Hallo Herr Liiehr,
ich möchte nochmals auf die Genehmigungspflicht hinweisen, die entsteht, wenn Sie die Statik des Gebäudes verändern. Dies kann durch Veränderung der Konstruktion wie auch durch das Aufbringen eines höheren Gewichtes, welches das vorhandene Tragwerk folglich mehr bzw. anders belastet ( z.B. in Form einer Gaube) eintreten. Angenommen Sie haben ein Gebäude mit Satteldach ohne Gauben etc. und möchten nun einen Dachaufbau in Form einer Gaube errichten. In diesem Fall verändern Sie eventuell noch nicht mal die Konstruktion des vorhandenen Daches ( kein Wechsel o.ä.) ; Sie setzen "nur" eine Gaube darauf. Dafür benötigen Sie eine ganze Menge Holz. Da dieses Holz - samt der zusätzlichen Materialien für Verkleidung, Einstiegsluke usw. - ein nicht unerhebliches Gewicht mit sich bringt, wird der Dachstuhl samt des darunter liegenden Mauerwerkes zusätzlich belastet. Folglich ist der statische Nachweis, der einmal für das vorhandene Gebäude erstellt wurde, nicht mehr gültig. Sie greifen somit in das statische Gefüge des Gebäudes ein, verändern es. Und in diesem Fall müssen Sie einen Bauantrag stellen.
Sollte ich den Punkt Ihres Anliegens noch immer nicht getroffen haben, empfehle ich Ihnen, sich - mit Zeichnung/ Skizze bewaffnet - an den für Ihre Gemeinde zuständigen Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht zu wenden.
Diesen finden Sie unter
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiterfd53.pdf .