Hallo Frau Eick- Pölck,
zu 1.) Sie benötigen keine Baugenehmigung, solange die Statik des Gebäudes nicht verändert wird. D.h., dass z.B. bei einem Holzbalkendach der Einbau einer Dachluke genehmigungsfrei ist, solange nicht beispielsweise Dachsparren verändert werden.
zu2.) Da ich aus Ihrer Beschreibung nicht entnehmen kann, an welcher Stelle ( Treppenhaus, Wohnung, Dachboden) und in welcher Größe diese so genannte Dachluke geplant ist, kann ich leider keine Auskunft darüber geben, ob es sich um eine sinnvolle Maßnahme handelt. Aber:
zu3.) Beratend stehen Ihnen in jedem bautechnischen und -rechtlichen Fall die Sachbearbeiter der Bauaufsicht sowie des Brandschutzes Rede und Antwort. Schauen Sie doch mal unter
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15 nach dem für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter. Wenn Sie Zeichnungen des Gebäudes besitzen, ist es sinnvoll, diesen Sachbearbeiter einmal aufzusuchen und gemeinsam, mit Hilfe dieser Zeichnungen, das Vorhaben zu besprechen.