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Thema: Nachbar stock Dach auf!

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 23.02.2008 17:06:26 Titel: Nachbar stock Dach auf!
Sehr geehrte Damen und Herren ,
mein Mann und ich haben einen kleinen aber feinen Walmdachbungalow, eingeschossig ca. 25 Grad Dachneigung in einer schönen ruhigen Wohngegend vor Jahren gekauft.
Gestern hat nun unsere direkte Nachbarin uns mitgeteilt, dass sie bauliche Veränderungen im Eingangsbereich ( Windfang) und eine Aufstockung ihres Dachen (sie haben ebenfalls einen Walmdachbungalow) vornehmen will.
Die Gebäude liegen ca. 11,50 m auseinander (auf unserem Grünstück ca. 8,50 m und bei den Nachbarn ca. 3m bis zur Grundstücksgrenze) und sind parallel gebaut. Wir sind nördlich von den Nachbarn.
Unsere Nachbarin, wollte „so zwischen Tür uns Angel“, dass wir mal eben unsere Zustimmung für den neuen Windfang erteilen. Als wir sie auf das Dach ansprachen (Was für ein Dach, welche Dachneigung und wie hoch das Haus am Ende wird) meinte Sie nur, dass sich um alles (Baugenehmigung etc.) ihr Architekt kümmert. Und wir uns keine Sorgen machen sollen, das Dach soll eine 45 Grad Dachneigung bekommen.
Wir wissen nicht, ob und in wie weit dieses Vorgehen in Ordnung ist, denn:
Wir haben gerade unsere Südterrasse neu gestaltet und befürchten nun, dass wir durch die Baumaßnahme keine Sonne mehr dort haben, also uns die Terrassenrenovierung hätten sparen können. Im übrigen würde dann unser Gründstück , zwischen den Häusern auf 15 m Länge, im Schatten liegen.
Und was ist mit unserer Privatsphäre? Wenn die Nachbarn Fenster so in Ihr Dach setzten, dass sie uns ins Schlafzimmer, Wohnzimmer etc. schauen können?
Haben wir als Nachbarn keine Rechte? Möglichkeiten?
Des weiteren befinden sich auf unserer gesamten Straßeseite nur Eingeschossige Bauten, was ist mit dem Landschafts-/ Ortsbild?
Mit freundlichen Grüßen
Kaddy
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 Verfasst am: 23.02.2008 19:21:21 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Hallo Kaddy,

ob das Vorgehen Ihrer Nachbarin „in Ordnung ist“, kann ich „aus der Ferne“ auch nicht so einfach beantworten.

Jedenfalls ist die Änderung/Aufstockung des Daches u.a. deshalb baugenehmigungspflichtig, weil in die Statik eingegriffen wird und vermutlich im neuen Dachgeschoss noch zusätzliche Aufenthaltsräume geschaffen werden sollen (vgl. § 68 Abs. 1 der Landesbauordnung [LBO] unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P68.htm und „Umkehrschluss“ aus § 69 Abs. 1 Nr. 17, Abs. 2 und Abs. 3 LBO unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ); liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und hat Ihre Nachbarin einen in der Liste eingetragenen Architekten/Entwurfsverfasser mit der Planung der Baumaßnahmen beauftragt, reicht(e) allerdings eine Bauanzeige im Rahmen der Baufreistellung nach § 74 LBO aus (siehe http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P74.htm und http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=48 ).

Nach § 6 Abs. 7 LBO darf ein Windfang innerhalb der Abstandfläche sich nicht über mehr als die halbe Länge der Gebäudewand erstrecken, nicht mehr als 1,50 m vortreten und muss von der Grundstücksgrenze mindestens 2 m entfernt bleiben (vgl. http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P6.htm ).

Die Aufstockung des Daches bis zu einer Neigung von 45 Grad löst noch keine Änderung des nach der LBO erforderlichen Grenzabstandes aus („Umkehrschluss“ aus § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Buchstaben a und c LBO).

Wer „Nachbar“ im Sinne des öffentlichen Baurechts ist, welche Rechte Nachbarinnen und Nachbarn haben sowie sonstige Fragen rund um das Thema „Bau und Bauen“ haben wir ausführlich in unserem Baulexikon erläutert (siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php und http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=5&bid=34 ).

Eine Baugenehmigung wird übrigens unbeschadet p r i v a t e r Rechte Dritter erteilt (vgl. § 78 Abs. 4 LBO unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P78.htm ). Privatrechte regelt das Nachbarrechtsgesetz, das Sie nachlesen können unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/gesamt/NachbG_SH.htm#NachbG_SH_rahmen .


Wenn Sie und/oder Ihr Mann Eigentümer/in des Grundstücks sind, kann ich Ihnen nur empfehlen, sich mit dem/der für den Bauort zuständigen Sachbearbeiter/in der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde in Verbindung zu setzen und um Akteneinsicht zu bitten (siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=1&lid=59 ). Liegt der Bauort im Kreis Stormarn, finden Sie den/die zuständige/n Mitarbeiter/in unter http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiter1.pdf .

Für Ahrensburg, Bad Oldesloe und Reinbek sind wir allerdings nicht zuständig; in diesen Städten sind die Bürgermeisterin und die Bürgermeister untere Bauaufsichtsbehörde (siehe unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauAufsUeV_SH_P1.htm und http://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/bau/bauaufsicht.html ).


