Geschrieben von:
Robert Muth
|
Hallo liebes Team.
Bin über eine Suchmaschine auf Eure Seite gelangt und habe mit Begeisterung die einzelnen Themen durgelesen, sehr informativ. Schön, das es sowas gibt.
Zu meinem Anliegen habe ich leider keinen Eintrag gefunden und weiss auch nicht, ob Sie diese Frage hier beantworten dürfen. Im Rahmen der Dachsanierung wollte ich den Ortgang zu dem angebauten Nachbarhaus Wetterfest verkleiden. Das Nachbargebäude ist ca. 1,60 m niedriger als mein Haus. Um die Arbeiten auszuführen, müsste die Dachdeckerfirma das Dach des Nachbarhauses über mein Dach betreten, was die Eigentümerin nicht so ohne weiteres genehmigt. Sie verlangt vom ausführenden Betrieb eine Erklärung für eventuell auftretende, nachfolgende Schäden zu haften. Dies lehnt der ausführende Fachbetrieb ab, weil spätere Ersatzansprüche nicht nachvollziehbar wären. Natürlich würde die Firma während den Arbeiten die von ihr beschädigte Dachziegeln sofort gegen neue austauschen.
Muss die Besitzerin die Ausführung der notwendigen Arbeiten genehmigen? Ich weiss nicht, wie ich mich in diesem Fall verhalten soll. Ein Telefongespräch mit ihr (sie wohnt in einem anderen Bundesland) verlief im Sande. Da ich nicht gleich zu einem Anwalt laufen möchte, würde ich mich über einen Rat von Ihnen sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen:
Robert Muth
|