Sehr geehrter Herr Bebensee,
vielen Dank für die schnelle Bearbeitung meinen Themas Grenzzaun.
Mein Grundstück liegt höher als das meines Nachbarn. Zum Schutz des Nachbargrundstücks habe ich eine Stützmauer mit L-Stein-Elementen errichtet. Diese ragt ca. 1,05 m aus dem Boden heraus. Bin ich nach nach der LBO oder sonstigen Bau-
vorschriften verpflichtet eine Gewehrung oberhalb der Stützmauer anzubringen, um so den Schutz von Personen vom Herunterfallen auf das Nachbargrundstück zu gewährleisten. Für den Hinweis auf die Rechtsquellen wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas
die Anforderungen an Umwehrungen sind in § 43 der LBO geregelt; demnach müssen Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen, umwehrt werden.
Eine Umwehrung muss nach § 43 Abs. 5 bei einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m mindestens 0,90 m hoch sein.