Moin moin, Herr S.,
die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 54 LBO, nachzulesen unter
->
http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P54.htm
Der Kauf eines im Außenbereich gelegenen Gebäudes birgt immer gewisse Risiken in sich (siehe dazu die zahlreiche Beiträge in diesem Forum unter dem Stichwort „Bauen im Außenbereich“).
Wenn noch nicht geschehen, sollten Ihre Bekannten sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen, ob das Gebäude, das sie gekauft haben, (noch) Bestandsschutz genießt (vgl. dazu unser Baulexikon unter
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=0 ).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee