Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Nachbar stock Dach auf!

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Autor Beitrag
 Verfasst am: 17.03.2008 10:21:10 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Sehr geehrter Herr von Campe !

Zitat : 1. Überlegen Sie mal, welcher Unsinn unter der Herrschaft der NAZIS getrieben wurde und überlegen Sie mal, daß dieser Unsinn noch immer
in der Landschaft steht, im Boden vergraben ist, im Wasser versenkt ist.

Kommentar : Daran können Sie sehen, was passiert, wenn etwas eben nicht als Rechtsstaat angefasst wird. Zumal es wohl eine recht schwache Ausrede ist, sich selber als Saubermann hinzustellen, weil die Nazis noch viel schlimmer waren. Beim damaligen Nationalsozialismus gab es nichts, was erstrebenswert gewesen wäre und ist eine Ermahnung, es niemals nochmal so weit kommen zu lassen. Das hört sich bei Ihnen, mit Verlaub, so an, "die Nazis haben damals auch irgendwo Ihren Mist abgeladen, so dass Sie dass heute auch so machen können."

Eigentlich geht man als normal denkender Mensch davon aus, dass die jetzige Generation aufgrund der Warnungen der Geschichte in Zukunft besser handeln will und es auch wird. Sie jedoch scheinen der Meinung zu sein, nur weil es andere noch viel schlimmer machten, ist dass eine adäquate Ausrede es selbst nicht besser machen zu müssen.

Zitat : 2. Die Bauaufsicht erteilt eine Baugenehmigung "unbeschadet Rechte Dritter", ich kann also eine Baugenehmigung bekommen, um meinen
Baukörper über die Grenze auf Ihr Grundstück zu bauen. Ich kann sogar eine Baugenehmigung erhalten, um auf Ihrem Grundstück zu bauen.
Den Rest klären wir dann vor dem : Zivilgericht und eben nicht mit der Bauaufsicht !
Ich empfehele auch in diesem Forum zu lesen - vor dem Schreiben !

Kommentar : Es ist tatsächlich so, dass zuerst die Landesbauordnung (...welche nachbarschützende Wirkung m.E. auch entfaltet) als maßgeblich bei der Bauordnungsbehörde als Rechtsgrundlage angenommen wird, da eine Baugenehmigung unbeschadet p r i v a t e r Rechte Dritter erteilt wird. An die LBO müssen sich dagegen alle halten. Bei allen Maßnahmen eines Neubaus betreffend, entfalten sich darüber hinaus diverse nachbarschützende Gesetze. So hat der Nachbar das Recht auf Akteneinsicht und wird bei Ihrem ominösen Grenzüberbau vorab von der Baubehörde gefragt, da die Vorschriften der LBO verletzt würden. Eine Baugenehmigung heisst auch noch lange nicht, dass der Bau rechtens ist. So könnte der benachteiligte Nachbar per einstweiliger Verfügung vom Verwaltungsgericht einen Baustopp erwirken, wenn schlüssig dargelegt werden kann, dass er in seinen Rechten verletzt wird.

Eine Baugenehmigung auf einem Fremdgrundstück kann sicherlich erwirkt werden, rechtens macht es dass allerdings auch nicht. Zumal die Gefahr hier recht gross ist, dass der Grundstückseigentümer gefragt werden würde. Dann wäre es wieder "Asche" mit Baugenehmigung, zumal diese nur mit unwahren Behauptungen von Ihnen erwirkt werden könnte (...dazu komme ich noch...).

Mit Erteilung einer Baugenehmigung (...sofern der Bauherr diese durch warheitsgemässe Angaben erworben hat...) befindet sich die Baubehörde wiederrum in der Amtshaftung. Bei unwahren Behauptungen, sind Sie nicht nur strafrechtlich (z.B. Urkundenfälschung, Betrug usw.) haftbar, sondern die Behörde würde sich durch das "erschleichen" einer Genehmigung haftungsfrei halten.

Dies ist für die Behördenmitarbeiter (...welche ja auch Menschen sind..) natürlich eine vernünftige Motivation, bei nachbarlicher Akteneinsicht,
auch eben mit diesen Nachbarn zu sprechen und sich seine Sicht der Dinge anzuhören, da die Amtshaftung sonst ein sehr teures Vergnügen werden könnte.

Zumal der formale Ausschluss privater Rechte nur ein Schutz der Behörde davor ist, jedes Minimalrecht Dritter zu berücksichtigen, da die Behörde bekanntermassen kein Organ der Judicative ist und m.E. die Rechtsansichten der Dritten nicht immer auf die Rechtmässigkeit überprüfen kann. Bei direkt ins Auge des Betrachters auffallenden Benachteiligungen könnte es genausogut wieder "Asche" mit der Baugenehmigung werden, da die Behörde sicherlich nicht eine "Bauchlandung" in Kauf nehmen wird.

Ausserdem werden bei diesem Gespräch die Behördenmitarbeiter sicherlich auch "Mensch" bleiben, so dass bei starken Beeinträchtigungen von der Baubehörde eben auch ein für beide seiten vernünftiger Kompromiss gesucht wird, weil eben sowohl die Behörde als auch der Bauherr sicherlich nicht gerne "blind" riskieren wird, vor einem Gericht u.U. "eine Bauchlandung hinzulegen".

Da wird allerdings bei keiner Einigung zuerst nicht zivil- sondern verwaltungsrechtlich geklärt, ob die erstellte Baugenehmigung frei von Rechtsfehlern ist. Hier wird auch die entsprechende Störung nach Einzelfall und nach dem BGB geprüft. Selbst dann kann es sogar zivilrechtlich weitergehen, da hier nur der Verwaltungsakt geklärt wird.

Somit verbleibt die Bauaufsichtsbehörde die Institution, welche darauf achtet, dass Sie sich an die LBO (...also die Spielregeln) halten und prüft durchaus m.E. auch, ob nachbarrechtliche Grenzen, da auch die LBO eine nachbarschützende Wirkung entfaltet, eingehalten werden (...um diesen Nachbarschutz geht es hauptsächlich im Verwaltungsrecht betreffend Baugenehmigungen und Rechtmässigkeiten).

Da empfehle ich Ihnen gerne mal, Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu lesen. Dies können Sie auch gerne vor dem Schreiben nachlesen.
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 18.03.2008 10:30:12 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Die gestrige Antwort ist leider verschwunden. Na ja, dann nochmal in kurz :

1.) Überlegen Sie mal, wie gut es dem Planeten gehen würde, hätte keiner seinen Mist in die Landschaft gekippt. Ausserdem würden Sie doch sicherlich auch nicht aus dem 10. Stock springen, nur weil dasselbe schon andere vor 70 Jahren gemacht haben ?

2.) Die LBO ist nicht nur der Schutz der Öffentlichkeit sondern dient auch als Nachbarschutz. Somit kann eine Baugenehmigung nur unbeschadet weiterer privater Rechte Dritter ergehen. Sicherlich könnten Sie überbauen oder Fremdgrundstücke bebauen. Dann müssen Sie aber zur Erteilung einer Genehmigung lügen. Alles weitere regelt dann das StGb und die Behörde wäre schadfrei, da Sie sich die Baugenehmigung erschlichen hätten.

Ich glaube, mit der Baugenehmigung wird es wohl eher nichts, wenn Sie zum Amt gehen und sagen Sie hätten ein schönes Baugrundstück gesehen und würden dies gerne bebauen und sagen weiterhin unmissverständlich, dass Sie weder den Eigentümer kennen, noch jemals gefragt haben.
Gemäß LBO würde es mit dem nachbarschaftlichem Überbau ohne dessen Zustimmung wohl auch eher nichts.

Da würden Sie wahrscheinlich zuallererst vor dem Strafgericht landen (mögliche Delikte : Urkundenfälschung, Betrug, falsche Versicherung an Eides statt, falsche uneidliche Aussage) und danach würde das ganze nicht zivilrechtlich, sondern verwaltungsrechtlich weitergehen.

Die hauptsächlichen Auseinandersetzungen landen häufig vor dem Verwaltungsgericht, da die Nachbarn häufig nicht bedenken, dass hier lediglich die Rechtmässigkeit (gemäß LBO und BauGB) des Bescheides geprüft wird und auch nur grob nachvollzogen wird, ob der Bau ausser diesen Vorschriften und Gesetzen nachbarliche Rechte grob verletzt.

