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Thema: Versiegelte Fläche entwässern

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 29.08.2007 16:04:16 Titel: Re: Versiegelte Fläche entwässern
Hallo,

zu Ihrer Frage kann ich aus bauaufsichtlicher Sicht keine Antwort geben, da die untere Wasserbehörde ein besserer und vor allem zuständiger Ansprechpartner ist. Die untere Wasserbehörde hat mir zu Ihrer Anfrage folgende Auskunft gegeben:

"Prinzipiell kann das auf dem Grundstück anfallende gesammelte Regenwasser in Sickerschächten auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Bei der Dimensionierung des Sickerschachtes sind die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, damit die Versickerung schadlos für die Nachgrundstücke und die Allgemeinheit erfolgt. Die Versickerung stellt außerhalb von Wasserschutzgebieten eine erlaubnisfreie Gewässerbenutzung dar, die der Wasserbehörde vorab anzuzeigen ist. Für Grundstücke innerhalb von Wasserschutzgebieten ist eine Erlaubnis bei der Wasserbehörde zu beantragen. Für die Anzeige, den Erlaubnisantrag und auch für die Dimensinierung der Versickerungsanlage stehen in der Internetnetseite des Kreises Stormarn Formulare zur Verfügung." - http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=10&fd=36

Mit freundlichen Grüßen
Larissa Bebensee
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 Verfasst am: 29.08.2007 13:42:08 Titel: Versiegelte Fläche entwässern
Hallo...
Meine Grundstückszufahrt weist ein Gefälle zu unserem Anliegerweghin auf. Der Anliegerweg gehört anteilg mir. Der Anliegerweg besitzt eine Rigole für deren Oberflächenwasser. Eine Dräinrinne zwischen Zufahrt und Anliegerweg ist geplannt, jedoch wohin mit dem Wasser in der Rinne. Ist es gestattet das Wasser in einen ca. 50 cm tiefen Sickerschacht / -grube (mit Kiesfüllung) einzuleiten
Wer kann mir sagen, wenn dieses verboten ist, wie ich das Oberflächenwasser sonst abführen könnte.
MfG K. S.
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