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee



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Zuletzt geändert am 23.02.2008 um 20:01:04 von Jens Bebensee.
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 Verfasst am: 26.02.2008 15:46:36 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
moin
Ich bin der Meinung das wenn man sich ein Haus in einer Siedlung kauft auch damit rechnen muss das ein Nachbar sein Objekt entsprechend seinen Vorstellungen im Rahmen des Legalen umbaut.Wenn er sich ein Dachfenster einsetzt ist das seine Sache, und wenn er ihnen ins Schlafzimmer kuken könnte hängen sie eben einen Vorhang auf. Eine Änderung der Dachneigung um 20° bringt wenig Schattenwurf, ich fänds hinehmbar zumal ja auch ein gwisser Wetterschutz zu ihrem Vorteil wäre...
Es kann doch nicht sein das alle Nachbarn identische Objekte haben müssen, wo bleibt denn die individuelle Freiheit? Seien sie froh das ich nicht ihr Nachbar bin, habe nämlich Hobbys, wie zb, Autoschrauben, Wohnwagenreparieren, Boote....da wären ganz andere Dinge über die sie sich aufregen könnten...
Warum kaufen sie kein Objekt weit ab der Stadt/Dorf auf dem Lande wo sie garantiert allein wohnen? Lange Fahrwege? Zu grosses Grundstück? Keine Busverbindung?
Also ich finde man muss schon mal Kompromisse eingehen können.
Bedenken sie bitte auch eines: Wehe sie möchten später Aufstocken!! Dann wirds lustig in der Nachbarschaft.
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 Verfasst am: 27.02.2008 15:20:47 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Sehr geehrte Kaddy !
Nachdem ich auf Ihre (verständliche) Frage gestossen bin kann ich mich der Antwort des Herrn Bebensee nur anschliessen. Für Hausnachbarn gibt es das Nachbarschutzgesetz sowie die LBO. Im Grunde genommen wird alles über den Art. 14 GG geregelt : " Das Eigentum...wird gewährleistet...(natürlich auch die Nutzung dieses Eigentumes). Insoweit ist im Nachbarschutzgesetz Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn gefordert. Das neue Nachbarschaftsrecht, das mit 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist folgenden Inhalt : Die Nachbarn müssen in Zukunft "bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht nehmen", ist die Kernaussage der Novelle. Sie wurde dem Paragraph 364 Absatz 1 ABGB angefügt und spricht hier von dem Recht des Nachbarn im Einzelfall die Beeinträchtigung richterlich prüfen zu lassen. Wie ich aus Ihrer Frage gelesen habe, Hat Ihr Nachbar nicht mit Ihnen direkt darüber gesprochen. Rein zwischenmenschlich bin ich der Ansicht, dass Ihr Nachbar normalerweise einfach mal alle Architektenpläne, Höhenangaben etc. etc. einpackt, sich einen Sonntag Zeit nimmt und gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Mann bei einem schmucken Kaffee alles erläutert und um sich mit Ihnen zu einigen, anstatt soetwas zwischen Tür und Angel zu bemerken. Somit ist es sicherlich sinnvoll, Akteneinsicht bei der unteren Bauordnungsbehörde zu beantragen und ggf. Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Sie sind z.B. nicht dazu gezwungen, einen Windfang freigeben zu müssen (...dieser dürfte ja lediglich 1 m herausragen bei einem jetzigen Abstand von 3 m) Dasselbe gilt für Dachüberstände, welche ebenfalls mindestens 2 m Abstand halten müssten (§ 6 Abs. 7 LBO). Was die LBO nicht erfasst sind die sog. "Einzelfälle". Dies würde
beispielsweise zum tragen kommen, wenn die beiden Häuser aufgrund des Geländeunterschiedes eine entsprechende Höhendifferenz haben (Ihr Haus beispielsweise niedriger steht als das Nachbarhaus). Dasselbe gilt natürlich auch i.d.R. für den Bestandsschutz, wenn beispielsweise in Ihrer Wohnstrasse die gesamten Gebäude alle nur 1-geschossig bebaut wurden. Da ich für soetwas kein Fachmann bin, müsste Herr Bebensee zu diesen beiden Eventualitäten Stellung nehmen. Zu Klaus : Ob dies Legal ist oder nicht, wurde ja gerade in Frage gestellt. Gerade weil eben jeder denkt, er könne machen was er will, gibt es ja auch die entsprechenden Gesetze und Vorschriften. Ansonsten würde die Rücksichtnahme auf fremdes Eigentum oder fremde Rechte nicht existieren. Ob Sie nun in einer Siedlung leben oder auf der Kuhwiese ändert nichts daran, dass dieser Wohnraum und das Grundstück a) unter gewissen Gesichtspunkten gekauft wurde und b) mindestens genauso schützenswert ist wie die Umbaupläne des Nachbarn. Wenn Sie so liberal sind, am besten gleich die Adresse angeben. Mal sehen ob dann einer vor Ihrem Schlafzimmer- bzw. Wohnzimmerfenster mit Popcorn in der Hand Platz nimmt, Sie können ja einen Vorhang davormachen....Vielleicht will Ihr Süd- bzw. Westnachbar auf einmal 3-geschossig 1 m von Ihrem Grundstück hochbauen (...mit dem Wetterschutz auf der Südseite, hahaha, ja nee, is klar...). Sie sind ja sicherlich kompromissbereit. Ich persönlich wünsche mir Sie als Nachbarn, da können ungeahnte Bauträume war werden....Dann können Sie auch gerne unter Ihrem Auto/Boot liegen, da hätten Sie bei derartiger Kompromissbereitschaft ja wahrscheinlich genausoviel Sonne wie auf Ihrer Terrasse. In wie weit sich der Beschattungsgrad erhöht, liegt ganz in der Art der Argumentation, von 23 Grad auf 45 Grad kann man mit davon ausgehen, dass das Dach doppelt so hoch wird, wie vorher. Zu Kaddy : Am besten die Nachbarn bitten, den Bau mittels Planung etc. darzulegen, um eventuelle Unstimmigkeiten im Zuge einer friedlichen Nachbarschaft beizulegen. Falls dieser dazu nicht bereit ist, könnte sicherlich ein "Haken" an der Sache sein, so dass die untere Bauordnungsbehörde mittels Akteneinsicht angefragt werden müsste.
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 Verfasst am: 27.02.2008 18:38:48 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin Dieter
Ich vermisse ihre Adresse auch hier, soviel vorweg.
Nehmen sie ein Geodreieck + Stift und reissen sie kurz mal ein Walmdach eines 25° Bungalows auf und darüber eines mit 45°.Teilen sie uns die hinzugekommene Fläche mit. Ein Bungalow hat ca.10x10m im Grund......und ist geometrisch gesehen eine Pyramide.
Ich bleibe bei meiner Ansicht das wenn sich jemand in ein bebautes Gebiet hineinkauft auch damit rechnen muss das der Nachbar mal was ändert, incl. Dachfenster und Windfang. Ich halte es für übertrieben hier gleich in der Nachbarschaft ein grosses Tara zu veranstalten, eine Anfrage beim Bauamt reicht da völlig.Wenn das Amt eine Umfrage anordnet ist das was anderes, aber ansonsten brauche ich die anderen wohl nicht zu fragen.
Es ist natürlich völlig absurd hier ein 3 geschossiges Gebäude anzuführen mit 1m Abstand, also bleiben wir doch sachlich. Bemerkenswert finde ich dieses spiessige Verhalten trotzdem sich überhaupt über solche Umbauten aufzuregen, ich möchte wirklich mal wissen wie die Leute reagieren würden wenn ich dort meine Autos, Boote usw, auf dem Grundstück instandsetze,rein privat, ohne Gewerbe natürlich. Ich wette das sobald der Schleifer das erste Mal läuft sofort die "Blauen" da sind, das Umweltamt und wer sonst noch.... daher wohnen wir auf der Koppel, alleine. Man gut. Spart den Anwalt.
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 Verfasst am: 29.02.2008 13:50:58 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Sehr geehrter Klaus !
Ich wüsste nicht, was es da mit einem Geo-Dreieck "aufzureissen" gibt. Eine solche Rechnung nennt sich auch treffend "Satz des Pythagoras". Geht man von einer 10 m Wandlänge aus, ist die hälftige Wandlänge (also 5 m) der Mittelpunkt. Der Winkel vm First bis zum Boden sind 90 Grad, während die restlichen beiden Winkel 45 Grad ergeben (Wie bei allen zueinanderführenden Linien in einem Dreieck also 180 Grad).
Somit ist die Höhe (ebenso wie die Breite) am First 5 m, die Länge der Hypothenuse (also der Dachschräge) ist 7,071 m. Bei einem, wie Frau Kaddy schrieb, Winkel von 23 Grad. ist noch immer ein rechter Winkel vorhanden, jedoch ist der Aussenwinkel dann 23 Grad (der andere Winkel ist also 67 Grad). Also ist die Breite noch immer 5 m, die Höhe vom Boden bis zum First wird genau 2,122 m betragen, während die Hypotenuse 5.432 m beträgt; es ergibt sich also bei derartiger Berechnung ein Höhenunterschied von 2,88 m bei einem 10 m langem (oder auch breiten) Haus. Für rechtwinklige Dreiecke mit rechtem Winkel bei c gilt: Flächeninhalt = (a * b) / 2, a² + b² = c² (Satz des Pythagoras), a² = c * p, b² = c * q (Kathetensatz des Euklid), h² = p * q (Höhensatz des Euklid) sin Alpha = a / c. Sachlich gesehen, stellt es einen Unterschied dar, ob man Rücksicht auf die Bedürfnisse der Nachbarn (Mitmenschen) nimmt, oder eben nicht. Im übrigen wird wohl kein (vernünftiger) Mensch das Dach bei einem 10 m langen und 10 m breiten Haus aufstocken. da bei jeder Seite von den 5 m ausgebaute Fläche erst 2 m abgezogen werden müssten, bis eine Deckenhöhe von 2 m vorliegt. Da hätten Sie bei einer Dachaufstockung eine denkbar teure Variante um 36 qm Wohnraum zu schaffen (...wo dann auch noch eine Treppe hin müsste). Ausserdem muss man auch beachten, dass bei derartigen Ausbauten meist ein Drempel hergestellt wird, welcher die Nachbarswand (sowie das Dach) höher macht, als jetzt vorhanden. Vielleicht hat Frau Kaddy ja das Hobby, sich auf der Südterrasse zu sonnen, so wie Sie Ihr Hobby haben, halt an Booten zu schrauben. Nehmen wir mal den Fall an, Sie schrauben gerade an Ihrem Boot/Auto. Dies tun Sie (...da Sie, wie Sie selbst schon schreiben hierdurch Lärm verursachen und die Umwelt verschmutzen), wohlweisslich auf Ihrem Grundstück hinter dem Haus, so dass dies niemand von der Strasse aus sehen kann. Nun fühlt sich ein Rentner, welcher gegenüber Ihres Hauses angehalten hat, um z.B. Kornblumen zu pflücken, von Ihrem Lärm gestört, rennt mir nix, dir nix um Ihr Haus rum auf Ihr Grundstück und sieht Sie bei der Arbeit. Um dies gegenüber der Polizei zu belegen, fotografiert er Sie dabei. Eh Sie es sich versehen, bepöbelt er Sie und teilt Ihnen mit, dass er derartige Lärmbelastung oder Umweltverschmutzung nicht tolerieren, da er ein passionierter Umweltaktivist ist und er das Bedürfnis hat, die Umwelt mit allen Mitteln zu schützen, und deswegen für den Rest seines Rentnerdaseins regelmässig besuchen, beobachten und anzeigen wird. Selbstverständlich werden Sie dann fragen, darf er das ? Darf er unangemeldet Ihr Grundstück betreten oder sich davor hinsetzen um Sie zu beobachten ? Darf er Sie bei derartigen Arbeiten auf Ihrem Grundstück fotografieren ? Darf er Ihnen andauernd wegen Lärm bzw. Umweltverschmutzung die Polizei/ das Umweltamt schicken ? Hätten Sie nicht damit rechnen müssen, dass es soweit kommt, da Sie so ein ungewöhnliches Hobby haben ? Würden Sie nicht versuchen, Ihr Hobby/Bedürfnisse auf Ihrem Grundstück entsprechend zu schützen und auch bei einem Fachmann nachzufragen ? Würden Sie nicht auch dem Rentner gegenüber versuchen, dass er auch auf Ihre Belange Rücksicht nimmt und versuchen sich zu einigen ? Würden Sie dem Rentner nicht auch vorhalten, dass es Gesetze gibt und er nicht einfach so bei Ihnen so auftreten kann, wie es Ihm gefällt ? Als Sie Ihr Grundstück erwarben, haben Sie es ja deswegen gekauft, um abgeschieden Boote/Autos zu reparieren. Bei Frau Kaddy ist es nichts anderes; Sie hatte mit Ihrem Mann das Grundstück gekauft, um Ihre privaten Bedürnissen (z.B. sonnen) nachzugehen. Nun will Ihr Nachbar, um seinen eigenen Bedürnissen (Wohnraum) nachzugehen, aufstocken. Nun fragt Frau Kaddy : Darf er das ? Muß er nicht Rücksicht nehmen ? Wäre es nicht klug, dem Nachbarn mitzuteilen, dass man selber auch Bedürfnisse hat und zu versuchen, sich mit diesem zu einigen ? Wäre es nicht auch rücksichtsvoller vom Nachbarn, sich mit den Mitmenschen zusammenzusetzen um Zweifel oder Bedenken aus dem Weg zu räumen ? Wenn dies von dem Nachbarn ausgeht der baut, warum will er die Zeifel oder Bedenken in diesem Falle eben nicht aus dem Weg räumen ? Ist es nicht hilfreich, einen Fachmann zu fragen und sich zu erkundigen, welche Rechte man hat, um das eigene Bedürfnis zu schützen ? Die Frage nach der Adresse lag eher daran, da Sie ja so "kompromissbereit" (...eher liberal) sind, da Sie ja überhaupt nichts stören würde und dass ja alles überhaupt kein Problem wäre, der Schattenwurf ja so gering wäre (...mit dem Geometriedreieck aufreissen ??? Südseite = Wetterseite ??? Ja Neeee, is klar....). Im übrigen hier einmal die Definition von Kompromiss : [lateinisch] der, Übereinkunft durch gegenseitige Zugeständnisse. Wenn Frau Kaddy bzw. Ihrem Mann soetwas zwischen Tür und Angel mal eben vorgehalten wird, wo liegt denn dann das nachbarliche Zugeständnis ?
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 Verfasst am: 01.03.2008 16:34:44 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin Dieter
Trotz der Mathelektion fehlt das Ergebnis immernoch, m2 Zuwachs an Fläche die Schattenwurf verursacht??
Wie kommen sie darauf das mein Hobby eine Lärmbelästigung/Umweltverschmutzung ist?
Was ist mit den Gartennazies die 2xpro Woche mähen müssen, >Lärm, Co2 Belastung? (auch Elektromäher verballern Energie)dagegen sind meine Spielereien harmlos. Es geht hier darum was die spiessigen Nachbarn wohl von dem Anblick halten würden wenn Wohnwagen, Autos und Boote vor!! dem Haus in ach so gediegener Wohngegend stünden? Ich wäre mal gespannt wann da wohl der Sheriff anrückt, nach selbverständlich anonymer Anzeige eines Nachbarn, versteht sich....
Ich will darauf hinaus das es in Wirklichkeit hier nur darum geht endlich einen Grund zu haben mal wieder einen Rechtstreit anzetteln zu können, weil in guten Wohngegenden haben die Leute scheinbar keine anderen Probleme....
Das schlimme ist das sich die Gerichte tagtäglich mit solchem Zeugs zugemüllt werden und wirklich relevantes hintendranstehen muss.
Man hat alleine dadurch das man den Nachbarn fragt noch lange keine Zustimmung, es kann genausogut eine Ablehnung werden, letzenendes entscheidet das Baugesetz was man darf und was nicht, daher kann man sich die Kafferunde sparen.
Zum Rentner der Kornblumen pflückt: Als erstes wird bei uns jeder vom Köter begrüsst und das sehr intensiv....und liebevoll... und dann kümmern wir uns um den Besuch, Probleme kennen wir da nicht.
Zum sonnenbaden: Es gibt in D wohl nur ganz selten mal Plätze, ausser im Solarium, wo man unbeobachtet in der Sonne liegen kann, schon gar nicht in einer Siedlung. Ich denke auch das dies kein Grund sein kann den Nachbarn seine Wohnflächenvergrösserung zu untersagen...das weiss man aber wenns mans kauft zumindest muss man damit rechnen das sich im Laufe der Zeit einiges ändern könnte, jedenfalls in ausgewiesenen Baugebieten.
Ich begreife auch überhaupt nicht was sie mitKOMPROMISS wollen? Entewder das Vorhaben ist rechtens oder nicht.... da gibts keine Zwischendinger... ausser man baut schwarz, da ja, da werden dann Kompromisse gemacht, du darfst, und ich darf dann aber auch....
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 Verfasst am: 03.03.2008 12:49:36 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin Klaus !
