Wer kann eigentlich Vertöße gegen baurechtliche Verordnungen anzeigen? Nur die Nachbarn/Eigentümer benachbarter Grundstücke? Es handelt sich um eine meiner Ansicht nach baugenehmigungspflichtige Unterstandseinrichtung, die zum einen im Grenzbereich liegt, mit dahinter anschließendem Gebäude zusammen über 9m lang und über 2,75 hoch ist, worunter Palletten gelagert werden. Wenn dieser Unterstand ohne Genehmigung errichtet wurde, kann ich als Mieter des oberen Geschosses, was jetzt eine höhere Einbruchsgefahr hat, da das Dach unter den Fenstern endet, dies nicht überprüfen lassen???? Habe ein Schreiben der unteren Bauaufsicht bekommen, mit dem Tenor, dass mich als Mieter dies nichts angeht. Ist es also egal, wenn gegen baurechtliche Verordnungen verstoßen wird, wenn die Nachbarn sich nicht rühren? Ich dachte bisher, dass Ordnungswidrigkeiten von jedem angezeigt werden können.
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