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Thema: Bäume fällen auf dem Bauplatz

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 24.03.2006 07:33:35 Titel: Bäume fällen auf dem Bauplatz
Hallo,

wir haben endlich ein geeigneten Bauplatz in Ammersbek gefunden, der zur Zeit noch mit großen Nadelhölzern (ca 60-70 Fichten udn Lärchen) besiedelt ist. Die Höhe der Bäume liegt bei ca 8-15m.

Können die Bäume ohne große Auflagen gefällt werden oder benötigen wir dafür so etwas wie eine
Baumfällgenehmigung? Wenn ja, wo bekomme ich diese und welche Kosten kommen auf uns zu?

Welche Dinge müssen hierbei zusätzlich beachtet werden, sind bestimmte Jahreszeiten beim Fällen
z.B. ausgeschlossen?
Können Sie eine unverbindliche Auskunft darüber geben, in welcher Größenordnung sich die Kosten für das Fällen und die Entsorgung der Wurzeln bewegen könnten, sind es 5, 10 oder sogar 20 Tausend Euro?

Vielen Dank und Gruß

Matze
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 Verfasst am: 24.03.2006 09:26:42 Titel: Re: Bäume fällen auf dem Bauplatz
Moin Matze,

in Ammersbek gibt es eine Baumschutzsatzung vom 10.03.1999, die Sie auch in der Gemeindeverwaltung einsehen können. Hier ist geregelt, welche Bäume ab welchem Stammumfang schützenswert sind.
Für eventuelle Fällgenehmigungen ist auch die Gemeinde, in diesem Fall der Umweltberater Herr Niggemann, zuständig. Sollten einige Bäume im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes als "zu erhalten" festgesetzt sein, müsste zusätzlich ein begründeter Befreiungsantrag über die Gemeinde an die untere Bauaufsicht gestellt werden.
Dies kann aber jeweils nur einzelne Bäume auf einem Grundstück betreffen; in Ihrem Fall -60 bis 70 Nadelbäume auf einem Grundstück- müsste zunächst geklärt werden, ob es sich nicht um eine Waldfläche handelt.
Daher empfehle ich Ihnen, entsprechende Erkundigungen zunächst während der Sprechzeiten in unserem Kreisbauamt in Bad Oldesloe einzuholen.
Wir freunen uns auf Ihren Besuch, zu dem Sie bitte einen Katasterplan oder Übersichtsplan von Ihrem Grundstück mitbringen.

Viele Grüße
Carola Haage
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 Verfasst am: 09.06.2006 13:10:25 Titel: Re: Bäume fällen auf dem Bauplatz
Hallo Frau Haage,

vielen Dank für Ihre Antwort. Die Bäume auf unserem Grundstück sind laut Aussage von Herrn Niggemann nicht schützenswert. Trotzdem hat er den Antrag an die untere Forstbehörde geleitet, die das Grundstück -aus welchen Gründen auch immer- zum Wald erklärt hat. Ein Waldsachverständiger und die Landeskammer SH sehen daß zwar anders, aber der Verkäufer hat sich nun bereit erklärt, die von der Forstbehörde geforderten Ausgleichsflächen (Kosten ca. 8.000€) zu zahlen, da er einen Streit vor dem Verwaltungsgericht vermeiden möchte. Leider ist das aber noch nicht alles, es gibt ja auch noch die untere Naturschutzbehörde, die fordert nun, daß die Bäume erst ab dem 01.10.06 gefällt werden, damit der Artenschutz beachtet wird. Wer hat denn nun in dieser Sache das sagen? Welche Gesetze, Verordnungen und Satzungen
werden hierbei angewendet?
Es gibt einen qualifizierten B-Plan und nach §30 BauGB ist unsere Vorhaben auch zulässig, trotzdem werden uns von den Behörden ständig Steine in den Weg gelegt, die natürlich viel Geld kosten. Was ist den mit dem Versprechen von unserem Ministerpräsidenten, daß die Genehmigungsverfahren verkürzt werden sollen, daß die Kommunen das regeln sollen, was sie auch ohne die Verordnungen der Ministerien machen können? In seiner Regierungserklärung wurde gesagt, daß die Bauordnung, das Waldgesetz und der Naturschutzgesetz dereguliert werden sollten?
Dieses Beispiel zeigt doch, daß man in Schleswig Holstein demotiviert wird, ein Haus zu bauen. Es heißt, daß Wirtschaftswachstum ist zu niedrig, die Investionen sind zu gering.
Wir möchten gerne dazu beitragen das die Investionen steigen und die Wirtschaft wächst, aber es wird teilweise durch die Behörden blockiert, die Prozesse werden gebremst, weil der ganze Verwaltungsapparat in vielen Fällen redundant ist und die rechte Hand nicht mit linken zusammenarbeiten will oder kann.

Dieser Zustand ist wirklich untragbar für eine Verwaltung, die sich als Ziel gesetzt hat, bürgerfreundlich zu handeln und das auch zu demonstrieren.
Was soll ich denn einem Bayern sagen, der nach Schleswig Holstein ziehen möchte und hier ein Haus bauen will? Ich denke die Frage kann sich jeder selbst
beantworten.

Ich hoffe, daß es in Zukunft besser wird!
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 Verfasst am: 12.06.2006 11:33:44 Titel: Re: Bäume fällen auf dem Bauplatz
Sehr geehrter Matze,

für Ihr Grundstück müssen Sie die Landesbauordnung, das Landeswaldgesetz und das Landesnaturschutzgesetz gleichzeitig einhalten. Auch wenn es für Sie nur schwer zu verstehen ist, müssen Sie für alle Abweichungen von o.a. öffentlichen Vorschriften Anträge stellen:

- Die Waldumwandlung nach dem Landeswaldgesetz ist offensichtlich bereits abgeschlossen
- Sofern Sie die Bäume vor Ablauf der Schutzfrist -bis 01.10.- fällen wollen, müssten Sie einen Befreiungsantrag von § 24 des Landesnaturschutzgesetzes bei der unteren Naturschutzbehörde einreichen.
- Ein Bauantrag bzw. eine Baufreistellung muss über die Gemeinde bzw. zeitgleich bei der Gemeinde gestellt werden.

Bei allen diesen Anträgen sollte Ihnen Ihr/e Architekt/in hilfreich zur Seite stehen, zumal er/sie im Bauanzeigeverfahren hierfür verantwortlich zeichnet. Bedenken Sie bitte, dass private wirtschaftlche Gründe bei der Entscheidung über o.a. Anträge nicht berücksichtigt werden dürfen.

In der Hoffnung, dass Sie sich aufgrund der Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben nicht davon abschrecken lassen, Ihr Bauvorhaben zu verwirklichen, verbleibe ich

mit freundl Gruß aus der Kreisstadt

Carola Haage






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Zuletzt geändert am 12.06.2006 um 11:37:59 von Carola Haage.
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