Im Febr. eines Jahres werden Grundstücke von einem Investor verkauft. Die Gemeinde verabschiedet im August ein Dauerkleingartengebiet für diese Grundstücke. Die Gebäude auf den Grundstücken werden mit Gebäuden von bis zu 75 qm Nutzfläche bebaut. 12 Jahre später wird der BPlan geändert in "Sondererholungsgartengebiet" Dann wird ein BPlan verabschiedet: 25 qm Wohnfläche, 10 qm überdachter Freisitz und ein Nebengebäude. Frage: Dauerkleingarten sind doch Pachtgrundstücke, die verkauften Grundstücke aber Eigentumsgärten. Ist der BPlan gültig? Wenn "nein" wird der Fehler durch die Änderung behoben, oder ist diese Änderung ebenfalls rechtswidrig?
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