Da können Sie dann auch nachlesen, was passiert, wenn die Beeinträchtigung den Nachban grob in seinen Rechten verletzt (s.o. Thema "Bauchlandung").

Darüberhinaus kann das Abwehrrecht auch aus dem Nachbarschutzgesetz, dem BGB und dem GG hergeleitet werden, wo man wiederrum schnell erkennen kann, dass eine Baugenehmigung noch lange keine Rechtsgrundlage bildet und dass diese Rechte sodann auch zivilrechtlich auch noch geltend gemacht werden können.

Man kann also schnell erkennen, dass die Baubehörde auch kein Organ der Judikative ist und schlicht nicht entscheidungsbefugt sein möchte für das Nachbarschutzgesetz, wohl aber für das BauGB und die LBO.

Bei dieser Art von Nachbarschaftsproblemen ist aber auch der Behörde an einer konstruktiven Klärung gelegen, da sowohl die Mitarbeiter der Behörden Menschen sind (...und Ihnen derartiges auch passieren kann...) und weil die Behörde bei Erteilung einer Baugenehmigung in der Amtshaftung steckt, was sich bei einer (verlorenen) Rechtsstreitigkeit doch recht negativ auf das Konto auswirkt.

Dies ist ja auch der Grund, dass Behörden häufig die Nachbarn hinterfragt, um das eigene Risiko zu minimieren und nachbarschützende Erwägungen mit einfliessen zu lassen.

Die Spielregeln sind für Sie als Bauherr also die LBO und das BauGB, welche auch nachbarschützenden Charakter hat. Deswegen hat der Nachbar ja auch das Recht auf Akteneinsicht und kann eine für Ihn positive Rechtsverletzung der Behörde mitteilen und ggf. Widerspruch einlegen. Der Rest wird wohl eher zuerst vorm Verwaltungsgericht geklärt.

Darüberhinaus überwacht die Bauaufsichtsbehörde nicht nur das Einhalten der Genehmigungen sondern auch die Mittel, welche zum Ziel führen sollen. Nur weil die LBO der Behörde möglichst viel Flexibilität geben möchte, heisst das noch lange nicht, das diese keinen Nachbarschutz ausübt.

Deswegen wüsste ich nicht, was bei der Definition der Institution Bauaufsichtsbehörde falsch sein sollte.

Nur zu behaupten, es wäre möglich Ihre Nachbarn oder auch die Behörden zu täuschen oder zu betrügen um eine abwegige Baugenehmigung zu erhalten, spricht nicht gegen den von der Bauaufsichtsbehörde ausgeübten öffentlich rechtlichen Schutz und den Nachbarschutz.

Sie werden sicherlich schmerzlich erfahren, was passiert, wenn Sie sich eine Baugenehmigung erschleichen, sich nicht an eine gegebene Baugenehmigung halten oder entgegen der LBO und des BauGB bauen (...hat mit dem Zivilgericht herzlich wenig zu tun...) und die Bauafsichtsbehörde dies feststellt.
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 18.03.2008 19:36:28 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin Herr Doktor, Moin Dieter!
Industrieabfälle, Hausmüll und Kriegshinterlassenschaften wurden schon immer und heute noch in die Natur gekippt, der Unterschied ist nur das man mittlerweile weiss welche Konsequenzen dies haben kann und daher etwas vorsichtiger geworden ist.Der gesamte Westberliner Müll und auch aus BRD wurde in die DDR gekippt, und nun? Das hat nichts mit dem rechtsfreien Raum von damals zu tun, ausserdem wäre dann ja das Kindergeld, die Steuerklassen, Ehestandsdarlehen, Handwerksordnung(Meisterpflicht), sowie all die Naturschutzrservate die heute noch gepflegt werden und alle aus dem ehemaligen Reich übernommenen Gesetze illegal, es ist vieles bei der Entnazifizierung "vergessen"worden, nur erwähnen darfs keiner..
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 20.03.2008 08:32:22 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Zitat :
Nur zu behaupten, es wäre möglich Ihre Nachbarn oder auch die Behörden zu täuschen oder zu betrügen um eine abwegige Baugenehmigung zu erhalten, spricht nicht gegen den von der Bauaufsichtsbehörde ausgeübten öffentlich rechtlichen Schutz und den Nachbarschutz.

Sie werden sicherlich schmerzlich erfahren, was passiert, wenn Sie sich eine Baugenehmigung erschleichen, sich nicht an eine gegebene Baugenehmigung halten oder entgegen der LBO und des BauGB bauen (...hat mit dem Zivilgericht herzlich wenig zu tun...) und die Bauafsichtsbehörde dies feststellt.

Kommentar :
1. Ich habe nicht geschrieben / nicht gemeint, daß getäuscht werden soll !
2. Wir brauchen - in Ihrem Sinne - keine Blockbeauftragtenbehörde !
3. Und, seien Sie versichert, wir würden es vor dem Zivilgericht austragen (wo Sie allerdings gute Chancen haben).
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 31.03.2008 10:02:10 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Sehr geehrter Herr von Campe !
Moin Klaus !

Frohe Ostern.

Zu 1.) Sie gehen also zu Bauaufsichtsbehörde um eine Baugenehmigung für ein Fremdgrundstück zu erhalten bzw. das Nachbargrundstück zu überbauen, ohne die Zustimmung des Eigentümers bzw. des Nachbarn ? Wie wollen Sie denn soetwas ohne Täuschung oder Betrug durchsetzen ? Selbst wenn Sie dies nicht gemeint haben, würden Sie ohne derartige Maßnahmen nie im Leben eine Genehmigung erhalten, womit sich Ihr Beispiel pulverisiert.

Ansonsten möchte ich Sie gerne einmal sehen, wie Sie in der Baubehörde stehen und mitteilen, Sie brauchen ein Genehmigung für ein Grundstück, welches nicht Ihnen gehört und auf Nachfrage, dass der Eigentümer von seinem Glück überhaupt nichts weiss, Sie aber trotzdem eine Genehmigung haben möchten. Das wird eher nichts.

Zu 2.) Also doch wieder Politik. Nun, da habe ich halt eine andere Meinung über Behörden. Ich bin der Meinung, dass Behörden sehr wohl gebraucht werden.

Stellen Sie sich mal vor, niemand würde mehr wegen zu schnellem Fahren und wegen Falschparken kontrolliert werden. Es gäbe keine Überprüfung mehr, dass die PKW´s überhaupt hapftpflichtversichert sind und dass die Fahrer einen Führerschein haben. Es dürfte jeder bauen, was Ihm beliebt, Gaststätten, Restaurants und Zulieferer würden nicht mehr auf Hygiene überprüft. Jeder leitet seinen Abfall in das Wasserschutzgebiet.

Da freue ich mich persönlich, dass es Behörden gibt, welche solche Zustände bekämpfen und meine privaten Rechte und auch Rechte der Allgemeinheit schützt und die bestehenden Gesetze durchsetzt. Sie schlüpfen dort auch mehrfach unter den schützenden Mantel eben dieser Behörden.

Nur weil Sie sich dann beim Umbau oder dem isolieren Ihrer Bude an bestehende Gesetze und Vorschriften halten müssen, die Behörde dann in diesem speziellem Fall als nutzlos zu beschimpfen, ist, nur weil diese Ihnen bei Durchsetzen Ihres Eigennutzgedankens auf die Finger schaut, nicht gerade die feine englische Art.

Halten Sie sich doch einfach an die behördlichen Vorgaben, Gesetze und Vorschriften, dann klappt es auch mit eben dieser Behörde.

Allerdings ist das eine Art von politischer Meinung, wo wir, Herr Dr. Campe, ganz sicher nicht auf einen Nenner kommen werden.

Zu 3.) Wenn das ganze mit Täuschung und Betrug durchgesetzt wird, würden wir uns zuerst vor dem Strafgericht und dann vor dem Verwaltungsgericht sehen. Dann erst und zuallerletzt wäre ein weiterer Rechtszug erst das Zivilgericht.

Wenn Sie sich nicht an die erteilte Genehmigung gehalten haben, diese durch Täuschung erhalten haben oder "schwarz" bauen, und die Baubehörde dies feststellt, hat das, mit Verlaub, sehr wenig mit Zivilrecht zu tun.