Also Mathematik scheint nicht gerade Ihr Steckenpferd zu sein. Also nochmal langsam zum nachrechnen. Wenn man 2 rechtwinklige Dreiecke miteinenader verbindet entsteht ??? ... ja genau, ein Rechteck ! Also ist die Fläche eines Dreiecks genau halb so gross, wie eben dieses Rechteck. Geht man bei einem 10x10 m Haus von einem Zeltdach aus, ist die Dachfläche (basierend auf 2.122 m Höhe First, 5,432 m Dachschräge und 5 m bis Mitte) insgesamt auf allen 4 Seiten = 108,64 qm. Wenn nun ein Sattelldach aufgesetzt wird, entfällt auf 2 Seiten eben diese Dreieck. sondern die Ansicht verändert sich auf ein Rechteck in 2 Ansichten, während die anderen beiden Seiten die aufgemauerten, wieder dreieckigen Ansichten ausmachen. Somit ergibt sich hier eine Gesamtfläche des Daches bzw. der aufgemauerten Ansichten (basierend auf 5 m Höhe First, 7,071 m Dachschräge und 5 m bis Mitte) von 191,42 qm. Berechnet man dies auf 1 Dachseite, ergibt sich für diese eine Dachseite eine Vorheransicht von einer Dachfläche von ( (5m x 5,432 m)/2)x2) = 27,16 qm und eine Hinterheransicht von = (7,071 mx10 m) = 70,71 qm also eine mehr als doppelt so grosse Fläche, welche dann auch noch gute 2,9 m höher ist. Wenn Sie auf 10 m Haus ein 2,9 m höheres Hindernis in dem selben Abstand wie jetzt, haben und Sie nachfragen, was den nun mehr Schattenwurf verursacht, lässt mich an der Ernsthaftigkeit Ihrer Frage eher zweifeln. Wenn Sie, wie Sie selber schreiben, befürchten, dass Umweltamt und die Polizei auf einmal vor der Haustür zu haben und weiter befürchten, dass dies in einer Wohngegend für Ihr Hobby zu ernsthaften Problemen mit den Nachbarn führen wird, drängt es sich jedem auf, dass Ihr Hobby sehr lärmintensiv und auch umweltverschmutzend zu sein scheint, ansonsten könnten Sie doch auch in einer normalen Wohngegend problemfrei leben. Da Sie befürchten, dass Nachbarn damit Probleme hätten und Sie aller vorraussicht nach, bei nachbarlicher Beschwerde, dieses Hobby amtlich gestoppt wird, ist eine Rechmtmässigkeit eher fragwürdig, oder ?. Mit der Argumentation "...aber die anderen sind ja mindestens genauso schlimm, als man selber, da diese ja häufig Ihren Rasen mähen." ist, ehrlich gesagt, lächerlich. Wenn jemand seinen Hausmüll irgendowo abkippt , nehmen Sie das doch auch nicht zum Anlass Ihren Hausmüll in die Landschaft zu kippen, oder ? Haben Sie schon jemals gehört, dass das Umweltamt neurdings wegen einem Rasenmäher ausrückt ? Wohl eher nicht. Das mit dem Kompromiss kommt eben nicht von mir, sondern von Ihnen. (Zitat Ihrer ersten Antwort : "Also ich finde man muss schon mal Kompromisse eingehen können."). Was ein Kompromiss ist, habe ich Ihnen lediglich mitgeteilt. Ausserdem habe ich Sie gefragt, wo den das Zugeständis des o.g. Nachbarn von Frau Kaddy ist ?? Nur, weil Sie Ihr Hobby in Abgeschiedenheit durchführen, macht es das noch lange nicht rechtens, auch wenn es z.Z. den Anwalt spart. Angenommen, Ihr Hobby ist harmlos und alles ist soweit okay, dann könnten Sie dem oben erwähnten Rentner (...oder auch die Nachbarn in der Wohngegend) mit Hilfe der Gesetze zur Einsicht bringen und Ihre Rechtsansicht verteidigen. Gesetzt den Fall, Sie würden nicht auf jedem Besucher Ihren Hund losschicken, was Sie bei ordnungsgemässen handeln ja auch nicht müssten. Sie hätten ja nichts zu befürchten. Gesetzt denn Fall, es ist so, würden Sie doch genau dieselben Fragen, die ich oben erwähnt habe und die Frau Kaddy gestellt hat, stellen, um Ihr Hobby rechtlich zu schützen. Gesetzt jedoch den Fall Sie schicken auf jeden Besucher Ihren Hund los, weil es eben eher fragwürdig ist, ob Sie rechtmässig handeln, gibt es auch dafür Gesetze (z.B. 324-330 d StGB) und falls der Hund jemanden verletzt (und der Hund genau deswegen frei herumläuft, denn dann gilt er als Waffe) ebenfalls (§224 StGB). Gesetzt den Fall, es passiert genau so wie ich oben geschrieben habe und Sie schicken dem Rentner den Hund eben nicht auf den Hals, würde es sicherlich eben wieder zu den Fragestellungen kommen, was des Rentners und auch Ihr, gutes Recht wäre. Wenn jemand ein Haus und ein Grundstück aufgrund verschiedener Eigenschaften kauft, so muß er sich mit diesen auch abfinden können. Genauso kann man dem (aufstockenden) Nachbarn doch auch vorhalten, dass er das Haus doch auch so (mit der Grösse der Wohnfläche) gekauft hat. Einen Kompromiss kann man nur dann schliessen, wenn man eben doch die Kaffeerunde durchführt, da ansonsten keine gegenseitigen Zugeständnisse möglich sind. Wie Sie selber schreiben, wären Sie ja in der betreffenden Wohngegend der, der stört und alle anderen bösen, bösen Nachbarn, welche sich gestört fühlen, haben ja Unrecht. Warum haben denn die oder der Nachbar(n), welcher sich durch Sie gestört fühlt, denn Unrecht ? Diese(r) hockt ja nicht mit einer Flex unter einem Boot/Wohnwagen/Auto ? Wenn Sie als einziger in einem Restaurant eine Zigarre rauchen und sich andere dadurch gestört fühlen, können die anderen doch mit Fug und Recht behaupten, dass nur Sie als einziger mit Ihrer Zigarre die Störung verursachen, oder nicht ? Sie argumentieren in die Richtung, dass Sie (z.B. mit o.g. Zigarre oder Ihren Autoschraubereien) die Störung verursachen und wenn Sie die Störung unterlassen sollen ( z.B. wenn der Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch macht oder die Nachbarn sich durch Ihren Schleifer gestört fühlen und Sie anzeigen) als einziger das wahre Unschuldslamm sind und die anderen gefälligst Ihr Hobby zu "schlucken" haben. Die Angst von Frau Kaddy war, dass Sie und Ihr Mann keine Sonne mehr auf der Seite der Dachaufstockung hätten, nicht ob Sie beim Sonnen beobachtet würden. Die Effektivität, sich zum sonnen in den Schatten zu legen, kann wohl als fragwürdig bezeichnet werden, deckt sich allerdings mit Ihren bisherigen Argumenten (Wetterschutz auf der Südseite, mit dem Geodreieck aufreissen, Vorhänge vor die Fenster machen, Hund auf die Mitmenschen loslassen etc. etc.). Ob das alles legal oder eben nicht ist, WURDE JA VON FRAU KADDY HINTERFRAGT. Das die Gerichte sich ja um wirklich relevantes (... was das Ihrer Meinung nach auch immer sein soll, erschliesst sich mir zwar nicht...) zu kümmern hat, kommt wohl auch eher aus der Schublade "rechtsfreier Raum". Da empfehle ich Ihnen mal das Grundgesetz Art. 103 (1) "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."
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 Verfasst am: 03.03.2008 19:15:30 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin
Vom Satteldach war nicht die Rede. Alleine der Anblick von Wohnwagen, Auto und Boot reicht schon das Ordnungsamt zu alamieren weil die Leute sonst keine Sorgen haben, ist leider so.Aus dem Grund sehen die Grundstücke auch alle exakt gleich ordentlich aus.Der einzige Unterschied ist dann die Hausnummer, dessen Aussenmasse und Beschaffenheit sicher auch im Bebaunugsplan vorgeschriebn sind.
Die Mitmenschen gehen auf meinen Hund zu, nicht umgekehrt! Bitte lesen sie mal ehe sie antworten und versuchen sie bitte auch mal zwischen den Zeilen zu lesen, wenns ihnen zu schwer fällt lassen sie es am besten.
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 Verfasst am: 04.03.2008 13:21:36 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin Klaus !
Richtig, vom Satteldach war nicht die Rede, ein Satteldach wäre aber z.B. auch beim ominösen 10x10 m Haus die logische Variante. Wie schon oben gerechnet, wäre bei einem Zeltdach für ein 10x10 m Haus (EG Grundfläche 100 qm) im OG maximal 36 qm Wohnfläche zu gewinnen, da auf allen Seiten je 2 m durch die entstehende Dachschräge verloren gehen würde bis die Decke (bzw. Dachschräge) erst nach 2m auch 2 m hoch wäre. Zieht man also von 10 m auf jeder Seite 2 m (macht gesamt 4 m) ab, so verbleiben 36 qm ausgebaute Dachfläche. Davon muß man den Treppenaufgang wieder abziehen (geschätzt oben durch die Dachschräge ca. 1,5-2 qm und unten durch die im Wege liegende Treppe rd. 3,5 qm. Macht also im günstigsten Fall rd. 5 qm. Verbleiben also rd. 31 qm gewonnene Fläche. Jetzt muß im ausgebauten DG erst noch Wände gezogen werden (einen Schrank kann man ja schlecht an die Dachschräge stellen). ausserdem müssten die Wände ja auch von einem Zugang (wie z.B. einen kleinen Flur) zu den Räumen ausgehen. Da verschwinden wieder rd. 2 qm, so dass das ausgebaute Dach noch eine Fläche von 29 qm hat ( Dieses Dach muß ja auch vom Dachstuhl getragen werden, wo wahrscheinlich ein weiterer qm schwindet, also noch 28 qm. Das gesamte Dach abreissen, neu bauen (inkl. Dachstuhl, Innenausbau, Heizung verlegen, Fußbodenaufbau, neue Dämmung, neue Treppe usw. und sofort) für eine Fläche von rd. 28 qm ?? Wie schon oben gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein (vernünftiger) Mensch derartige Aufbauten durchführen würde. Würde ich als nicht gerade effektive Kosten/Nutzen Rechnung beschreiben. Ist bei dem 10x10 m Haus ein Satteldach aufgesetzt, liegt die zu gewinnende Wohnfläche schon bei 60 qm. Da wird eine Kosten/Nutzen Rechnung schon eher sinnvoller. Bebauungspläne, Gesetze, Vorschriften und Gerichte gibt es aus gutem Grund; diese schützen Sie z.B. auch davor, am nächsten Tag ein 30 geschossiges Hotel als Nachbarn zu haben. Es gibt wohl 1.000de Möglichkeiten, sein Eigenheim zu vergrössern oder entsprechend der Masse zu verändern und zu individualisieren. Man muß sich halt nur an die Spielregeln halten, um zu seinem eigenen Vorteil niemand anderen zu schädigen. Die Gesetze gelten natürlich auch für Sie, wie auch für Polizei, Ordnungsamt, Umweltbehörden usw. usw. soll also heissen, wenn jemand das Ordnungsamt, Umweltamt oder Polizei wegen Ihrem Hobby anruft, stellt sich doch auch für Sie die Frage, ist Ihr handeln rechtens oder nicht. Wenn Ihr handeln rechtens ist, entsteht Ihnen kein Nachteil, dann könnten Sie auch in der normalen Wohngegend leben, da Sie sich ja gesetzeskonform verhalten. Diese Nachteile entsteh(t)en eben nur, wenn das handeln eben nicht rechtens ist. Wenn Sie schreiben "Als erstes wird bei uns jeder vom Köter begrüsst und das sehr intensiv....und liebevoll... und dann kümmern wir uns um den Besuch,..." ist der Raum für eine andere Interpretation, als geschehen, doch recht eng. Wenn Sie sich (im Bezug auf Ihr Hobby) durch die Gesetgebung ungerecht behandelt fühlen, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Aber einer realistischen Nachfrage einfach nur Ihre Meinung um die Ohren zu gurken und diese mit völlig abwegigen Argumenten zu unterfüttern, ist auch zwischen den Zeilen nicht konstruktiv.
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 Verfasst am: 04.03.2008 17:05:00 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Kein Satteldach! und wenns noch soo vorteilhaft wäre... daher auch nur geringer Schattenwurf. Verstehe die Sache mit dem Dachfenster auch nicht ganz, warum darf der Nachbar nicht kuken??? Warum hängt der Bau einer Terasse davon ab ob der Nachbar kukt? Was ist wenn ein Ballonfahrer oder Sportpilot kukt? hmmm....kopfkratz. Muss man beim Äpfelpflücken erst den Nachbarn fragen wegen kuken?
Der Köter ist auf meinem Grundstück , begrüsst jeden, Problem dabei? Ob mein Verhalten nun rechtens ist oder nicht würde dann von Gerichten geklärt werden, die geben Ladungstermine, und da ich wenig Lust habe dem nachzukommen wohne ich halt alleine und brauche mich gottseidank nicht diesen Nachbarschafts-Rechtsstreitereien aussetzen, das wäre mir eine Nummer zu blöde.
Nur leider sind die Siedlungen so eng bebaut , das der Richter immer gut zu tun hat.. schade.
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 Verfasst am: 05.03.2008 12:20:05 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Ja genau, Es wird sicherlich jemand beim aufstocken auf die Idee kommen, eine Variante zu nehmen, die genau so teuer ist, wie die andere, aber wo er dann nicht mal die halbe Fläche bei gewinnt. Frau Kaddy schrieb, im Moment ist ein Walmdach drauf und der Nachbar stockt auf. Wir können ja mal wetten, welches Dach drauf kommen soll, müsste Frau Kaddy zwar beantworten, aber ich wittere schnell verdientes Geld. Scharfsinnigerweise gehen Sie ja davon aus, dass ja nicht nach Kosten/Nutzen Rechnung gebaut werden soll. Warum sollte auch jemand die Kosten in die Relation mit dem Nutzen ziehen, wäre ja abwegig. Betreffend des Guckens (hat mit dem Kukuck nichts zu tun). Sie können ja nochmal den Absatz mit dem Popkorn, den ich Ihnen vorhielt, nachlesen. Äpfelplücken, Ballonfahrer, Sportpilot ???? Hahahahahahaha. DER war gut. Also in ein Gebäude gucken aus der Höhe der Ballons und Sportpiloten, wird nichts, das hat was mit Physik, Biologie betreffend des menschlichen Auges...und ob Sie es glauben oder nicht auch wieder mit dem Satz des Pythagoras zu tun. Kleiner Tipp : Sie können ja mal im Internet gucken, ob eine natürlicher Lichtstrahl grundlos auf einmal in Kurven oder um Ecken rum fliegt. Einen fest am Himmel installierten Ballonfahrer, Sportpiloten und Nachbarn am Apfelbaum habe ich auch noch nie gesehen, wäre sicher mal was neues. Fragen Sie den Ihre Mitmenschen, die Umweltbehörde, die Polizei oder Mutter Natur, bevor Sie mit einer Flex den Auto-, Wohnwagen und Bootslack pulverförmig in der Landschaft verteilen ?
Hmmmm.... *kopfkratz* Sie fragen nicht ? Sie bedienen sich Ihres Hundes um Blicke und Fragen fernzuhalten ? Genau aus dem Grunde, dass Sie das Hobby betreiben, haben Sie sich das Grundstück gekauft, um diesem abgeschieden nachgehen zu können ? Es kommt für Sie einer neuer Nachbar (... oder der Kornblumen pflückende Rentner) ins Spiel, der sich mit Ihrem Hobby überhaupt nicht anfreunden kann ? Hätten Sie damit nicht rechnen müssen ? Erkundigen Sie sich nach Ihren rechtlichen Möglichkeiten ? Warum haben Sie bloß nicht das Grundstück in Südafrika gekauft, wo Ihnen derartige Behörden gar nicht auf den Pelz rücken können, weil es Sie da nicht gibt ? Zu wenig Zivilisation ? Zu schlechtes Klima ? Zu wenig Schutz vor Gesetzlosen ? Mit Ihrem Hund habe ich mitnichten ein Problem. Sie würden nur die Gerichtsladung umso eher bekommen, wenn einer Ihrer Besucher ein \\\"Problem\\\" mit Ihm hat. Die Ausreden \\\"Andere Leute mähen häufig Ihren Rasen\\\", \\\"der Rechtsweg wäre mir zu blöde\\\" und \\\"da stellen sich alle bösen bösen Mitmenschen zu sehr an.\\\" sind sehr vielfältig. Sie gehen den Rechtsweg allerdings doch nur aus dem Grunde nicht, da Sie einen Rechtsstreit verlieren würden.
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 Verfasst am: 05.03.2008 17:42:01 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin
Wenn der Hubschrauberpilot, Ballonfahrer und Apfelplücker nicht auf die Terasse schauen kann, der Biologie/Physik wegen ,dann stünde dem Dachfenster wohl nichts mehr im Wege, oder?
Seit wann dürfen den Walmdacher einfach gegen Satteldächer getauscht werden, das bezweifele ich aber, wird nichts!!!
Wenn ich schleife wird abgesaugt, dem Papierverbrauch wegen, beim flexen entsteht völlig unbedenkliches Eisenpulver. Aber was solls, wie ich schon schrieb reicht der "unschöne Anblick" schon aus das mich die Gartenfanatiker vor den Kadi zerren würden, richtig oder? man ist hier ja schon ein Umweltverbrecher wenn man die Motorhaube öffnet um den Ölstand zu kontrollieren!!!!! ausser an der Tanke.Vom Autowaschen auf dem Rasen reden wir garnicht.
Mein Köter begrüsst jeden der durch die Pforte geht,auch den Postboten, auf dem Land durchaus üblich, wems nicht passt kann ja schliesslich noch eine Anzeige erstatten weil der Hund die Hose/Kleid des Besuchers beschmutzt hat, das geht hier ja scheinbar ganz fix.
Es sollten künftig Schnellgerichte geben die sofort solche Nachbarstreitigkeiten binnen 10min erledigen um den Justizapparat, den ich übrigens sehr sinnvoll finde, zu entlasten.Genauso das Bauamt, gleich vor Ort schauen, Blick in die Zeichnung, den Stempel zücken und gut(Abgelehnt oder Genehmigt)
Dann verlieren die Leute auch die Lust am ellenlangen herumprozessieren, glaube ich zumindest ,und viele Streitereien entstünden garnicht, jedenfalls nicht diese Bagatellen wie hier.

