Verfasst am: 22.04.2008 15:32:04 Titel: Schank- und Speisewirtschaft
Dem im Internet veröffentlichten Dokument vom Kreis Stormann "Gaststätten und Versammlungsstätten
aus baurechtlicher Sicht" habe ich entnommen, dass Schank- und Speisewirtschaften in Gewerbegebieten nicht zulässig sind (Tab. S. 8). Meine Frage: Fallen nicht die Schank- und Speisewirtschaften unter "Gewerbebetriebe aller Art" und sind demnach in Gewerbegebieten zulässig? Gleiches gilt ja etwa auch für Einzelhandelsbetriebe die zwar im § 8 BauNVO nicht explizit aufgeführt sind aber ebenfalls (unter Beachtung von § 11 Abs. 3) grundsätzlich zulässig sind.
Verfasst am: 25.04.2008 09:11:41 Titel: Re: Schank- und Speisewirtschaft
Hallo Marc,
der Satz, der unmittelbar im Anschluss an die Tabelle beginnt, beantwortet Ihre Frage eigentlich erschöpfend: Abgesehen von reinen Wohngebieten und Industriegebieten sind Gaststätten in nahezu allen Baugebieten der BauNVO zulässig, wenn z.T. auch nur mit Einschränkungen.