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Thema: Einstiegslucke als Gaube

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 26.04.2008 07:57:49 Titel: Einstiegslucke als Gaube
Guten Tag zusammen !
Wir möchten unser Haus renovieren und verschönern. Von innen geht eine Einschubtreppe auf den kleinen Dachboden. Den Platz darunter
müßen wir immer frei halten. Im Winter zieht es dort. Nun überlegen wir, an geeigneter Stelle eine "Revisionsgaube" im Dach einzubauen.
Sinn und Zweck dieser geschloßenen "Klappe" ist es eben nur, daß mal der Handwerker auf den Dachboden sicher gelangen kann, um seine
Arbeiten auszuführen. Lager oder so etwas würde im Dachbereich nicht entstehen, schon gar kein "Wohnraum".
Wird dafür eine Genehmigung benötigt ?

Weiter überlegen wir, den Boden dieses Daches zu isolieren. Ziel ist es : eine bessere Isolierung er erreichen gegen Wärmeverlust. Wir haben als
Quelle jede Menge Matratzen aus Schaumstoff. Ist das genehmigungsfrei ? Bringt Schaumstoff Isolierungswert ?

Angenhemes Wochenende. Uwe.
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 Verfasst am: 28.04.2008 09:46:22 Titel: Re: Einstiegslucke als Gaube
Hallo Herr Liiehr,

zu Ihrer ersten Frage: Für eine Dachgaube benötigen Sie grundsätzlich eine Baugenehmigung, da Sie in die Statik des Gebäudes eingreifen ( durch das „Mehr“ an Gewicht wird das Tragwerk mehr belastet). Zu dem Prozedere des Bauantragsverfahrens schauen Sie doch mal unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=0&bid=127 .
Mehr zum Thema Dachgauben finden Sie unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=2&bid=58 .

Zu Ihrer zweiten Frage: Für eine zusätzliche Dämmung des Dachbodens brauchen Sie keine Baugenehmigung.
Ob Schaumstoff den von Ihnen gewünschten Isolierwert bringt, vermag ich leider nicht zu sagen.
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 Verfasst am: 28.04.2008 18:47:06 Titel: Re: Einstiegslucke als Gaube
Hallo und Danke für Ihre Antwort.
Es soll NICHT in die Konstruktion eingegriffen werden. Bei der Luke soll es sich um einen Revisionseinstieg handeln,
der nur gebaut wird wie eine Gaube, um zu vermeiden, daß Regen eindringt.
Gruß Uwe Liiehr
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 Verfasst am: 29.04.2008 07:49:24 Titel: Re: Einstiegslucke als Gaube
Hallo Herr Liiehr,

ich möchte nochmals auf die Genehmigungspflicht hinweisen, die entsteht, wenn Sie die Statik des Gebäudes verändern. Dies kann durch Veränderung der Konstruktion wie auch durch das Aufbringen eines höheren Gewichtes, welches das vorhandene Tragwerk folglich mehr bzw. anders belastet ( z.B. in Form einer Gaube) eintreten. Angenommen Sie haben ein Gebäude mit Satteldach ohne Gauben etc. und möchten nun einen Dachaufbau in Form einer Gaube errichten. In diesem Fall verändern Sie eventuell noch nicht mal die Konstruktion des vorhandenen Daches ( kein Wechsel o.ä.) ; Sie setzen "nur" eine Gaube darauf. Dafür benötigen Sie eine ganze Menge Holz. Da dieses Holz - samt der zusätzlichen Materialien für Verkleidung, Einstiegsluke usw. - ein nicht unerhebliches Gewicht mit sich bringt, wird der Dachstuhl samt des darunter liegenden Mauerwerkes zusätzlich belastet. Folglich ist der statische Nachweis, der einmal für das vorhandene Gebäude erstellt wurde, nicht mehr gültig. Sie greifen somit in das statische Gefüge des Gebäudes ein, verändern es. Und in diesem Fall müssen Sie einen Bauantrag stellen.

Sollte ich den Punkt Ihres Anliegens noch immer nicht getroffen haben, empfehle ich Ihnen, sich - mit Zeichnung/ Skizze bewaffnet - an den für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht zu wenden.
Diesen finden Sie unter http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiterfd53.pdf .
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