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Thema: Dachluke - Notausstieg

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 26.05.2008 20:50:38 Titel: Dachluke - Notausstieg
Hallo,
wir wohnen in der 3. Etage eines Flachdach-Mehrfamilienhauses (Baujahr 1977).
Nun werden wir bald aus Alterungsgründen bzw. Dämmung das Flachdach erneuern müssen und wir die obersten Parteien fragen uns, ob man gleichzeitig eine Dachluke zum Lüften bzw. eine Notausstiegsluke für den Notfall einbauen könnte.

Hintergrund für die Notausstiegsluke ist, dass das MF Haus zurückgelegen liegt, so das die Feuerwehr im Notfall den Leiterwagen nicht so einfach an die Balkone anlehnen könnte.

Nun die Fragen:
1.) Benötigt man dafür eine gesonderte Genehmigung?
2.) Wäre das Ihrer Meinung nach, für den Notfall sinnvoll?
3.) Gibt es auch andere Alternativen? bzw. Beratungshilfen?

Gruß Susanne Eick-Pölck
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 Verfasst am: 27.05.2008 07:50:13 Titel: Re: Dachluke - Notausstieg
Hallo Frau Eick- Pölck,

zu 1.) Sie benötigen keine Baugenehmigung, solange die Statik des Gebäudes nicht verändert wird. D.h., dass z.B. bei einem Holzbalkendach der Einbau einer Dachluke genehmigungsfrei ist, solange nicht beispielsweise Dachsparren verändert werden.
zu2.) Da ich aus Ihrer Beschreibung nicht entnehmen kann, an welcher Stelle ( Treppenhaus, Wohnung, Dachboden) und in welcher Größe diese so genannte Dachluke geplant ist, kann ich leider keine Auskunft darüber geben, ob es sich um eine sinnvolle Maßnahme handelt. Aber:
zu3.) Beratend stehen Ihnen in jedem bautechnischen und -rechtlichen Fall die Sachbearbeiter der Bauaufsicht sowie des Brandschutzes Rede und Antwort. Schauen Sie doch mal unter http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15 nach dem für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter. Wenn Sie Zeichnungen des Gebäudes besitzen, ist es sinnvoll, diesen Sachbearbeiter einmal aufzusuchen und gemeinsam, mit Hilfe dieser Zeichnungen, das Vorhaben zu besprechen.
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 Verfasst am: 27.05.2008 12:04:04 Titel: Re: Dachluke - Notausstieg
Hallo :))
Jetzt stelle ich mir mal vor, dieser Notausstieg bekommt von außen noch drei Bretter und nimmt die äußere Form
einer \"Gaube\" an, ohne in Wirklichkeit eine zu sein. Wir sprechen also über ein sogenanntes \"Mann-Loch\".
Die Eine möchte dieses \"Mann-Loch\" als Notausstieg, der Andere möchte dieses \"Mann-Loch\" als
\"Noteinstieg\" - also als Revisionsklappe, Revisionsloch.
Von Veränderungen an der Konstruktion haben beide nicht geschrieben ................

Nun frage ich mich, aus welchem Grunde der \"Noteinstieg\" einer Baugenehmigung bedarf.

Gruß Uwe Liiehr
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 Verfasst am: 27.05.2008 12:58:50 Titel: Re: Dachluke - Notausstieg
Hallo Herr Liiehr,

wie ich schon erläutert habe, wird ein Vorhaben genehmigungspflichtig, wenn das Gewicht erhöht und somit die Statik verändert wird.
Für Ihren Hinweis, dass "beide nicht von Veränderungen an der Kosntruktion geschrieben hätten", bedanke ich mich an dieser Stelle und weise jedoch meinerseits darauf hin, dass ich lediglich versucht habe, den Kern der Frage zu beantworten.
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 Verfasst am: 28.05.2008 20:31:13 Titel: Re: Dachluke - Notausstieg
Herzlichen Dank für Ihre schnellen Informationen Frau Eberhardt,
der Notausstieg (das hatte ich vergessen mitzuteilen) war für das Treppenhaus gedacht.
Es wird/soll auf keinen Fall eine Gaube oder Mann-Loch werden. Sondern für den Notfall ein Ausstieg auf das Dach.
Was wir nicht bedacht hatten, ist das dieses ja aus Beton besteht und daher eine gesonderte Aufschneidetechnik bedarf.

Über Sinn oder Unsinn läßt sich ja bekanntlich streiten. Denn wenn es wirklich in den unteren Etagen mal brennen sollte, wäre der Weg über das Treppenhaus und Notluke sehr wahrscheinlich versperrt.
Daher müssen wir uns wohl über Alternativen gedanken machen.

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Eick-Pölck
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 Verfasst am: 31.05.2008 08:03:14 Titel: Re: Dachluke - Notausstieg
Danke :))
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