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 Verfasst am: 06.03.2008 17:13:54 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin
Also, ich hatte geschrieben "...nicht in das Gebäude schauen können..." würde mich wundern, wenn die Terrasse IM Gebäude liegt. Zum zweiten könnte ja ein Nutzer einer derartigen Terrasse bei fliegendem Sportpiloten, äpfelpflückendem Nachbarn oder Ballonfahrern für eine kurze Zeit auf das Sonnen verzichten. Genauso kann man als wenig beeinträchtigend empfinden, wenn der Nachbar durch arbeiten auf einer Leiter kurzzeitig in das Haus guckt. Da könnte man natürlich auch für ein oder zwei Tage Vorhänge vor machen. Bei einem fest installiertem Dachfenster, ist das Fenster hingegen IMMER da, da kann man auf das Verschwinden warten bis man grün ist.
Es geht mit 99 %iger Sicherheit um ein Satteldach anstatt eines vorher vorhandenem Walmdaches. Die Frage wurde ja gestellt, ob man dies bezweifeln kann oder nicht. Zum einen schreibt die Landebauordnung "NUR" von "Dächern und Dachteilen". Dort gibt es keine Unterscheidung zwischen Zelt- oder Satteldach, sondern lediglich Grenzabstände und eine Unterscheidung nach Dachneigung. Diese Landesbauordnung soll nachbarschützende Wirkung entfalten, ist jedoch hauptsächlich auf Neubauten und nicht auf Bestandsbauten ausgelegt. Bei Neubauten kann man durch seine eigene Bauplanung ja auch auf des Nachbars Dach eher reagieren (z.B. durch versetzen des eigenen Gebäudes, selber ein Dach bauen, keine Terrasse oder Gartenfläche anlegen, Höhenunterschiede durch aufschütten kompensieren etc, etc.) . Wenn ein Bestandsgebäude schon da ist, ist eine Reaktion eben nicht mehr oder nur sehr schwer möglich, weswegen man auf die LBO, das Nachbarschutzgesetz, auf das GG, u.U. auf andere Vorschriften (je nach Einzelfall) und auf nachbarschaftliche Rücksichtnahme verweisen müsste oder sich vertrauensvoll an die Baubehörde wenden muß. Ob Sie jemand "vor den Kadi zerren würde..." wegen "dem Anblick" kann ich nicht beurteilen. Genausowenig kann man aus der Ferne beurteilen, ob das von Ihnen ausgeübte Hobby umweltschädlich ist oder nicht, jedoch ist eben die Wahrscheinlichkeit gerade in Wohngebieten groß, dass dies passieren könnte und dass Sie vor einem Gericht "den kürzeren ziehen" würden. Ebenso ist Fakt, FALLS Ihnen derartige Menschen (neuer Nachbar, Kornblumen pflückender Rentner) begegnen würden, dass o.g. Vorgänge passieren können und dass Sie durchaus damit hätten rechnen müssen. Würden Sie das auch als "Bagatelle " abstempeln, wenn Sie selbst um Ihr Hobby auf Ihrem Grundstück streiten müssten oder Ihnen ein Bußgeldbescheid wegen Umweltverschmutzung über ein paar 100 oder gar 1.000,-- EUR zugeht ? Das Menschen zum Thema Umweltschutz (wie bei allen anderen Themen auch) m.E. durchaus geteilte Meinungen haben, ist wohl hinreichend bekannt, weswegen es für alle möglichen Themen eben Gesetze, Vorschriften und Gerichte gibt, um es möglichst allen Recht zu machen und zu überwachen ob sich die Menschen auch rechtens Verhalten. Vor sog. "Schnellgerichten" kann man eben nur warnen. Richter und Gerichte sind dazu da, um materielles (...also greifbares) Recht zu bilden. Das geht eben wieder nur unter Würdigung aller Umstände. Wie würde es Ihnen denn gefallen, Ihr neuer Nachbar zeigt Sie wg. Umweltverschmutzung an, Sie bekommen ein Bußgeldbescheid über 1.000,-- EUR und eine Nachbarschaftsklage zwecks unterlassen, Sie kommen vor den Richter, der nur sagt : "Was, Sie flexen auf Ihrem Hof und reparieren Autos/Boote und Wohnwagen ? Der Nachbar sagt, dass das so laut ist und Sie nichts absaugen. Sie sagen, Sie saugen ab und Sie arbeiten ja nur zu "normalen" Zeiten. Nach 10 Minuten sagt der Richter zu Ihnen : Sie zahlen die 1.000,-- EUR und Ihnen wird zukünftig das ganze verboten : würden Sie ein derartiges Verfahren für sich selber als "greifbares Recht" empfinden ? Wäre es Ihnen da nicht lieber, wenn eine Beweissicherung gemacht wird, Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, zu beweisen, dass es nicht so ist, wie behauptet wird usw., erwarten Sie nicht auch von einem Richter Verständnis für Ihre Sicht der Dinge bzw. für Ihre Lage. Der Justizapparat kann Gesetze und Vorschriften ja nur unter Einbeziehung aller Umstände würdigen. Genauso arbeiten auch in Ämtern und Behörden nur Menschen und keine Maschinen. Diese müssen die einzelnden Umstände nach Gesetzeslage und auch für die Belange der Menschen prüfen. Sie würden sicherlich am lautesten schreien, welch furchtbares Unrecht es doch wäre, wenn das Ordnungsamt bei Ihnen den Stempel "abgelehnt" zückt, weil es Ihren Fall per Zweizeiler übergeben bekommt und nichts weiter prüft, sondern ein Blick, Stempel und gut. Na ja, Sie meinen ja nur das Bauamt, für Ihren eigenen Fall sollte die normale Gesetzgebung ja weitergehen, oder wie soll man das verstehen ? Es drängt sich einem auf, dass Ihnen Belange, Sorgen, Nöte und auch Rechte anderer Menschen völlig egal sind, solange Sie nur Ihre eigenen Ansprüche durchsetzen können. Ob nun einer von Ihrem Hund gebissen wird, seine Klamotten verschmutzt werden, ob irgendjemand Ihr Hobby stört, Schuld haben die anderen, der Gesetzgeber hat einfach Unrecht, wäre doch viel besser wenn diese dusseligen Umweltschutzgesetze nicht existieren würden. Überhaupt sind ja alle anderen die bösen, welche Sie aufgrund Ihres Hobbys in einer Wohngegend nicht akzeptieren würden und das, obwohl Sie als einziger in dieser Wohngegend mit einer Flex unter dem Boot/Auto/Wohnwagen hocken würden. Ach ja, und der Staub ist ja total harmlos und den ganzen Nachmittag in regelmässigen Abständen den Winkelschleifer anwerfen; die sollen sich mal nicht so anstellen. Überhaupt sollte jeder Bundesbürger sein Auto auf dem Rasen waschen können und ob nun Öl in das Grundwasser gelangt weil jemand bei der Ölkontrolle den Ölstab fallen lässt oder beim nachkippen Öl verschüttet, ist ja alles halb so wild. Die gesammelten Gesetze hierfür sind ja alle sinn- und nutzlos. Wenn dann noch einer eine Beschwerde hat, ob Ihm das nun wichtig ist oder nicht, aLa 10 Minuten Verhandlung oder Amtsstempel; einfach abbügeln und weiter gehts. Grundrechte ? Ach was, alles nicht so wichtig. Rücksichtnahme gegenüber anderen ? Völlig überschätzt. Ordnung ? Kann ruhig unordentlich werden, stört Sie ja nicht. Das eigene Hobby auf den Prüfstand stellen ? Besser nicht, könnte ja "schief gehen". Die anderen sollen mal lieber Ihre Hobbies einstellen bevor Sie dass Ihre verlieren. Was ? Jemand will per Prozeß seine Rechte verteidigen ? Wie kann er nur ? Das ist ja geradezu verwerflich. Ausserdem ist der Rechtsweg ja blöd, wer braucht schon materielles Recht ? Man müsste dann ja tatsächlich 2 - 3 mal zum Gericht fahren, so eine Ladung ist ja geradezu unzumutbar. Da Sie bei Ihren Autoreparaturen bis heute unbeobachtet geblieben sind, legalisiert sich das alles ja von ganz alleine. Man darf ja auch seinen Müll in die Landschaft kippen, solange es andere auch tun. Überhaupt sollte Frau Kaddy ja Ihrer Meinung nach den "Kompromiss" eingehen und still sein, da Sie ja den Wetterschutz auf der Südseite geniessen kann, ein doppelt so hohes und breites Dach ja ungesehen und unberechnet "wenig Verschattung bringt", Sie Ihre Fenster mit Vorhängen bestücken darf, Sie sich über die Individualität Ihrer Wohnsiedlung freuen kann, der Nachbar ganz sicher möglichst wenig ausgebaute Fläche zu möglichst hohen Kosten bauen wird und Sie sich ja völlig grundlos nach Ihren Rechten erkundigen möchte. Passend, wenn Sie schreiben, Sie saugen den Staub ab, um Schleifpapier zu sparen; solche Sachen wie Umweltschutz stellt man lieber nicht in den Vordergrund. Bei dieser Lebensanschauung wundert mich persönlich nicht, dass Sie alleine auf einer Kuhkoppel leben.
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 Verfasst am: 07.03.2008 15:09:31 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Anscheinend ist meine gestrige Antwort unter zensiert abgelegt worden. War vielleicht zu ironisch ;-). Also, liegt eine Terrasse IM Gebäude ? Nein. Kann sich der Benutzer einer Terrasse aussuchen, wann und unter welchen Umständen er diese benutzt ? Ja. Ist ein Sportpilot, Ballonfahrer, äpfelpflückender Nachbar dauerhaft am Himmel oder an der Leiter ? Nein. Ist ein Dachfenster nach Bau immer da ? Ja. Kann man sich aussuchen, den äpfelpflückenden Nachbarn für wenige Stunden den Blick in das Eigenheim durch Vorhänge zu versperren ? Ja. Kann man das auch bei einem Dachfenster ? Sicher. Wenn man Dunkelkammern mag, geht auch das. Dann sind Nachbars Blicke ganz sicher weg; die Sonne aber auch. Satteldächer und Walmdächer ? Sie können mich ja überraschen und den Punkt in der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein heraussuchen, wo etwas anderes als die Dachneigung speziifiziert ist. Ob man ein "Umweltverbrecher" ist oder nicht regelt das Gesetz. Dieses Gesetz wurde von Politikern gemacht, welche wieder von der Allgemeinheit gewählt wurden. Wenn Sie einer der Gartenfanatiker "vor den Kadi zerrt", hoffe ich inständig für Sie, dass es eine ordentliche, faire und dem materiellem (...also greifbaren) Recht entsprechende Verhandlung gibt, mit einem möglichst verständnisvollem Richter und Sie nicht innerhalb von 10 Minuten abgebügelt werden. Genauso wie der Umgang bei Behörden und Ämtern. Stempel und gut. Bestens. Dann werde ich tatsächlich irgendwann Ihr nördlicher und östlicher Nachbar. Einfach zur Behörde, kurzer Stempel und schon kann ich 5-geschossig neben Ihnen bauen. Was ? Da haben Sie ne Beschwerde, da werden Sie " per Schnellverfahren" vom Richter in 10 Minuten abgefertigt. Da haben wir eine Gemeinsamkeit, denn die Justiz ist überaus sinnvoll. Sie bildet erst das Recht, was zuvor über Gesetze geregelt werden soll. Da scheinen Sie gerne mit zweierlei Maß zu messen. Denn, wenn sich andere durch Ihr Hobby gestört fühlen, beanspruchen Sie Ihr Recht nach dem Motto "die anderen stellen sich nur an." "der austretende Staub ist ja harmloses Eisenpulver (...mit Sauerstoff lebt der Mensch im Durschnitt 70 Jahre, wie lange das wohl mit Eisenpulver funktioniert), "...wenn die anderen Rasenmähen dürfen, dann darf ich auch flexen." , "Ich verursache zwar den Lärm und Staub aber ist ja total unverständlich, warum ich nur deswegen angezeigt werden würde.", "Warum prüft das Umweltamt denn keine Rasenmäher ?", "Wenn ich mal deswegen nen Problem bekommen könnte, Hund und gut.", "...die Umweltschutzgesetze sind ja viel zu hart, man ist ja als Autowäscher ja schon ein Verbrecher" und mein absoluter Favorit :"Wenn mich dabei keiner erwischt, ist das alles sozusagen von selber legalisiert. Das Umwelt oder Ordnungsamt einladen ? Lieber nicht, könnte ja "schief" gehen. Der Gerichtsweg ist da ja auch (...nach Ihrer Aussage) einfach zu blöd. Mit jeder Silbe, die Sie schreiben, setzen Sie von den Menschen vorraus, die das lesen, sich Ihnen und Ihrem Hobby gegenüber Rücksichts- und Nachsichtsvoll zu nähern und "blind" zu schlucken. Im gleichen Atemzug verkünden Sie aber seltsamerweise, dass die Hobbys von Frau Kaddy und Ihrem Mann zweitrangig sind. Da sollte Frau Kaddy den Kompromiss eingehen und schweigen und "blind" alles akzeptieren. Hobbies, Grundstücksnutzung, Rechte hinterfragen ? Ggf. seine Rechte vor Gericht verteidigen ? Alles Bagatelle. Wenn Ihnen jemand Ihr Hobby oder Ihren Hund verbieten wollte, ist das in Ihren Augen dann auch alles nur ne Bagatelle ? Selbst wenn jemand von Ihrem Hund vollgesabberte Klamotten oder einen Hundebiss abkriegt, zeigen Sie, dass Ihnen die Belange der anderen egal zu sein scheinen. Die können Sie ja anzeigen (...wie ich Ihrer Antwort entnehmen kann, wäre das ja auch für Sie völlig überzogen und übertrieben...).
Im übrigen würde das Thema "Schnellgerichte" genauso wie das abbügeln von Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht nur am GG Art. 3 scheitern ((1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.), sondern da würde es sicherlich auch Probleme mit dem EUGH geben, denn in der Grundrechtcharta der Europäischen Union steht : Grundrechtcharta der EU Art. 7 : Jede Person hat Recht auf Achtung Ihres Privat und Famillienlebens, ihrer Wohnung sowie Ihrer Kommunikation, Grundrechtcharta der EU Art. 20 Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich und nicht zuletzt : Grundrechtcharta der EU Art. 47 : Jede Person hat ein Recht darauf, dass Ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht
in einem fairen Verfahren, öffentlich und in angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
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 Verfasst am: 07.03.2008 19:11:03 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Zitat :
Das schlimme ist das sich die Gerichte tagtäglich mit solchem Zeugs zugemüllt werden und wirklich relevantes hintendranstehen muss.


