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Thema: Bauen im Aussenbereich

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 28.11.2007 15:28:41 Titel: Bauen im Aussenbereich
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht kann mir ja hier jemand eine erschöpfende Antwort geben.
Ich habe ein Haus im sogeannten Aussenbereich erworben. Nun wollte ich für meine Gartengeräte ein kleines Holzhäusschen bauen, sozusagen eine geringfügige Erweiterung.
Sind solche Erweiterungen prinzipiel Genehmigungspflichtig, oder gibt es dabei eine Grenze?

Vielen Dank für die Antwort
Mylene
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 Verfasst am: 29.11.2007 18:13:08 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Mylene,

Geräteschuppen sind im Außenbereich (nur) bis zu 10 m3 umbauten Raumes baugenehmigungs- und bauanzeigefrei (vgl. § 69 Abs. 1 Nr. 1 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein - LBO – unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Sie benötigen aber u.U. eine naturschutzrechtliche Genehmigung (vgl. http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=0&lid=145 und §§ 10 ff. Landesnaturschutzgesetz unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/gesamt/NatSchG_SH_2007.htm#NatSchG_SH_2007_rahmen ).



Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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