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Thema: Bauen im Aussenbereich

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 24.09.2007 12:25:58 Titel: Bauen im Aussenbereich
sehr geehrte experten,
ich brauche ihren rat, denn ich weiß momentan nicht wie ich mich weiterhin verhalten soll.
folgendes ist passiert:
wir haben vor gut einem halben jahr ein grundstück mit darauf liegendem haus gekauft. dieses haus haben wir aus einer zwangsversteigerung heraus gekauft. der termin war sehr knapp so dass wir, bis auf ein-zwei besichtigungstermine (handwerker waren dabei), keinerlei tiefergehende aussagen über die substanz des hauses bekommen konnten. das wir das haus hätten sanieren müssen, war uns aber 100%ig klar. dadurch das wir aber handwerker in der familie haben, war das kein grund das haus/grundstück nicht zu kaufen.
wir wussten natürlich auch um die gesetzgebungen der objekte im aussenbereich. hatten mehrmals mit einem mitarbeiter des zuständigen bauamtes mehrmals gesprochen, der uns aber mut zusprach.
also kauften wir das haus/grundstück.
direkt nach dem kauf haben wir einen gutachter kommen lassen, der die bausubstanz überprüft hat. leider hat er ein vernichtendes gutachten geschrieben. das haus ist so mit schimmelpilzen versehen, das es nur mit atemmaske und schutzanzug betreten werden darf. zusätzlich hat er geschrieben, das wenn es ein öffentliches gebäude wäre, dieses weiträumig geräumt werden müsste.
nachdem wir dieses erfahren haben, mußten wir natürlich gänzlich umdisponieren und wollten von einem sanieren weg, hin zu einem neubau. also stellten wir bei dem zuständigen sachbearbeiter eine bauvoranfrage.
dieser benannte sachbearbeiter hatte einen sehr regen kontakt mit unserem architekten und auch der hatte das gefühl, er wär uns gut gesonnen.
weit gefehlt, denn mit der aussage, wir müssten erst einmal zwei jahre in diesem "versäuchten" haus wohnen übermittelte er uns nach dem ausschuss eine "witzmeldung".
sollen wir uns jetzt ernsthaft krank machen und in diesem haus zu wohnen, damit wir den gesetzen gerecht werden?
oder wollen die das wir sie hinter das licht führen und uns scheinmäßig dort anmelden?
ich versteh das nicht.
dieses haus ist vor 1945 gebaut worden und hat mit knapp 70 qm ein hexenhäußchen. wir wollen, das zeigten ja auch die unterlagen des architekten, dafür ja kein prunkpalast bauen, sondern nur geringfügig erweiternd bauen und das im selben stil wie die häuser in der gegend.

kann mir vielleicht jemand fachmännich helfen und einen tip geben wie wir weiterverfahren sollen? unser architekt hat jetzt um eine offizielle und schriftliche stellungnahme gebeten, so dass wir danach klage einreichen wollen.

gibt es vielleicht einen besseren weg, dieses zu lösen?

für hilfe bin ich sehr, sehr, sehr dankbar.

mit dank im voraus

ralf
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 Verfasst am: 02.10.2007 08:43:38 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Ralf,

Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Ihnen die Bestimmungen des Baugesetzbuches zum Bauen im Außenbereich (§ 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB) bekannt sind.
Die Eigennutzung über längere Zeit ist eine der Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein muss, um die begünstigenden Bestimmungen zum Abriss und Neubau eines Wohnhauses im Außenbereich in Anspruch nehmen zu können.
Die Auskunft Ihres Sachbearbeiters ist somit korrekt. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechnung zur Frage der Dauer der Eigennutzung überwiegend von 4 Jahren ausgeht. Man ist Ihnen deshalb mit 2 Jahren schon sehr entgegen gekommen.
Die Regelungen im Baugesetzbuch lassen es nicht zu, dass persönliche Umstände des Bauherrn (in Ihrem Fall die Tatsache, dass Sie ein Haus gekauft haben, das nicht bewohnbar ist) in die Prüfung zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens mit einfließen.
Ich bedaure sehr, dass ich Ihnen nicht weiter helfen konnte.
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 Verfasst am: 27.04.2008 00:23:47 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Ralf,

wie weit bist du mit deinem Anliegen??

Gruss

Domann
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