Kommentar :
Die Wartezeit im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, hier 24837 Schleswig, dauert zur Zeit etwa 1,5 Jahre,
wenn auf Erteilung einer Baugenehmigung geklagt wird.
Hier stelle sich der geneigte Leser einmal vor, in welche persönliche und wirtschaftliche Not ein Kläger kommt,
wenn die Zeit davon läuft.

Die Wartezeit im Klageverfahren vor dem Sozialgericht, hier in ganz Schleswig-Holstein, dauert zur Zeit 4,0 Jahre
auch dann, wenn nicht gegen Hartz-4 geklagt wird.
Hier stelle sich der geneigte Leser einmal vor, daß ein Verfahren bsplw. wegen Schadensersatz von der
Berufsgenossenschaft - wegen Berufskrankheit, nehmen wir Krebs - erst entschieden wird, wenn die
Partei verstorben ist.


Die Wartezeit im PKH-Verfahren vor den Amtsgerichten dauert in SChleswig-Holstein, auf eben die PKH-Entscheidung
mindestens und über 6. Monate. Dann erst wird das Verfahren eventuell (!) Rechtshängig - wenn es denn PKH
gibt.


Die Verfahren vor den Oberlandesgerichten, nehmen wir das Thema Scheidung und Scheidungsfolgen, also Unterhalt
und Kindesunterhalt, dauern zwischen 4 bis 6. Jahren.


D a h e r :
auch wenn dieser Beitrag sehr wenig mit Baurecht zu tun hat doch mal die Bitte an manch einen Zeitgenossen, ob es wirklich sinnvoll ist,
Behörden, Ämter, Staatsanwaltschaften und deren Hilfsbeamte mit jeder "Kamelle" zu beschäftigen ????????????

