Geschrieben von:
Guenther Frank
FD Gesundheit
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Hallo Jan,
zu Ihrer 1. Frage kann ich sagen, dass die verpflichtenden Untersuchungen von Prostituierten in der BRD abgeschafft wurden. Die Gesundheitsämter auch in Schleswig-Holstein bieten Untersuchungen auf freiwilliger Basis an bzw. verweisen auf GynäkologInnen, die diese durchführen. Es ist also gut möglich, dass die Prostituierte, mit der Sie gesprochen haben, tatsächlich regelmäßig zum Gesundheitsamt geht.
Der Gesetzgeber hat diese erzwungenen Untersuchungen abgeschafft, da sie nicht zu einer erhöhten Sicherheit was AIDS oder sexuell übertragbare Krankheiten anbelangt beigetragen haben. Jetzt liegt die Verantwortung für die Weitergabe oder Nichtweitergabe von Krankheitserregern im Rahmen von bezahlten sexuellen Handlungen ganz bei den AnbieterInnen und den KundInnen.
Zur 2. Frage ist zu differenzieren: Der Oralverkehr beim Mann (Fellatio), der mit der Aufnahme von Ejakulat in den Mund verbunden ist, ist nicht sicher und hat in Einzelfällen auch zu einer Infektion mit HIV geführt. Der Oralverkehr bei einer Frau (Cunnilingus) kann rein theoretisch zu einer Infektion mit HIV führen. In der Praxis ist es so weit ich weiß noch nicht vorgekommen und ich glaube auch, dass das Risiko sehr gering ist.
Wenn Sie nicht nur an HIV denken, sondern auch an andere sexuell übertragbare Krankheiten, so gilt, dass einige auch bei Cunnilingus weitergegeben werden können.
Grundsätzlich ist zu einigen Seiten zu sagen, dass die Qualität sehr unterschiedlich ist und es dabei sehr darauf ankommt, wer die Seiten inhaltlich gestaltet.
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Zuletzt geändert am 27.02.2006 um 12:01:56 von Guenther Frank.
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