Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Andrea,
das ist so eine Sache …
An Ihrer Stelle würde ich mir bei der Gemeinde noch einmal den Bebauungsplan, vor allem aber die Begründung näher ansehen, was die Gemeinde(vertreter/innen) mit der Festsetzung tatsächlich bezweckt haben. Der/Die zuständige Sachbearbeiter/in wird Ihnen u. U. noch nähere Erläuterungen dazu geben können.
Eine befristete Nutzung der Fläche als Pferdeweide halte ich persönlich für unschädlich, denn die Gemeinde spart Personalkosten für die Pflege des Grundstücks. Bekanntlich nutzen viele Wiesenbesitzer/innen Weidetiere als „Rasenmäher“…
Weiteres sollten Sie mit aber Ihrer Gemeinde klären …
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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