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Thema: Stallgebäude in Wohnhaus umbauen

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.04.2008 19:28:07 Titel: Stallgebäude in Wohnhaus umbauen
Hallo,
ich bin Landwirtin und würde gerne ein Stallgebäude zum Wohnhaus umbauen.
Unser Hof liegt im Aussenbereich.Der Stall steht gegenüber des Hauptstalles mit Wohnhaus und hat Strom und Wasseranschluss.
Würde ich das genehmigt bekommen ?

MfG
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 Verfasst am: 14.04.2008 10:12:43 Titel: Re: Stallgebäude in Wohnhaus umbauen
Hallo Anni,

den Vorschriften des § 35 Abs. 4 BauGB entsprechend ist es möglich, den bisherigen Stall (also - gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB - ein Gebäude, welches einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt) in bis zu drei Wohnungen ( je Hofstelle ! ) umzunutzen. Von dieser Anzahl ausgeklammert sind die nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässigen Wohnungen ( Betriebsleiter- und Altenteilerwohnung).
Bitte beachten Sie dabei auch die sonstigen Vorschriften des § 35 Abs. 4 BauGB, wonach u.a. eine Verpflichtung ( per Baulast) übernommen werden muss, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen.
Den vollständigen Gesetzestext können Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html nachlesen.
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 Verfasst am: 14.04.2008 13:30:26 Titel: Re: Stallgebäude in Wohnhaus umbauen
Hallo Frau Eberhardt,
vielen Dank für die schnelle Antwort.Sie haben mir damit sehr geholfen !!!

VG
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