Hallo,
wir haben ein Grundstück, das an einer Seite an einer öffentlichen Straße an einer anderen an einer privaten Zuwegung lag, auf der wir ein Wegerecht besaßen. Dieser Privatweg wurd jetzt als Straße gewidmet. Das Grundstück und die neue Straße liegen im Bereich einer Außenbereichssatzung nahe eines ehemaligen Dorfkerns. Es gibt einen F-Plan, der in Verlängerung der Straße ein Wohngebiet vorsieht. Ein B-Plan ist nicht vorhanden. Die jetzt gewidmete Straße ist in der AUßenbereichssatzung nicht als Straße vorgesehen.
Nun meine Fragen:
1. Auf welcher Grundlage darf so eine Straße ohne B-Plan gewidmet werden.
2. Muss ich als Anlieger und unmittelbar Betroffener im Vorfeld informiert oder sogar gehört werden?
3. Bei Kauf meines Grundstückes war die Geländesituation so, dass von meinem Grundstück Oberflächenwasser über den Privatweg floss. Nach Widmung der Straße ist dies immer noch so. Nun wurde mir gesagt, dass ich dieses zu unterbinden habe. Muss beim Neubau der Straße (jetzt Asphalt, vorher Grand) nicht baulich darauf geachtet werden, dass kein privates Wasser auf die Straße fließt. Ist es zulässig jetzt mir den "schwarzen Peter" dafür zuzuschieben?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sönke
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