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Thema: Hecke

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 22.05.2006 14:43:28 Titel: Hecke
Hallo zusammen,
wie hoch darf eine 15 m lange Koniferenhecke an der Südwestseite zum Nachbarn sein?
Die Hecke verschattet mein Grundstück sehr stark und ist mit 2,70 Höhe aus meiner Sicht auch nicht unbedingt als Sichtschutz notwendig.
Freundliche Grüsse und Danke
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 Verfasst am: 23.05.2006 14:15:09 Titel: Re: Hecke
Hallo Karl,

nach § 69 Abs. 1 Satz 9 der Landesbauordnung sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,50 m und Sichtschutzwände bis zu 2,00 m Höhe und 5,00 m Länge genehmigungsfrei, es sei denn, Ihr Grundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, in dem andere (geringere) maximale Einfriedungshöhen festgesetzt sein können. Hierzu erkundigen Sie sich bitte dei der zuständigen Amts- bzw. Gemeindeverwaltung.

Da Hecken und Bäume keine baulichen Anlagen sind, wird deren Höhe nicht von der unteren Bauaufsicht überprüft, sondern fallen in den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Ordungsbehörden. Nachbarschaftliche Unstimmigkeiten müssen zudem meist privatrechtlich geregelt werden; in diesem Zusammenhang verweise ich auf das "Nachbarrecht in Schleswig-Holstein" -aufzurufen unter

http://sh.juris.de/sh/NachbG_SH_rahmen.htm

und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Carola Haage


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Zuletzt geändert am 23.05.2006 um 14:26:02 von Carola Haage.
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 Verfasst am: 11.07.2006 15:21:08 Titel: Re: Hecke
Hallo Frau Haage,
ichhabe ein ähnliches "Grenzheckenproblem" Bundesland Schleswig-Holstein) mit dem Nachbarn: Die strittige Hecke steht auf der linken Grenzseite meines Grundstückes, ist mit dem Erstbesitzer des Hauses gemeinschaftlich abgesprochen und von mir angelegt ( und auch bezahlt worden). Nun möchte der neue Eigentümer nach ca. 15 Jahren, daß ich die Hecke von ca 2 m Höhe auf 1,20 m zurückschneide - sonst macht er es! Dazu muß ich nochj erwähnen, dass ich gerade 2 ca 6 m hohe Tannen, die ca 1,5 m von der Grenze entfernt standen (der Nachbar hat sich nie daran gestört!!) gerodet habe.
Frage: 1. Muß ich die Hecke entfernen
2. Gilt noch die mündliche Übereinkunft mit dem Erstbesitzer von vor 30 Jahren, daß ich die Grenzbepflanzung übernommen
habe??

M f G
Werner
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 Verfasst am: 12.07.2006 13:25:17 Titel: Re: Hecke
Sehr geehrter Herr Ziegler,

wie schon erwähnt sind Hecken und Tannen keine baulichen Anlagen, für die die Vorschriften der Landesbauordnung anzuwenden sind.

Ihre nachbarschaftlichen Unstimmigkeiten müssen Sie privatrechtlich regeln; in diesem Zusammenhang verweise ich noch einmal auf das "Nachbarrecht in Schleswig-Holstein" -aufzurufen unter

http://sh.juris.de/sh/NachbG_SH_rahmen.htm .

Tut mir leid, dass ich Ihnen hier nicht weiterhelfen kann.

Viele Grüße

Carola Haage





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Zuletzt geändert am 12.07.2006 um 13:30:09 von Carola Haage.
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