Andererseits will ich aber auch nicht verheimlichen, daß gerade in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein, Behörden sich darin
gefallen, sich "Arbeit zu suchen" und "sich daran festzuhalten". Das Parlament in Kiel leistet dabei "gute Hilfe".
Und das gilt auch für das Baurecht !
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 Verfasst am: 08.03.2008 20:50:00 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin
Also, Herr Doktor, genau das ist mein Reden, siehe oben. Den Leuten gehts einfach soo gut das sie aus lauter Langeweile den Behördenapparat hochfahren müssen, leider. Ich verstehe die Fachdienstleiter hier das sie nicht reagieren, würd ich auch nicht.
Es ist ja sogar schon soweit das wenn man die Polizei wirklich mal braucht das Telefon besetzt ist weil sich irgendeiner aufregt das der Nachbar abends 20Uhr was annagelt oder Nachbars Hühner mal kurz vorbeigekommen sind.... so wird das wichtige blockiert, ich finde sowas unmöglich und irgendwie auch unverschämt zumal bekannt ist das die Polizei unterbestzt ist und auch noch mies bezahlt wird...so gehts anderen Behörden auch. Ich apelliere an den nüchternen Menschenverstand.
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 Verfasst am: 10.03.2008 11:30:44 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Also, ausgerechnet von einem Juristen hätte ich eine andere Antwort erwartet. Es wurde von Frau Kaddy nach der Legalität der Aktion gefragt. Wenn die Nachbarn von Frau Kaddy und Ihrem Mann nicht dazu in der Lage sind, Ihre Nachbarn anständig zu fragen und Sie über die geplanten Aktionen aufzuklären und dann an Ihnen vorbei versuchen wollen, auf deren Rücken irgendeinen Bau "durchzuziehen" finde (ich jedenfalls) für sich gesehen, schon recht fragwürdig. Sie hatte sich im konkreten Fall um die Aufklärung um Ihre Rechte bemüht und lediglich nach diesen gefragt. Wenn man sich als Bauherr so verhält, müsste man wissen, dass es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen kann, falls der entsprechende Nachbar in seinen Rechten verletzt wird. Wenn dieser Fall tatsächlich von Frau Kaddy und Ihrem Mann vor einem Gericht verhandelt wird und 1,5 Jahre dauert, könnte man dem Nachbarn doch vorhalten, warum hast du denn nicht vernünftig mit allem Drum und Dran gefragt oder dich mit den Nachbarn arrangiert (...also doch die berühmte Kaffeerunde...) ? Zu den Wartezeiten anderer Gerichte kann (ich jedenfalls) nur sagen, dass man hierbei sehen kann, dass es eben nicht so einfach ist, materielles Recht bilden zu können. Im übrigen muß man doch auch schon mal sagen können, dass in der BRD nunmal rd. 25 Millionen Menschen (Rentner, Pensionäre, ALG II und ALG I-Empfänger, Studenten mit BAFÖG, Wohngeldempfänger, Empfänger aus gesetzlichen Unfallversicherungen, Empfänger aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, Elterngeld etc. etc.) gibt, welche Sozialleistungen empfangen, was auch Ihr gutes Recht ist. Auf der anderen Seite stehen die Beitragszahler hierfür. Da sind Unternehmen, Unternehmer, Angestellte, Arbeiter aller Einkommensschichten, Beamte usw. usw. Wundert es Sie bei derartigem Zusammenhang persönlich denn, dass en gros der Leistungsträger (...also die letztere Gruppe) von seinem Einkommenbrutto nur noch rd. 50 % hat ? Wenn sich der geneigte Leser noch vorstellen kann, dass jedes Unternehmen auf das Einkommenbrutto die gesamten SV-Abgaben nochmals abführt. Somit kann man doch feststellen, dass die entsprechenden Leistungsträger der Gesellschaft, erheblich weniger an Gegenleistung von staatlicher Seite erhalten, als Empfänger staatlicher Sozialleistungen. Die einzigen (staatlichen) Gegenleistungen für eben diese Leistungsträger sind eben der Schutz eigener Rechte durch Polizei, Behörden, Staatsanwaltschaften und Ämter, der öffentliche Strassenbau (...welcher NUR durch die KFZ-Steuer locker gedeckt wäre...), das Schulwesen und das Krankenversicherungs bzw. Rentenversicherungssystem (eine private Krankenversicherung für einen ledigen Berufstätigen Mitte 30 liegt bei AG und AN Anteil bei ca, ca. 70,-- EUR; bezahlt wird heutzutage bei z.B. 1300,-- EUR brutto EUR 105,-- AN und 105,-- EUR AG Anteil also gesamt 210,-- EUR nicht zu vergessen die "tolle" Praxisgebühr. Mit der gesetzlichen RV und PV läuft das in etwa gleich, Zitat Norbert Blühm : "Die Renten sind sicher."). Jeder geneigte Leser kann sich mal vor Augen führen das es rd. 180 TSD Mitarbeiter der ges. KV gibt, welche rd. 160 TSD niedergelassenen Ärzten gegenüberstehen. Wenn die gesetzliche KV, PV und RV von heute auf Morgen nicht mehr zwangsweise "eingetrieben" werden würden, sondern jedem AN gestattet würde, diese Leistungen privat abzuschliessen, wären all diese staatlichen Apparate sofort am Ende. Jede Arbeitslosenversicherung könnte von privaten Unternehmen viel effektiver (günstiger, bessere Leistungen etc.) angeboten werden, als eben vom Staat. Also ist es für einen Menschen, der brav seine Steuern und SV-Beiträge entrichtet, so, dass eine der wenigen, staatliche Gegenleistung hierfür der Schutz seiner Rechte durch die o.g. Behörden usw. sind. Sie schreiben, sinngemäß, ob es sinnvoll wäre, diesen Schutz seiner Rechte auch warzunehmen, da die Sozialgerichte und die Prozesskostenhilfe ja schon so lange dauern würden. Nun, es ist (mir zumindest), schon schwer verständlich, auf welcher Grundlage eine Ehescheidung verhandelt wird. Nicht selten ist ja schliesslich der Leistungsträger der Ehe (...ob nun Mann oder Frau...) nicht nur der/die "gehörnte" sondern am Ende auch noch staatlich verpflichtete(r) Unterhaltszahler(in) und das m.E. obwohl der andere Ehepartner mit mangelhafter Bildung bzw. ohne Arbeitsbereitschaft in 500 Jahren die Leistungen seines Partners nie und nimmer erreicht hätte. Es wird staatlich ja schon angenommen, dass der weniger verdienende Ehepartner quasi unfähig dazu ist, sein Leben noch selbst bestreiten zu können (...was die meisten vor der Ehe sehr gut konnten). Was Frau Heather Mills beispielsweise mit dem von Paul McCartney verdienten Geld zu tun hat, ist, so oder so, eben nicht nachzuvollziehen. Dies liegt allerdings nicht an den Gerichten, sondern am Gesetzgeber. Zum anderen geht es bei Sozialgerichten um Hartz 4, Kindesunterhalt und davor um die PKH. Auch wenn das Gericht für den Kindesunterhalt 6 Jahre braucht, werden die vollen 6 Jahre trotzdem an Unterhalt gezahlt. Meistens geht es in derartigen Rechtsfällen um die Höhe des Unterhalts. Wenn jemand, der unterhaltspflichtig ist, eben nichts bezahlt, hat er die berühmte "Begebe dich ins Gefägnis" Karte, was sicherlich eher fix passiert. Falls der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt bezahlt, werden die Leistungen vorab ja auch staatlich erfüllt und nach gerichtlichen Feststellungen ebenso schnell wieder eingetrieben. Sicherlich kann man bei einigen vor Gericht gebrachten Fällen durchaus fragen, ob diese Fälle wirklich unbedingt richterlich zu klären waren und ob eine Bildung von materiellem Recht wirklich nötig war. Die einzig mögliche Antwort hierauf ist aber ja. Weil, zumindest meiner Meinung nach, jeder der diesen Staat finanziert, ein mindestens ebenso grosses Interesse an seinen Rechten haben darf, wie alle anderen und weil zum anderen selbst sogenannte Bagatellentscheidungen wiederum zu schnelleren Verfahren bei zukünftigen Rechtstreitigkeiten führt (als Referenzurteil) oder diese bei mangelnden Erfolgsaussichten ebenso wieder verhindert. Sicherlich kann man immer nur appelieren, sich miteinander zu verstehen, garantiert kann soetwas aber eben nicht klappen. Dies zumal in der BRD die entsprechenden Entscheidungen im europäischem Vergleich sehr schnell funktionieren. In Italien kann eine Rechtsstreitigkeit im Zivilrecht schnell über 10 Jahre in Anspruch nehmen. Damit haben die meisten Behörden und auch das Parlament eher wenig zu tun. Die meisten Rechtsstreitigkeiten werden nur aufgrund des Geldes und aufgrund zwischenmenschlicher Differenzen betreffend der Individualrechte geführt. So kann man schnell sehen, dass die Entscheidung zu Gunsten einer Person genauso schnell eine andere Person in Ihren Rechten schädigen kann, wo halt nur ein objektiver, verständnisvoller und kluger Richter helfen kann, da in der Behörde eben nur Menschen arbeiten, welche auch irgendwann vor der Entscheidung stehen, wem Sie denn dann Recht geben wollen, können und dürfen.
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 Verfasst am: 11.03.2008 06:09:42 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin Dieter
Ich verstehe nicht warum es auf deren "Rücken " sein soll? Die verbessern ihr eigenes Haus, ändern die Neigung, möchten ausbauen und einige Dachfenster zum Lichteinfall einbauen, was ist daran denn für den Nachbarn belastend? Ich könnte mir allenfalls Neid vorstellen oder gehts womöglich um den zu erwartenden Baulärm?Samstags? Durch Firmenfahrzeuge belegte Parkplätze vor dem Haus? Könnte Staub und Dreck herüberfliegen? Könnten die Handwerker etwa auf die Terasse schauen?? Also ich bitte doch um Vernunft zumal ja ein Bauantrag gestellt wird, es ist ja kein Schwarzbau!
Sollen die Kaddys doch auch, am besten gleich parallel mit aufstocken! Die könnten dann gleich den Bauantrag kopieren, weil dort sicher alle Häuser und Grundstücke exakt gleich sind und vermutlich um jeden Preis gleichbleiben sollen.Wäre ja noch schöner wenn sich einer was besseres hinstellt oder?
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 Verfasst am: 11.03.2008 11:24:06 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin Klaus !
Ich glaube, diese Diskussion schon geführt zu haben. Einfach mal oben lesen. Im Moment weiss ich allerdings auch nicht, ob, wie oder wie schlimm dieser Bau dann belastend ist oder eben nicht. Ich habe weder was mit Frau Kaddy noch was mit Ihrem Mann zu tun. Ich könnte mir aufgrund der Berechnungen aber gut vorstellen, dass es zu Nachteilen und auch Belastungen kommen könnte. Ich würde bezweifeln wollen, dass eine im Schatten liegende Terrasse der Traum eines jeden Grundstücksbesitzers ist. Darüberhinaus kann man sicherlich gut den Fenstereinbau nachvollziehen \"wegen dem Lichteinfall\". Auch der Wunschtraum eines jeden Besitzers wird wahrscheinlich eben auch nicht gerade sein, wenn bei Nachbarn der Lichteinfall gut funktioniert, man selber aufgrund des Baus aber auf einmal in einer Dunkelkammer sitzt. Natürlich ist es gerade für Sie ja auch belanglos, falls einem dann die Erbsen auf dem Teller nachgezählt werden. Das Argument von jemanden, der selber krampfhaft verhindern muß, dass man Ihm bei seinem treiben zusieht, ist schon sehr nachvollziehbar. Klar, dann ist die Lösung selber auch aufstocken. DAS bringt Licht in den Garten und auf die Terrasse. Den Satz des Pythagoras hatte ich ja mal dahingestellt, kann man auch prima zur Lichteinfallberechnung benutzen. Neid ? Baulärm ? Parkplätze ? Da kommen also ganz schnell die nächsten "Schaumschlägereien" heraus; dass jemand sich in der Nutzung seines Grundstücks benachteiligt fühlt, MUß ja einen anderen Grund haben. Da springen Sie ja auch schon seit diversen Antworten von einem Bein auf das andere. Erst sollte Frau Kaddy das nicht so eng sehen, da die Belastungen der Dachaufstockung ja um Längen besser ist, als Sie als Nachbarn zu haben (klingt irgendwie nach der Wahl zwischen Pest und Cholera...). Danach hatten Sie mitgeteilt, da doch gerne einen \"Kompromiss\" (...wird interessant, wenn der bauende Nachbar nichts darlegt) eingehen zu wollen. Dann wäre der \"Kompromiss\" eines dreigeschossigen Hauses auf Ihrer Südseite ja geradezu absurd, obwohl Sie doch soooo \"kompromissbereit\" sind (...und dann noch den Wetterschutz hätten...). Dann schreiben Sie, Sie flexen und verursachen Lärm ja nur deswegen, weil andere Leute 2 x Ihren Rasen mähen (... da werden Sie ja geradzu genötigt, die Lackreste und Ihr so harmloses Eisenpulver in die Landschaft zu verteilen). Wenn man Ihnen dann vorgibt, falls Ihnen dasselbe in der Form passiert, dass Ihr ach so harmloses Hobby den Bach runtergehen könnte oder dass Sie evtl. Streit mit Mitmenschen über eben dieses Hobby entstehen könnte, kommt nur \"kann nicht passieren....habe einen Hund, den ich auf die Besucher losschicke.\" Danach war der Hund wieder sooo harmlos, dass er ja höchstens die Kleider verschmutzt, Ihnen dass aber ja auch egal ist, weil man könnte Sie dann ja anzeigen (...was ja geradzu ungerecht und viel zu übertrieben wäre, und das bei Ihrer geradezu vorbildlichen Achtung von Rechten Dritter...). Danach kommt dann der Abfall, den Sie verursachen. wäre ja noch harmloser als das gemähte Gras (... damit tun Sie der Natur also einen Gefallen, diese konnte ohne Ihre Abfälle gar nicht überleben...) und überhaupt ist Ihnen ein Rätsel, dass Sie mit Ihrem sooo harmlosen Hobby in einer normalen Wohngegend Besuch von der Polizei, vom Ordnungsamt und vom Umweltamt hätten, weil sich ja alle nur anstellen. (Diese bösen Menschen sollten dafür doch nicht die Behörden beschäftigen...). Frau Kaddy haben Sie doch nahegelegt, ein Grundstück auf dem Lande ausserhalb von Ortschaften zu kaufen, warum kaufen Sie denn nicht auch eins in Afrika, da haben Sie todsicher keine Probleme mit Behörden und auch nicht mit Mitmenschen. In Deutschland sollte sowieso jeder seinen Dreck in die Landschaft kippen dürfen, das das Autowaschen auf der Wiese oder das Ölverkippen in der Landschaft ja alles nur Bagatellen sind (..soetwas wie Umweltschutz ist ja auch Nebensache und das beschäftigt ja wieder nur die Behörden ...). Jaaa und wenn Sie dann erwischt werden würden, würden Sie es selbstverständlich als rechtsstaatlich empfinden, wenn das Amt auf kurzen Blick hin Ihrem treiben ein Ende setzt und Sie dann hinterher per 10 Min. Verfahren so richtig abgebügelt werden (...was allerdings Ihrer Sichtweise nach nur auf das Baurecht angewandt werden sollte...in IHREM speziellen Fall sollte natürlich der normale Rechtsweg weitergehen...) . Überhaupt, sich bei den diversen Ansprechpartnern in den Behörden für Ihr Hobby eine Legitimation verschaffen, ist ja einfach nur \"blöd\", da müsste man sich ja wahrscheinlich vor einen Richter stellen (... und das hat natürlich überhaupt nichts damit zu tun, dass Sie eben dieses Hobby durch die Nachfrage verlieren könnten...) Überhaupt wird der Nachbar ja mit gleichen Kosten eine möglichst kleine Nutzfläche bauen (...SEHR naheliegend...und scharfsinnig).
Ausserdem wird ja ein Bauantrag eingereicht, was natürlich eine absolut rechtsfehlerfreie Durchführung garantiert, die Menschen in den Ämtern KÖNNEN sich ja nicht irren oder wichtige und entscheidende Gesichtspunkte ausser Acht lassen (...das gesamte Verwaltungsrecht sollte also abgeschafft werden...). Da dann als Betroffener nach seinen Rechten zu fragen oder auch das Gespräch mit der Behörde zu suchen (...weil dem Nachbarn nicht an einem Gespräch gelegen ist...) und man der Behörde u.U. auch mitteilen könnte, auf seine Interessen auch Rücksicht zu nehmen, ist ja abgwegig. Ach ja, wenn ich dann mal in Lübeck oder Hamburg bin, muß ich schon sagen wirklich SEHR reizvoll, ein Haus an dem nächsten mit schön zubetonierten, dunklen kleinen Gassen, was m.E. schon aussieht wie Reihenhäuser. Das ganze garniert mit Gärten, die den Namen nicht verdienen, weil Sie allseitig von den schöööön individuellen Häusern so schön \"zugekleistert\" wurden oder eine Gegend mit Jugendstilvillas, die von einem hochmodernen Betonklotz verdeckt werden, wirklich reizvoll und sooo hübsch; und so herrlich individuell. Natürlich reagieren hier die Fachdienstleiter nicht; oder haben Sie bei der Darlegung unserer unterschiedlichen Auffassungen irgendwo eine konkrete Frage zur Rechtsordnung gelesen, die die Fachdienstleiter beantworten sollte ? Aus dem Grunde wundert mich ein derartiger Kommentar von einem Juristen schon. Justizia ist blind, damit Sie nur die Gerechtigkeit beurteilen kann. Der Herr Jurist wird sicherlich bei derartig geistreichen Kommentar klar aufgliedern können, wo Recht anfangen und wo es aufhören soll, wenn es nicht für alle gleichermassen zugänglich sein soll (...klingt irgendwie nach Willkürjustiz; vielleicht sollte man ja ne Tombola veranstalten). Überhaupt sollten lieber alle auf Ihr Recht verzichten, wenn dies nicht wichtig genug erscheint (...klingt irgendwie nicht so ganz nach dem GG und Rechtsstaatsprinzip). Und das, damit die Ehescheidungen, Unterhaltsfragen und Hartz 4 schneller geklärt werden können und natürlich auch, dass die Klärung, wer denn nun den Rechtsstreit bezahlt (ob nun die Allgemeinheit oder der Kläger...) möglichst schon beim Antrag festgelegt wird. Es ist sicherlich der Wunsch eines jeden Menschen möglichst ohne Reibereien zu leben, bloss ob dies auch funktioniert ist immer wieder fraglich. Rechtsstreitigkeiten ergeben sich meist daraus, dass jemand denkt, er könne machen was er will und auf Ansprüche Dritter pfeiffen und der, der die Ansprüche stellt, sich dies einfach nicht gefallen lassen möchte.
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 Verfasst am: 11.03.2008 16:20:58 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Dr. jur Theodor von Campe hat am 11.03.2008 um 11:48 Uhr folgenden Beitrag geliefert, der versehenlich gelöscht wurde und den ich unkommentiert weitergeben möchte:

"...Möglicher Weise darf ich an dieser Stelle einmal darauf aufmerksam machen,
daß dieses Forum von einer Bauaufsicht betrieben wird.
Deren Aufgabe ist es einzig und allein, Gesetze, Vorschriften,
Verordnungen usw. umzusetzen.

