Hallo,
zählt ein nur von außen begehbarer Schuppen oder HAR, der sich unter dem verlängertem Dachüberstand des Wohnhauses befindet und mit diesem zusammen errichtet wurde, noch laut BauNVO als Nebenanlage, mit der man die Baugrenze lt. B-Plan überschreiten darf?
Ich habe leider zu diesem Thema noch nichts gefunden, vielleicht könnte mir ja hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank.
das kann eigentlich nicht sein, denn wenn man beispielsweise bei Google den Begriff Nebenanlage oder Nebenanlagen eingibt, findet man gleich auf Seite 1 des Suchergebnisses einen Link auf das Baulexikon des Kreises Stormarn .... ;-)