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Thema: gültiger Bebauungsplan

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.12.2007 17:14:21 Titel: gültiger Bebauungsplan
Im Febr. eines Jahres werden Grundstücke von einem Investor verkauft. Die Gemeinde verabschiedet im August ein Dauerkleingartengebiet für diese Grundstücke. Die Gebäude auf den Grundstücken werden mit Gebäuden von bis zu 75 qm Nutzfläche bebaut. 12 Jahre später wird der BPlan geändert in "Sondererholungsgartengebiet" Dann wird ein BPlan verabschiedet: 25 qm Wohnfläche, 10 qm überdachter Freisitz und ein Nebengebäude. Frage: Dauerkleingarten sind doch Pachtgrundstücke, die verkauften Grundstücke aber Eigentumsgärten. Ist der BPlan gültig? Wenn "nein" wird der Fehler durch die Änderung behoben, oder ist diese Änderung ebenfalls rechtswidrig?
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 Verfasst am: 07.12.2007 19:39:17 Titel: Re: gültiger Bebauungsplan
Hallo Gerold,

über die Gültigkeit von Bebauungsplänen entscheiden die Oberverwaltungsgerichte bzw. die Verwaltungsgerichtshöfe im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO (siehe http://dejure.org/gesetze/VwGO/47.html ).

Das Bundeskleingartengesetz finden Sie u.a. unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkleingg/gesamt.pdf (siehe dort insbesondere unter den §§ 1 bis 3).


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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