Und in diesem Forum kann es im Wesentlichen nur darum gehen, nachzufragen,
\"was ein Bauherr\" darf oder nicht.

Damit ist nicht gesagt, daß die Einzelnen MitarbeiterInnen der Bauaufsicht
auch eine eingereichte Statik oder
Berechnung verstehen. Müßen sie auch nicht. Ist auch nicht deren Aufgabe.
Und daher hieß dieser Laden
früher mal \"Baupolizei\". Der Name hat sich geändert, sonst nicht viel.

Sicher ist es möglich, mal den einen oder anderen Schlenker zu machen und
ein Beispiel zu bringen, wie über die
Laufzeiten der verschiedenen Gerichte in Schleswig-Holstein.

Auch wird man sicherlich in diesem Forum mal den einen oder anderen
Seitenhieb in Richtung Politik ablassen dürfen, mit der
\"Baupolizei\" aber würde der falsche Baum angepinkelt.

In diesem Forum kann man die Frage stellen, ob man für eine Garage oder
einen Wintergarten eine Baugenehmigung
benötigt, oder so ähnlich.

Herr Gabriel und Frau Merkel reden in der großen Poloitik über
Klimaschutz.
Ich sage, die reden Unfug !
Denn es geht um Geld !
Ich sage weiter, es geht nicht um Klimaschutz, sondern um
\"Volksverdummung\", denn sonst würden die
Landes- und Bundesparlamente hergehen und die Baugesetze im Bund und in
den Ländern ändern.
Es soll mir doch mal Jemand erklären,
aus welchem Grunde ich die \"Baupolizei\" auf den Fersen haben muß, wenn
ich nun hergehe und \"meine Bude\"
nur isoliere ? Ich spare Energie ein. Erdöl z. B. kann besser für
medizinische Zwecke verwendet werden,
als durch den Schornstein geblasen werden. Und ich schaffe Arbeitsplätze,
in dem die Isolierer zu
tun haben.
In diesem Forum können Sie nachlesen, daß ich, wenn ich ein solches
Vorhaben beginne umzusetzen,
Spaß mit der \"Baupolizei\" bekomme, weil ich eventuell um mein Haus ein
neues Streifenfundament
ziehe.

Hierüber mit der Bauaufsicht zu schimpfen, oder auf diese Leute \"sauer\"
zu sein, bringt gar nichts. Diese Leute führen nur aus, was in
Gesetzen pp. steht.

Wenn Sie also \"Dampf ablassen\" möchten, dann über die Politik oder beim
Innenminister in Kiel als Chef der Oberen Bauaufsicht.

Und wenn Sie, wie ich Nachbarn haben, die ihr Heim verändern und
verschönen, meinetwegen auch vergrößern wollen,
- dann machen Sie diese Leute auf die Gefahren aufmerksam - in diesem
Forum nachzulesen -
- und helfen sie ihnen, wenn sie es doch weiter wollen
- oder schauen sie weg..."
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 Verfasst am: 12.03.2008 11:11:35 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Guten Tag Herr von Campe !
Viel von den Fragen die ich Ihnen stellte, sind ja nicht beantwortet worden. Also zuallererst einmal. Ich habe, wie Sie (...wenn Sie es dann wollen...) nachlesen können, lediglich die Frage von Frau Kaddy beantwortet und mir die Mühe gemacht, Frau Kaddy und Klaus zu antworten. Ich habe mit diesem Fall nicht mehr oder weniger zu tun als Klaus oder Sie. Jedoch, wenn Sie sich die Mühe machen und einfach einmal nachrechnen, werden Sie sicherlich auf dasselbe Ergebnis kommen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, über die Politik (...wie bei vielen anderen Themen auch...) "Dampf abzulassen" (...eine der Errungenschaften des GG). Allerdings setzt dieses GG vorraus, dass (...ich z.B.) eine durchaus andere Meinung habe als Sie. Dies sind allerdings politische Themen, welche unterschiedliche Menschen (...wie wir beispielsweise...) ganz sicher nie auf einen Nenner bringen können. In dem ganzen Thread hat niemand mit der Bauaufsicht (...oder wie Sie schreiben der Baupolizei) geschimpft (...ausser Sie in Ihrer jetzigen Antwort, da Sie sich ungerecht behandelt fühlen, weil Sie beim isolieren Ihres Hauses die Bauaufsicht auf den Plan rufen...). Desweiteren habe ich lediglich Ihre Bemerkungen aus meiner Sicht kommentiert, da Sie ja der Meinung zu sein scheinen, es wäre halb so wild, wenn Justizias Waage von vorneherein eine Schieflage hätte. Anders kann man gerade Ihre Aussage nicht kommentieren, da Sie offensichtlich der Meinung sind, es sollte eine Rechtssprechung erster und zweiter Klasse geben, da Sie an wildfremde Menschen appelieren, doch auf Ihre Rechte zu pfeiffen, da ja ansonsten die Ehescheidungen, Unterhaltsklärungen oder Sozialgerichtsfälle dadurch eklatant länger dauern würden. Wie ich bereits gefragt habe, bleiben Sie die Antworten schuldig. Sie als Jurist wissen sicherlich, dass gerade bundesdeutsche Gerichtsverfahren erheblich schneller funktionieren, als europäische im Allgemeinen. Desweiteren haben Sie auch noch nicht dargelegt, wie Sie denn die ach so niederen Rechtsstreitigkeiten, die ja aus Ihrer Sicht nur die Verwaltungen belasten, verhandeln wollen (Tombola, per Dorfältesten oder 2 Lose wo draufsteht Recht und Unrecht ??). Sie schreiben "Und in diesem Forum kann es im Wesentlichen nur darum gehen, nachzufragen, \"was ein Bauherr\" darf oder nicht". Genau das hat Frau Kaddy getan. Herr Bebensee hat dazu ausführlich geantwortet. Ich persönlich habe lediglich dass, was ich über das Nachbarrecht weiß, mitgeteilt und nahegelegt mit den Menschen in der Baubehörde Kontakt aufzunehmen, da Ihrem Nachbarn anscheinend an einer Kontaktaufnahme nicht gelegen ist.
Dies zumal die Bauaufsicht vordergründig nach der Landesbauordnung arbeitet und man für nachbarschützende Interessen schon mal mit den jeweiligen Behördenmitarbeitern sprechen kann, um eigene Interessen ggf. schützen zu können.
Klaus kam dazu, welcher rein pauschale Behauptungen in die Welt posaunte, welche unsinnig sind (..Wetterschutz auf der Südseite...der Nachbar baut das möglichst teure System mit dem wenigsten Nutzen..), welche rechnerisch nachvollzogen werden können (...Satz des Pythagoras...), welche er selbst nicht anwendet und auch nicht anwenden will (..Störungsvermeidung, nachbarschaftliche oder allgemeine mitmenschliche Rücksichtnahme..) und schlägt einen "Kompromiss" vor, wofür sowohl Nachbar als auch Bauherr anwesend sein müssten.. Ich bin auch darauf eingegangen, da ich denke, dass es für jeden Grundstücksbesitzer ärgerlich ist, wenn eine frisch renovierte Terrasse im Schatten liegt, einem jede Erbse vorgezählt werden kann und durch die obligatorischen Vorhänge der jeweilige Besitzer in einer Dunkelkammer sitzt, er also sein Recht auf die Nutzung seines Eigentums abtreten soll, damit der andere eben dieses Recht ausübt; mal den Nachbarn fragen, oder Ihm die Pläne darlegen oder auch ggf. Kompromisse einzugehen, scheint in der heutigen "ich" Gesellschaft nicht populär genug. Sie waren nunmehr der erste, der zum eigentlichen Fall, also das Baurecht und das Nachbarrecht, völlig abgewichen sind jedoch in der nächsten Antwort schreiben, dass dies eigentlich ein Baurechtsforum ist, ja was denn nun ?? Was haben denn die Laufzeiten mit dem Thema zu tun, wenn jemand Willens ist sein Eigentum oder seine Rechte zu hinterfragen und auch ggf. zu schützen ?? Im allgemeinen ging es in der Diskussion zwischen mir und Klaus um den Umweltschutz. Ich denke schon, dass Sie als gebildeter Mensch wissen, was passiert, wenn jedweder Umweltschutz auf der Strecke bleibt. Ich kann mich da noch gut an einen alten Fernsehbericht über Bitterfeld erinnern und was die Menschen dort so alles aus dem Wald und den Flüssen wieder ausgebuddelt haben; da waren Dioxine noch das harmloseste und ob das in einer Gegend, wo nichts wächst, so unheimlich gesund ist, die natürlichen Ressourcen abzuholzen (Regenwald) hat sich mir auch nicht erschlossen. Wenn dann von der Politik beschlossen wird, Klimaschutz zu betreiben, was ist daran verkehrt ? Oder sind Sie jemand, der genauso wie Klaus sagt, ach solange die Amis Autos fahren, die 30 l auf 100 km verbrauchen, sollten wir das genauso machen ?? Sicherlich gibt es 100erte verschiedene Gutachter, welche zum einen für Lobbiisten arbeiten, dann wieder andere Gutachter welche für die Industrie arbeiten und verschiedene freie Gutachter. Da ist für viele eine gewisse Objektivität betreffend des Klimaschutzes nicht immer erkennbar, zumal die eine Seite dann A, die andere Seite B und die ganzen freien immer so zwischen A und B sagen. Allerdings kann man bestimmte Risiken eindämmen, selbst wenn sich die Gutachter und Spezialisten nicht darüber eins sind. Da der Mensch (wie alle Lebewesen auch..) nunmal nur mit Hilfe des Sauerstoffs zum Leben in der Lage ist, ist ein gewisser Schutz so verkehrt doch nicht . Das der Umweltschutz bei jedem Menschen anfangen muß, steht wohl eher ausser Frage und entzieht sich, denke ich, einer Diskussion. Nun, es wird im Baurecht sicherlich auch Passagen geben, welche Sie zu beachten haben, wenn Sie "Ihre Bude" isolieren, zumal Sie vordergründig isolieren würden, um Geld beim Heizen zu sparen und natürlich auch ein eigenes, wirtschaftliches Interesse daran haben möglichst kostengünstig mit dem grössten Nutzen zu bauen. Warum die Behörde als weitgehend unabhängiges Organ zum einen Sie und zum anderen die ausführende Firma überwacht, zumal bei Ihnen, wie bei der ausführenden Firma der Eigennutzgedanke am höchsten liegt, werden Sie als Jurist bereits wissen. Der Gesetzgeber muß Klimaschutzgesetze nicht in den Bauordnungen erfassen. Wie bei Ihrem Spargedanken, denkt wohl jeder Hausbauer. Speziell in dem normalen Lebensbereich, wird die Einsicht über die Geldbörse erzwungen. Wenn Sie 10 Cent auf nen Liter Heizöl bezahlen müssten, würden Sie doch keinen Gedanken an eine Wärmedämmung verschwenden, oder ? Ich glaube kaum, dass ich irgendwo darüber Dampf ablassen muß, weil es bei unterschiedlichen Menschen und Lebensanschauungen zu unterschiedlichen Meinungen und Ansichten gekommen ist, nur weil ich die Ansicht oder Meinung nicht teile.
Wenn Sie bauen wollen, jedoch einen Nachbarn haben, welche für die Nutzung Ihres Eigentums einstehen, die eine Terrasse als Terrasse nutzen wollen, der auch ein durchaus berechtigtes Interesse an Ihrem Eigentum wie Sie an dem Ihrem haben, die nunmal durch "an Ihnen vorbeigeschleusten" Plänen, die Sie weder kennen noch besprechen können, nach Ihren Rechten fragen oder auch Ihr Rechtinteresse durchsetzen wollen
- dann denken Sie dran, dass Sie eine verdammt lange Zeit nebeneinander leben müssen
- dann seien Sie sich bewusst, dass Sie der Störer sind.
- erfragen Sie die nachbarschaftliche Hilfe und gehen nötigenfalls auch Kompromisse ein.
- räumen Sie die Zweifel und auch Ängste lückenlos aus dem Weg, dass Nachteile für eben diese Nachbarn entstehen könnten
- denken Sie dran, dass Sie irgendwann auch der Nachbar sein könnten, der gestört wird
- denken Sie auch dran dass der Nachbarschutz ein Recht zur Akteneinsicht des Bauantrages nebst Plänen garantiert, ob Sie sie dem Nachbarn zeigen und erklären oder der Nachbar das durch Rechtsausübung machen muß, ist m.E. ein recht grosser Unterschied.
- seien Sie sich bewusst, dass Sie auch nach nachbarschaftlichen Interessen planen, denn wenn Ihr Bau für nachbarschaftliche Interessen eine Zumutung ist, dass Sie ggf. vor Gericht eine "Bauchlandung" machen könnten (Rückbau, SE usw usw.)
- dass es Normen und Gesetze (...auch das NachbarschutzG) gibt um Ihre und auch die Interessen Ihrer Nachbarn zu schützen; egal wie viele Meinungen kursieren, gibt es diese, damit eben nicht jeder machen kann, was Ihm gefällt und jeder gesetzlich dazu gezwungen ist, Rücksicht auf Interessen anderer zu nehmen.
- Es ein Zeichen von Moral und Charakter ist, wenn man einen Nachbarn hat, der wohlwollend (...oder durch wild in den Raum gehämmerte Thesen Marke rechtsfreier Raum...) "wegsieht" (...oder wegsehen soll...), Ihm möglichst wenig Schaden zuzufügen um die eigenen Bedürfnisse zu erfüllen, denn "Was du nicht willst, was man dir tut, dass füg auch keinem anderen zu."
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 Verfasst am: 12.03.2008 16:20:35 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Dieter :
also zum letzten Male mit einem Beispiel auf Ihren Text eingehend. Mit dem nochmaligen Hinweis, das hier ist ein Forum, in dem es um reines
Baurecht geht. Keine allgemeine Diskussionsrunde. Wenn Sie das wollen gehen Sie bitte mal zum Forum der www.fdp.de oder zum
www.ssw.de Das sind die beiden letzten offenen politischen Foren in Deutschland.

Ich sage Ihnen auch gleich, daß ich zahlreiche Vorschriften im deutschen Baurecht auf Landes- und Bundesebene überflüßig halte. Nur, würde mir
die Politik folgen, also die Bauaufsichtsämter "im Zaun halten", dann würde das Kartenhaus Deutschland zusammen brechen.

Wohnungsnot für Studenten in Kiel und Münster/Westfalen (das war schon unter Jürgen W. Möllemann so.)
Stellen Sie sich mal vor, Sie würden zwischen Münster/Westf. und Osnabrück mal eben 30.000 billige aber gute Wohnungen hinbauen,
so auf die grüne Wiese.
was wäre die Folge ?
Die Menschen würden sich um eben diesen Wohnraum, mit S- und U-Bahnanschluß streiten und die Innenstädte stünden leer,
der Markt würde zusammen brechen.
"Der Schutz der Landschaft" ist also nur ein vorgeschobenes Argument der Politik. Wenn es um AKWs geht ist die Politik, siehe um
Hamburg, auch nicht zimperlich.

Wir waren vor einigen Jahren "im Urwald", in einem Land in Süd-Ost-Asien, und wollten ein Haus bauen. Eine Basis sozusagen.
Sanitärraum mit Dusche / Toilette. Schlafzimmer. Küche und Wohnraum quasi nur "überdacht" also im Freien.
Wir haben uns bemüht, aber keine "Baubehörde" gefunden.
Die gab es dort nicht.
In "unserer Not" haben wir dann den örtlichen gewählten Bürgermeister geholt, der sich anhörte, was wir vorhaben, der einen
Becher Trinkwasser nahm unser Vorhaben für gut befand und von dannen zog. Und dann haben wir gebaut.

Und weil es so schön war haben wir denn gleich noch eine "Anlage" am Dorfteich gebaut. Etwa 2 Kilometer aus dem Ort.
In dem Land ist es nicht gern gesehen, wenn man dort in Badehose oder Bikine herumsitzt. Also unser Grundstück
mit einer Mauer versehen, Sanitäreinrichtung hingebaut.

Das machen Sie mal in Deutschland !

Und das machen Sie mal in Deutschland OHNE den Nachbarn zu fragen !

Um auf den Punkt zurück zu kommen.
Es geht um Politik !
Hier ist dazu das falsche Forum !
Hier sitzt die "Baupolizei", die Ihnen oder mir auf die Finger klopft, wenn wir etwas bauen / verändern ohne deren Segen
zu haben !

Und ob wir diesen Segen wirklich immer benötigen wage ich sehr stark zu bezwiefeln.
Ich kann auch gut auf den Segen meines Nachbarn verzichten.
Und mein Nachbar kann auch auf meinen Segen verzichten.

Soll sich mein Nachbar doch einen Wintergarten anbauen wenn er will. Wen interessiert es denn wirklich ?

Und wen interessiert es denn wirklich, ob ich mein Eigentum ändere / ergänze ?
Wen geht das was an ?
Wer hat Ihnen gesagt, daß Sie mein Nachbar werden sollen ?
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 Verfasst am: 13.03.2008 12:35:02 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Sehr geehrter Herr von Campe !
Auch zum letzten Mal : Sie haben angefangen, die Diskussion über Nachbarrecht und Baurecht, welche sich objektiv mit eben diesen Themen befasste, mit Ihrer persönlichen Meinung über Gerichtsfälle des Sozialgerichts, die Gerichtsbarkeit allgemein und über Ihre Ansichten der modernen Umweltpolitik bereichert. Sie haben als einziger eine völlig freie Meinung \\\"hereingeworfen\\\", welche sich mit einer Pauschalbeurteilung von anderen, evtl. rechtssuchenden Menschen ergoss, also gehören Sie wohl eher als ich zum Politikforum der F.D.P. und dem S.S.W.

Zum anderen haben Sie noch nicht geantwortet, ob Ihnen das Rechtsstaatsprinzip via Tombola, Bürgermeister, Dorfältesten oder per Losentscheid am besten gefallen würde.

Natürlich halten Sie zahlreiche Vorschriften und Gesetze für überflüssig. Wenn Sie bauen (...oder Ihre \\\"Bude\\\" isolieren) wollen, ist es für Sie ja auch schwerer, dies nur nach Ihren Eigennutzgesichtspunkten und ohne Rücksicht auf Verluste durchzuziehen. Vielleicht halten Sie die Vorschriften und Gesetze und auch die Bauaufsicht dann ja wieder für sinnvoll, wenn Ihr Nachbar statt dem Wintergarten anfängt 30-geschossig zu bauen. Ich denke, dann sind Sie der erste, der anfängt zu jammern und das Bauordnungsamt um Rat zu fragen.

Wenn alle Ihrer Politik folgen, kann man warscheinlich seinen Enkelkindern die Natur nur noch im Bilderbuch zeigen.

Selbst die grösste Wohnungsnot führt nicht dazu, dass die Studenten (...auch nicht unter Möllemann) alle im Pappkarton auf der Strasse übernachten müssen. Stellen Sie sich mal vor bei Ihnen um Ihre kleine Urwaldbasis herum werden ringsrum 30.000 Wohnungen gebaut, den Rest überlasse ich Ihrer Phantasie.

Das der Markt ein Zusammenführen von Angebot und Nachrage ist, ist Ihnen sicherlich bekannt. Da wo die Nachfrage sinkt, passen sich die Angebote an. Wenn die Nachfrage stark oder explosionsartig ansteigt, steigen die Preise. Ich bezweifle stark, dass der Markt wegen 30.000 Wohnungen zusammenbrechen würde.

Zusammenbrechen würde er eben nur dann, wenn es ein Überangebot an Wohnraum geben würde, also mehr Wohnraum als Nachfrager. Dann hätten Sie allerdings 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen, dann wäre die frisch zubetonierte neue Wohnsiedlung ebenso betroffen, wie das bestehende Stadtgebiet.

Zum einen schreiben Sie Ihre (...andauernde...) Meinung über die Sinnlosigkeit des modernen Umweltschutzes und zum anderen schwärmen Sie von Süd-Ost-Asien. Sie meinen nicht zufällig, dass Süd-Ost-Asien, wo die Menschen in Stosszeiten nur noch mit einem Mundschutz aus der Tür kommen und die Sichtweite wg. Smog in der Städten nur noch bei rd. 10 m liegt (...betrifft sie im Dschungel Camp ja nicht...) ?

Sie sind es ja sind, der den Umweltschutz, das Baurecht, den für jeden Bürger dieses Staates offenstehenden Rechtsweg, die Bauordnungsbehörde und die Politik im weiteren Sinne für sinnlos halten. Na ja, was sind schon Tonnen von Giften, die bei Bitterfeld wieder ausgebuddelt wurden, was heisst es schon, dass man mal in der Elbe schwimmen gehen konnte und solange Sie hübsche Möbel kaufen können, warum sollte man auch auf soetwas wie den tropischen Regenwald achten ?

Landschaftsschutz in Deutschland ??? Ach wozu auch. Wenn die Holzsägen einmal durchmarschiert sind und die Wiederaufforstungsgebiete gerade mit Betonklötzen bestückt werden, muß man für das nächste Holz halt etwas Geduld haben. Überhaupt, wozu braucht der Mensch schon grüne Flecken. Waldspaziergänge sind sowieso völlig überbewertet. Ist ja alles nur vorgeschobenes Argument der Politik.

Das dann nicht alles in Gesetzen stehen muß, zeigt ja, dass Sie isolieren wollen. So wie Sie auf den Umweltschutz pfeiffen, wäre Ihnen die Idee zu isolieren bei 10 ct auf den Liter Heizöl nie im Leben gekommen. So funktioniert die Politik auch.

Punkt ist, Ich will in Deutschland nicht losbauen, ohne meinen Nachbarn zu fragen. Das das mit einem gewissen Maß an Rücksichtnahme und Charakter zu tun hat, habe ich, glaube ich, schon erwähnt. Wenn ich etwas tue, was meine Mitmenschen nicht belastet, teile ich Ihnen das mit. Warum ? Wenn ich mit Rücksichtnahme baue, habe ich Ihm gegenüber ja auch nichts zu verheimlichen oder zu vertuschen.

Das Sie es verkehrt finden, Rücksicht gegenüber anderen zu zeigen, ist Ihnen überlassen. Wenn Ihnen auch egal ist, wie man mit Ihnen oder Ihrem Eigentum umgeht, ebenfalls. Soetwas ist glücklicherweise gesetzlich geregelt.

Ich wäre nur mal am Rande interessiert, ab wann Sie meinen, doch wieder an dem Segen interessiert wären oder ab wann Sie beanspruchen würden Ihren Segen zu geben.

Es interessiert zum einen die Baubehörde, zum anderen Ihre Mitmenschen, was Sie in Ihrem Eigennutzgedanken in die Landschaft bauen und auch wie Sie den Bauerfolg herbeiführen. Es geht die Baubehörde und den Menschen, die aufgrund Ihres Baus Nachteile ausbaden sollen, etwas an.

Ich habe auch nicht geschrieben, Ihr Nachbar sein zu wollen. Ich habe mir lediglich erlaubt, Ihren wilden, in den Raum gestellten Phrasen, welche Ihre Art von Rücksichtnahme darstellt, hinzuzufügen, was da u.U. bei herauskommen könnte.

Ausserdem sitzt hier die Bauaufsichtsbehörde, eine Institution, welche darauf achtet, dass auch Sie als Bauherr (...und Jurist) sich an die Spielregeln hält und darauf achtet, dass Sie die bau- und nachbarrechtlichen Grenzen erkennen.
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 Verfasst am: 15.03.2008 12:28:16 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Zitat :
Ausserdem sitzt hier die Bauaufsichtsbehörde, eine Institution, welche darauf achtet, dass auch Sie als Bauherr (...und Jurist) sich an die Spielregeln hält und darauf achtet, dass Sie die bau- und nachbarrechtlichen Grenzen erkennen.

Kommentar :
1. Überlegen Sie mal, welcher Unsinn unter der Herrschaft der NAZIS getrieben wurde und überlegen Sie mal, daß dieser Unsinn noch immer
in der Landschaft steht, im Boden vergraben ist, im Wasser versenkt ist.

2. Die Bauaufsicht erteilt eine Baugenehmigung "unbeschadet Rechte Dritter", ich kann also eine Baugenehmigung bekommen, um meinen
Baukörper über die Grenze auf Ihr Grundstück zu bauen. Ich kann sogar eine Baugenehmigung erhalten, um auf Ihrem Grundstück zu bauen.
Den Rest klären wir dann vor dem : Zivilgericht und eben nicht mit der Bauaufsicht !
Ich empfehele auch in diesem Forum zu lesen - vor dem Schreiben !
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