Bei ordnungsgemäss erworbenen Genehmigungen wäre der naheligende Rechtszug natürlich das Zivilgericht..

Es kommt natürlich häufig auf die Einzelfallentscheidung an. Allerdings kann ich nur zustimmend nicken, was die Rechtschancen bei bestimmten Störungen angeht.

Zu Klaus :
Man kann durchaus unterschiedlicher Meinung sein, wer welchen Abfall wohin gekippt hat. Was die DDR, die Sowjetunion, die U.S.A. und auch China so alles in die Umwelt gepustet hat und auch heute noch in die Umwelt pustet, entzieht sich, denke ich jedenfalls einer Diskussion.

Das hat leider immer irgendwo etwas damit zu tun, dass viele Menschen über Ihren Eigennutzgedanken hinaus nicht zu handeln bereit sind. Solange niemand mit dem Naturschutz anfängt, würde dasselbe Spiel immer so weitergehen.

Dies geht ja vorzugsweise nach dem Motto : "was andere falsch machen, kann man selber ja auch falsch machen." und betrifft nicht nur den Umweltschutz sondern recht viele Lebensbereiche.

Viele Gesetze wurden bereits von Otto von Bismarck und Hindenburg geschaffen, bevor Hitler die Macht ergriff. Das Hauptaugenmerk der Entnazifizierung, war die Abschaffung menschenverachtender und totalitär geschaffener Gesetze, welche es dem Regime erlaubte, wahllos Millionen von Menschen abzuschlachten, das Volk in einen Krieg zu stürzen und sich selbst als dauerhaften Machthaber zu behaupten.


Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 18.06.2008 11:07:43 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
An die Herren, die sich hier so üppig ausgetauscht haben. Durch Zufall blieb ich hier hängen und fand auch die Frage von Kaddy ganz interessant. Allerdings ist den Herren, die diesen Fall so ausführlich diskutierten wohl nicht aufgefallen, dass Kaddy schon lange nicht mehr an der Diskussion teilnahm. Vielleicht lag es daran, dass es sich genau zu dem verstieg, was alle Beteiligten so bemängeln... Viel Lärm um nichts. Bisher hatte meines Erachtens noch niemand angefangen zu Bauen und es wurde lediglich vom Nachbarn schon einmal vorgewarnt. Ich denke mit einsetzen eines Architekten ist die Planung wohl dann ins Stocken geraten. Architekten wissen doch wohl in der Regel was die Bauordnung sagt. Denn wenn man es genau nimmt, dann darf der Nachbar alles, was das Gesetz zulässt. Auch wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.
In Deutschland ist ja nun fast alles geregelt - in manchen Fällen gut, in anderen schlecht. Es wird immer etwas geben, das mich am Nachbarn stört. Fakt ist doch, dass man mit ein wenig gutem Willen, auch mal kommunizieren kann.
Den Nachbarn zum Kaffee oder Bier/Wein einladen und seine Bedenken vortragen. Vielleicht wird man überrascht und der Nachbar ist einsichtig. Soll es tatsächlich geben. Vielleicht hat der Nachbar ja noch nicht darüber nachgedacht, welche Auswirkung es auf seinen Nachbarn hat, wenn er etwas ändert.
Es kommt nur darauf an miteinander zu reden!!!!! Im Zeitalter von Handy und E-mail ist das etwas aus der Mode - wirkt aber meistens - Lassen Sie sich überraschen. Warscheinlich hat sich Kaddys Problem längst gelöst - und hier wird immer noch über das Für und Wider diskutiert - Viel Spass noch!
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 19.06.2008 22:10:17 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin
Ich denke das es durchaus üblich ist über ein Thema zu diskutieren obwohl sich der Starter schon lange (warum überhaupt?) verabschiedet hat. Es geht ja im Grunde alle an und nicht nur Kaddy +Nachbarschaft, die Gerichte sind mit sowas leider vollgemüllt. Verstehe auch nicht warum ein Bauinteressent mit Bier und sonstwas in der Nachbarschaft herumkriechen soll nur weil er sein Haus ändert möchte, genau dafür haben wir doch das Bauamt!!! Was anderes wärs wenn das Bauamt genehmigt, die Nachbarschaft aber dagegen protestiet und erstmal auf vorgerichtlichem Wege versucht den "Umbauer" von seinem Vorhaben abzubringen, das wäre mir klar, ebenso wenns ein Mehrfamileinhaus mit Eigentümern wäre und einer von denen will nun in seiner Wohnung einen Puff aufmachen und jede Menge Krach wäre die Folge....dann jaaa!! Aber auf Einzelgrundstücken sollte man doch schon seine eigenen Ideen legal durchsetzen dürfen ohne schleimen zu müssen, oder?
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 23.06.2008 15:57:35 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Klaus, fast richtig. Schauen Sie sich mal zur Zeit die "Erörterungen" der hohen Politik in Berlin an. Bauherren sollen bei Neubauten
verpflichtet werden, eine Mindestmenge an Solarzellen aufs Dach zu schrauben. Ein guter Gedanke, finde ich. Was nur mal
wieder fehlt ist die Brücke zwischen Wunsch und Realität. Und in diesem Falle sind es BEZAHLBARE KOLLEKTOREN.
Nun geht die "hohe Politik" auch der Überlegung nach, daß bei "wesentlichen Umbauten" (also Instandsetzungen) die Bauherren
verpflichtet werden sollen, Kollektoren aufs Dach zu schrauben. Ein fast guter Gedanke, finde ich. Denn solche Vorhaben
scheitern zur Zeit noch an den Vorschriften. Nehmen Sie sich mal einen Mini-Bagger, ziehen Sie einen Graben um Ihr Haus, stellen
ein neues Fundament her und bauen darauf eine solche Isolierung, daß Ihr Häuschen keinen Wärmeverlust mehr hat.
Wissen Sie was passieren wird ? Ich schreib es Ihnen hierher : SIe bekommen "Spaß" mit Ihrer Bauaufsicht, weil das in der
Form illegal ist !
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten
 Verfasst am: 24.06.2008 19:58:46 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Hallo Herr Doctor!
In absehbarer Zeit könnte ich mir vorstellen das neue Häuser nicht mehr genehmigt werden wenn sie sich nicht selbst mit Energie versoregn können, genauso wie Autos ohne Abgasreinigung/Schadstoffaustoss und ohne Sicherheitgurte auch nicht zugelassen werden....im Altbaubereich gilt aber wie bei Oldies klar: Was einmal recht war bleibt auch recht. Eine Instandsetzung/Komplettsanierung von Gebäuden mit einer Auflage von irgendwelchen Kollektoren (bezahlbar sind übrigens alle..) halte ich für fragwürdig, die Verfahren laufen ja nun erst an...vorstellbar wäre allenfalls die optimale technisch realisierbare Dämmung vorzuschreiben und nicht irgendwelche Mindestanforderungen wie es aktuell der Fall ist. Dazu gehört auch die Aussenwanddämmumg, allerdings nicht unbedingt wie Sie es beschrieben haben denn: Wenn diese Baggerei nicht richtig gemacht wird erübrigt sich dann die Dämmerei weil das Gebäude mangels Bodenpressung in sich zusammenfällt ehe Sie rundum freigebaggert haben, also Vorsicht. Hier wird man um eine angedübelte Styropordämmumg oder Auflattung nicht herumkommen es sei denn man dämmt (problematisch) von innen und verzichtet auf Raum.
Ich hätte eine andere Lösung parat: Energiemengenzuteilung, so wie es bei Kraftstoffen in den 70ern schon mal praktiziert wurde. Pro Kopf und Jahr soundso viele SI-Einheiten egal ob alleinbewohnte Villa oder Grossfamilie in kleiner Wohnung, egal ob gedämmt oder nicht, egal ob gefroren wird oder nicht....dann erübrigte sich die Diskussion darüber ob Kollektoren vorgeschrieben werden oder nicht....dann dämmt jeder wo er nur kann, ist mit 18° voll zufrieden, heizt nur die Küche,
Navigation: nach obenNach oben
Navigation: nach obenNach unten

Sortierung der Artikel: Aufsteigend Absteigend nach Datum

Über neue Beiträge informieren
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge zu diesem Thema informiert zu werden:
E-Mail-Adresse: