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Thema: Anbau im aussenbereich

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.05.2008 08:45:23 Titel: Anbau im aussenbereich
Moin Moin
Ich stehe kurz davor , ein Haus samt Grundstück von meiner Großtante zu übernehmen.
Zur Geschichte :
Das Haus wurde 1862 von Vorfahren meiner Familie als Abnahme einer kleinen Katenstelle gebaut, wurde aber nach 5 Jahren an die Familie verkauft ,die es Heute noch besitzt.Es sind keinerlei unterlagen von der Zeit vorhanden,die angaben Stammen aus der Kirchenchronik und von älteren Verwandten.
1972 Wurde an das ursprüngliche Haus ein größerer Anbau (ca 100m² Wohnfläche) genehmigt und auch gebaut. Allerdings wurde damals keine zweite Küche im Haus genehmigt, warum ist nicht bekannt.Das Haus Steht im Aussenbereich eines größeren Ortes.
Zm Problem:
Im gesamten Gebäude besteht die Heizung aus Nachtspeicheröfen . Da diese bei den heutigen Enegiepreisen nicht mehr Tragbar sind, möcht ich gerne eine Zentralheizung einbauen und mit Holz, Solar und Gas betreiben .
Dafür wäre allerdings ein Anbau an der Rückseite des Hauses vorraussetzung.
( Grundfläche ca. 16m²) ?

Ausserdem möchte ich in,den Anbau von 1972, eine Küche einbauen, da meine Großtante in den alten Teil des Hauses zieht und die Küche für sich beansprucht.

Frage :

Sind diese Um-/Anbaumaßnahmen genehmigungspflichtig ?




Gruß Jan

PS. Wie sahen die Baugenehmigungen um 1860 aus ?
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 Verfasst am: 15.05.2008 09:37:50 Titel: Re: Anbau im aussenbereich
Hallo Jan,

der Anbau eines Heizungsraumes ist genehmigungspflichtig.
Eine zweite Küche kann eingrichtet werden. Damit enstehen zwei Wohneinheiten. Diese sind zulässig, soweit beide Wohneinheiten von Familienmitgliedern bewohnt werden. Hierfür ist ebenfalls ein Bauantrag zu stellen. Dies geht aus § 35 Abs. 4 Nr. 5 des Baugesetzbuches ( BauGB) hervor. ( http://dejure.org/gesetze/BauGB/35.html )
Wie Baugenehmigungen von 1860 ausgesehen haben kann ich Ihnen leider nicht beantworten, da mir keine Baugenehmigung aus diesem Zeitraum bekannt ist. Vorstellbar ist, dass es seinerzeit das Instrument der Baugenehmigung noch nicht gegeben hat.
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 Verfasst am: 15.05.2008 21:14:51 Titel: Re: Anbau im aussenbereich
Hallo
Das interssiert mich auch sehr, da es ja im ländlichen Raum etliche Objekte gibt die seit Jahrhunderten stehen, gelten diese Häuser baurechtlich als rechtmässig erbaut, bezüglich des Bestandschutzes wenns keine Unterlagen ausser den Kirchenbüchern gibt?
Wie siehts aus bezüglich genehmigungspflichtigen in die (nicht vorhandene!!) Statik eingreifende Umbarbeiten? Ein Antragsteller muss ja die rechtmässige Erbauung seines Objektes beweisen können....reichen da alte Kirchenbücher aus? Was ist wenn so ein Objekt veräussert wird und der Kaufinteressent fragt nach dem Baurecht?, Nutzung?
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 Verfasst am: 16.05.2008 08:06:59 Titel: Re: Anbau im aussenbereich
Hallo Peter,

da haben Sie ein schwieriges Thema angesprochen.
Einem Gebäude, das seit Jahrhunderten steht, wird sicherlich niemand unterstellen, dass es nicht rechtmäßig errichtet wurde. Schwierig wird es sicherlich, wenn die Aufteilung oder Nutzung des Gebäudes nun Gegenstand der Diskussion - oder gar das "Zünglein an der Waage" bei der Frage nach einer geplanten Erweiterung / Umnutzung etc. wird - zumindestens dann, wenn keinerlei Genehmigungsunterlagen mehr existieren. Meines Erachtens ist in Fällen wie diesen ein erörtendes Gespräch mit der Bauaufsicht unumgänglich - mit dem Ziel: Wie kriegen wir gemeinsam die Kuh vom Eis ?
Hier muss sicherlich in Zusammenarbeit nach einem Lösungsweg - u.U. mit Hilfe von Zeitzeugen, evtl. Kirchenbüchern und der degleichen - gesucht werden.
Leider wird in den meisten Fällen lediglich oberflächlich - oft per Telefon - bei der Bauaufsicht nachgefragt, was es mit einem Grundstück oder Gebäude auf sich hat. Dass ein solch schwieriger Fall so einfach nicht zu klären ist, ist einleuchtend. Um so mehr ist das Engagement dessen gefragt, der sich für ein solches Objekt interessiert bzw. es erhalten oder umbauen möchte.
Hier eine Liste der Ansprechpartner unserer Bauaufsicht http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/KarteBauvorhabenAusserorts.pdf.
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