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Thema: Grenzbebauung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 01.04.2008 19:10:02 Titel: Grenzbebauung
Hallo Herr Bebensee

Unser Grundtsück befindet sich in Bad Oldesloe. Die Grundstückgrenze zu unserem Nachbar beträgt ca. 20 m.
Dieser hatte einen ca. 8,5 m langen Carport (mit Schuppen) unmittelbar (Abstand zur Grundstücksgrenze ca. 20cm) an der Grundstücksgrenze gebaut.
Kurz davor hatte er ein 3,20 x 3,20m großes Gartenhaus auch unmittelbar (Abstand zur Grenze ca.40 cm) an der Grundstücksgrenze gebaut. Das bestehende Dach von diesem Haus wurde dann noch mal um ca. 2, 0 m verlängert und umbaut.
Carport und Schuppen sind nicht miteinander verbunden.
Kann diese Bebauung rechtlich in Ordnung sein? Ab welchen bzw. bis zu welchen Abstand spricht man von Grenzbebauung? Wo genau kann man solche Dinge nachlesen?

Mit freundlichen Grüßen Jörg
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 Verfasst am: 21.04.2008 17:26:14 Titel: Re: Grenzbebauung
Antwort siehe Beitrag vom 21.04.2008 um 17:19 Uhr!

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee

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Zuletzt geändert am 21.04.2008 um 17:27:02 von Jens Bebensee.
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