Verfasst am: 17.11.2005 14:24:35 Titel: Genehmigung vom Nachbarn
Guten Tag, wir haben freundliche Nachbarn, die uns die Unterschreitung des Mindesabstandes von 3 m zur Grundstücksgrenze für einen Edelstahlkamin genehmigt haben. Der Bezirksschornsteinfeger hat die Anlage abgenommen. Frage : wie muss jetzt die nachbarschaftliche Genehmigung ( auch für unsere Rechtsnachfolger ) dokumentiert werden ?
Genügt ein Dreizeiler, den wir alle unterschreiben, oder gibt es "Mustertexte", vielleicht sogar Formulare dafür ?
Verfasst am: 17.11.2005 14:49:29 Titel: Re: Genehmigung vom Nachbarn
Hallo Hans,
die Errichtung eines Schornsteins in oder an vorhandenen Gebäuden ist nach § 69 Abs. 1 Nr. 12 LBO baugenehmigungs- bzw. bauanzeigefrei. Untergeordnete bauliche Anlagen -wie z.B. Schornsteine- sind auch innerhalb der Abstandsflächen zulässig, so dass ich Ihnen aus Sicht des öffentlichen Baurechts keine Hilfe zu Ihrer Frage anbieten kann.
Privatrechtlich könnten Sie mit Ihren Nachbarn aber sicherlich eine Regelung -z.B. durch Eintragen einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch o.ä.- finden. Ich empfehle Ihnen, sich rechtlich dahingehend beraten zu lassen.
Viele Grüße aus Bad Oldesloe
Carola Haage
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Zuletzt geändert am 17.11.2005 um 14:50:10 von Carola Haage.
Verfasst am: 20.11.2005 09:56:25 Titel: Re: Genehmigung vom Nachbarn
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Vermutlich gilt gleiches auch für die andere Seite unseres (Doppel)Hauses, dort haben die Nachbarn uns die gläserne Überdachung unserer Terasse bis an die Grundstücksgrenze genehmit.
Viele Grüsse und ich werde hier immer gern wieder hereinschauen....
Hans