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Thema: nachträgliche Außenwanddämmung

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 20.02.2006 11:24:28 Titel: nachträgliche Außenwanddämmung
Sehr geehrte Damen und Herren,

für ein Umbauvorhaben ist eine Bauanzeige vor 3 Monaten gestellt worden.Hier gibt es auch keine Unklarheiten.
Nun ist ein Energiegutachten erstellt worden. Neben einer neuen Heizungsanlage und neuen Fenstern soll der Altbau nun ein WDVS erhalten(12cm), sodass wir ein KfW 40 Haus erhalten.
Der Grenzabstand reduziert sich zu beiden Seiten von 3m auf 2,88m.
Warum muß man hierfür erneut eine Bauanzeige mit nachbarlicher Zustimmung einreichen?
Sollte man hier nicht unbürokratische Regelungen anstreben, sodass solche energieinsparenden Maßnahmen kostengünstiger durchführbar sind?
Ich freue mich auf die Antwort.



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 Verfasst am: 24.02.2006 12:11:38 Titel: Re: nachträgliche Außenwanddämmung
Hallo Frau Schilling,

die Herstellung einer Wärmedämmverbundfassade fällt nicht unter die genehmigungs- bzw. anzeigefreien Baumaßnahmen gemäß § 69 Abs 1 Nr 17, da sich die nichttragenden Bauteile nur innerhalb baulicher Anlagen befinden dürfen; die Fassade ist aber eindeutig außerhalb.

Zusätzlich unterschreiten sie mit der o.a. Baumaßnahme die Mindestabstandsflächen nach § 6 Abs.5 von 3,00 m; zwar können geringere Abstände nach § 6 Abs. 14 Satz 2 ausnahmsweise zugelassen werden, aber nach § 6 Abs. 15 nur im Einvernehmen mit dem benachbarten Grundstückseigentümern.

Somit wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, als einen Antrag bzw. eine Anzeige für die geplante Wärmedämmfassade einzureichen; bitte legen Sie die schriftliche Einverständniserklärung des betroffenen Nachbarn gleich bei, dann wird einer zügigen Genehmigung auch nichts im Wege stehen.

Tut mir leid, dass hier keine unbürokratischere Regelung möglich ist.

Viele Grüße
Carola Haage
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