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Thema: Nebenanlagen

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 15.11.2007 11:18:33 Titel: Nebenanlagen
Hallo,
zählt ein nur von außen begehbarer Schuppen oder HAR, der sich unter dem verlängertem Dachüberstand des Wohnhauses befindet und mit diesem zusammen errichtet wurde, noch laut BauNVO als Nebenanlage, mit der man die Baugrenze lt. B-Plan überschreiten darf?
Ich habe leider zu diesem Thema noch nichts gefunden, vielleicht könnte mir ja hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank.
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 Verfasst am: 15.11.2007 11:56:20 Titel: Re: Nebenanlagen
Hallo AR,

das kann eigentlich nicht sein, denn wenn man beispielsweise bei Google den Begriff Nebenanlage oder Nebenanlagen eingibt, findet man gleich auf Seite 1 des Suchergebnisses einen Link auf das Baulexikon des Kreises Stormarn .... ;-)

Hier der Link:
-> http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=5&bid=14

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in dem entsprechenden Text.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee


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Zuletzt geändert am 15.11.2007 um 11:58:35 von Jens Bebensee.
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 Verfasst am: 15.11.2007 12:10:36 Titel: Re: Nebenanlagen
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Anwort.
Manchmal kommt man eben nicht auf die naheliegendesten Dinge..., sorry
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 Verfasst am: 16.11.2007 11:11:35 Titel: Re: Nebenanlagen
... keine Ursache!
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