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Thema: Schneeräumpflicht

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 23.11.2007 23:56:22 Titel: Schneeräumpflicht
ich bin Eigentümer eines Doppelhauses (Direkte Straßenlage) Habe eine Eigentümergemeinschaft mit dem Hinterhaus und daan liegt hinter mit noch ein Pfeifengrundstück. Alle haben wir eine gemeinsame Auffahrt Wie ist die Schneeräumung gesetzlich geregelt ?
A. Auf der Auffahrt
B. Auf dem Fußweg vor meinem Haus
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 Verfasst am: 29.11.2007 17:47:23 Titel: Re: Schneeräumpflicht
Hallo Jochen,

Rechtsfragen zur Schneeräumung gehören zwar nicht zu unserem Aufgabengebiet, aber folgendes lässt sich dazu sagen:

Zu A)
Wenn die „gemeinsame Auffahrt“ nicht Bestandteil der öffentlichen Straße ist, sondern „den Anliegern“ gehört, sollten die Eigentümer/innen untereinander dringend die Schneeräumpflicht regeln; denn wenn jemand zu Schaden kommt, haften die Eigentümer/innen als Gesamtschuldner (vgl. §§ 840 und 421 BGB unter http://bundesrecht.juris.de/bgb/__840.html und http://bundesrecht.juris.de/bgb/__421.html ).

Ist die „gemeinsame Auffahrt“ Bestandteil der öffentlichen Straße, gilt die Antwort zu B).


Zu B)
Fragen zur Reinigung öffentlicher Straßen (also auch zur Schneeräumung) regelt § 45 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein – StrWG – (siehe unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/StrWG_SH_2003_P45.htm ).

Bei Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung müssten Sie einmal nachfragen, ob es für den Bereich, in dem Ihr Haus steht, eine Satzung nach § 45 Abs. 3 Satz 2 StrWG gibt.

Manche Gemeinden haben ihr Ortsrecht im Internet veröffentlicht; hier zum Beispiel die Straßenreinigungssatzung von Hamberge: http://www.amt-nordstormarn.de/media/custom/1137_201_1.PDF?loadDocument&ObjSvrID=1137&ObjID=201&ObjLa=1&Ext=PDF&La=1&object=med|1137.201.1



Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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