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Thema: Private Grünfläche

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 20.08.2007 21:35:03 Titel: Private Grünfläche
Hallo, wirklich ein super Forum hier, toll das man die Verwaltung so unkompliziert fragen kann. Hier meine Frage: Unser Grundstück besteht aus "normalem" Grund undBoden sowie einer privaten Grünfläche. In unserem Bebauungsplan steht "Der Bereich der privaten Grünfläche ist von jeder Bebauung freizuhalten." Mein Nachbar meint, unter Bebauung fällt da alles, also z.B. auch Kinderschaukel, Sandkasten, Geräteschuppen usw. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass einfachste Geräteschuppen bis zu einer bestimmten Größe keine Bebauung im oberen Sinne sind. War allerdings irgendwo in BaWü.
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 Verfasst am: 26.09.2007 11:16:32 Titel: Re: Private Grünfläche
Hallo,

bezüglich der Frage nach Schaukeln etc. auf privaten Grünflächen möchte ich auf meine Antwort auf das Anliegen von Franziska verweisen.
Hinsichtlich der Abstellschuppen verhält sich die Sachlage folgendermaßen: Außerhalb der Baugrenzen eines Bebauungsplanes dürfen Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO – und hierzu gehören auch Abstellschuppen – aufgestellt werden, sofern dieser Bebauungsplan nicht das Gegenteil besagt. Dies bedeutet aber nicht, dass dieser Abstellschuppen in einer als Grünfläche festgesetzten Fläche errichtet werden darf, die von jeder Bebauung freizuhalten ist.
Eine Größenbegrenzung gibt es hinsichtlich der Genehmigungsfreiheit.
Im Innenbereich dürfen Sie einen Abstellschuppen bis 30 cbm umbauten Raum ohne Baugenehmigung aufstellen – abhängig wiederum von den oben beschriebenen Festsetzungen des Bebauungsplanes. An dieser Stelle möchte ich auf unser Baulexikon verweisen, was zu diesem Thema , sowie zu Ihrer zweiten Anfrage, weitere detailierte Ausführungen enthält. Schauen Sie doch mal unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=116 .
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