Hallo Herr Bebensee
Unser Grundtsück befindet sich in Bad Oldesloe. Die Grundstückgrenze zu unserem Nachbar beträgt ca. 20 m.
Dieser hatte einen ca. 8,5 m langen Carport (mit Schuppen) unmittelbar (Abstand zur Grundstücksgrenze ca. 20cm) an der Grundstücksgrenze gebaut.
Kurz davor hatte er ein 3,20 x 3,20m großes Gartenhaus auch unmittelbar (Abstand zur Grenze ca.40 cm) an der Grundstücksgrenze gebaut. Das bestehende Dach von diesem Haus wurde dann noch mal um ca. 2, 0 m verlängert und umbaut.
Carport und Schuppen sind nicht miteinander verbunden.
Kann diese Bebauung rechtlich in Ordnung sein? Ab welchen bzw. bis zu welchen Abstand spricht man von Grenzbebauung? Wo genau kann man solche Dinge nachlesen?
Mit freundlichen Grüßen Jörg
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