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Thema: Schuppen auf Grundstück zulässige Größe

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 24.03.2008 22:03:06 Titel: Schuppen auf Grundstück zulässige Größe
Hallo!
Nach der Landesbauordnung sind ja kleinere Nebengebäude wie Schuppen etc. ausgenommen.
Allerdings wird dort von 30 m3 sowie von 10 m3 im Außenbereich gesprochen.
Es liegt ja in der Natur der sache, dass ein Schuppen auf dem Grundstück außen liegt :-)
Mein grundstück liegt im Ort in Sackgassenlage (Neubaugebiet); bebaut mit einem EFH.
Heißt das nun, dass mein Schuppen maximal 10 m3 haben darf weil dieser auf dem Grundstück zusammen mit dem EFH ist? Oder heißt "Außenbereich", dass ich mitten auf dem Land einen Schuppen von max. 10m3 hinstellen darf, auf einem bebauten grundstück innerhalb geschlossener Ortschaften 30 m3?oder wie?
hab nun schon den ganzen abend gesucht, aber nichts über die definition von außenbereich im zusammenhang mit Schuppen, gartenhäusern etc. gefunden! 10m3 sind ja ein etwas größeres Dixi-Klo!
Vielen Dank für (hoffentlich) die Antworten!
Gruß
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 Verfasst am: 29.03.2008 13:26:10 Titel: Re: Schuppen auf Grundstück zulässige Größe
Hallo Lars,

zur Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich haben wir uns schon an mehreren Stellen in diesem Forum geäußert.

Sie finden diese Stellen über die „Suchmaschine“ in der oberen Zeile der Forenübersicht (zwischen „Foren-Übersicht“ und „Kontakt“).

Einfach „Suche“ anklicken, unter „Begriffe“ beispielsweise eingeben „Außenbereich“ „Innenbereich“ (ohne Anführungszeichen), „UND-Verknüpfung“ auswählen, im Rollband unter „Einschränken auf“ auswählen „Betreff und Nachricht“ sowie auf Forum „Fragen rund um das Thema Bau und Bauen“ einschränken.

Ich denke, das müsste klappen.

Ansonsten kann ich Ihnen noch unser Baulexikon empfehlen, das auf unserer Internetseite hinterlegt ist unter „Bürgerservice“ -> „Lexikon“.

Sollten Sie das Lexikon nicht finden, bitte nachstehenden Link anklicken:
-> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=0


Da das Grundstück nach Ihren Angaben in einem Neubaugebiet liegt, sollten Sie prüfen, ob es für das Gebiet einen Bebauungsplan gibt, der die Zulässigkeit von Nebenanlagen (wie beispielsweise Schuppen) an der Stelle, an der Sie bauen wollen, einschränkt oder ausschließt (siehe auch Stichwort „Nebenanlage“ in unserem Baulexikon unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=5&bid=14 ).

Einzelheiten erfahren Sie ggf. bei der betreffenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder Ihrer Bauaufsicht.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee


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Zuletzt geändert am 29.03.2008 um 13:27:37 von Jens Bebensee.
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