Guten Tag!
wir möchten direkt hinter unsere Grenzgarage eine 1,80 hohe, 4 m breite und 6 m lange Terrasse anbauen. Abstand zur Grenze = 3 m (Breite der Garage). Ist das erlaubt, oder muss ein Abstand zwischen Garage und Terrasse eingehalten werden.
Vielen Dank und einen schönen Tag.
nein, ein Abstand zwischen Garage und Terrasse muss nicht eingehalten werden.
Da Sie die Terrasse mit einer Höhe von 1,80m errichten möchten, müssen Sie - in Schleswig- Holstein - mindestens einen Abstand von 3,00m zur Grenze vorsehen.
Zum Thema Terrassen finden Sie unter folgendem Link weitere Informationen. http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=7&bid=262