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Thema: Abwassertrennung Doppelhaus

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 26.09.2007 11:34:16 Titel: Re: Abwassertrennung Doppelhaus
Guten Morgen, Frau Eberhardt,
vielen Dank für Ihren "Trost".

Ja, mit der Gemeinde habe ich bereits mehrfach gesprochen und war auch persönlich dort. Man war sehr hilfsbereit und sehr verständnisvoll.

Meine neue (Elementar) Versicherung "zwingt" mich jedoch, Rückstauklappen einbauen zu müssen. Sonst sind weitere Abwasser-Schäden - an denen auch das Nachbarabwasser beteiligt ist - ( und die ich bisher immer allein tragen musste ) nicht versichert und nicht versicherbar.

Rückstauklappen kann ich aber nicht einbauen lassen, weil dann das Abwasser des Nachbarn quasi "von hinten" unseren Keller überwemmt und nicht mehr in die öffentliche Kanalisation abfliessen kann. Also eine regelrechte "Zwickmühle" oder Pattsituation.

Ich werde Ihren Vorschlag aufnehmen und nochmal an die Gemeinde herantreten - auch wenn dort keine Unterlagen vorliegen. Diese müssen immer aus Bad Oldesloe angefordert werden. Ein anderer Nachbar in gleicher Situation wartet auch bereits seit Wochen darauf..........

Vielen Dank und freundliche Grüsse - Hans
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 Verfasst am: 26.09.2007 11:02:07 Titel: Re: Abwassertrennung Doppelhaus
Hallo Hans,

ich kann Ihren Unmut nachvollziehen.
Haben Sie denn schon das Gespräch mit der genehmigenden Behörde gesucht ? Ich meine hiermit nicht uns als Bauaufsicht, sondern das Bauamt des Amtes Trittau. Denn nach Ihren Ausführungen – und so sieht es auch der Gesetzgeber vor – ist Entwässerung Sache der Gemeinde. Ich würde Ihnen ein solches – hoffentlich klärendes – Gespräch gern ans Herz legen wollen.
Da wir zwar den Bauantrag, aber nicht den Entwässerungsantrag, genehmigen, kann ich Ihnen leider überhaupt nicht weiterhelfen.
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 Verfasst am: 25.09.2007 09:17:34 Titel: Re: Abwassertrennung Doppelhaus
Guten Morgen, darf ich - nach Überprüfung Ihrer o.g. Hinweise - noch eine Zusatzfrage stellen ?
1) Es gibt keinen Grundbucheintrag zur Abwasserentsorgung der beiden Doppelhaushälften/Grundstücke.
2) Es besteht ebenfalls kein entspr. Eintrag im Baulastverzeichnis.
3) Die Abwassersatzung der Gemeinde erfordert "vor Genehmigungsfähigkeit des Gemeinschaftsanschlusses" eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung zur Regelung bei Pflege, Wartung und Reparatur der gemeinsamen Abwasserleitungen.
4) Obwohl 1) und 2) zu 3) nicht existieren, hat das "Bauamt" per grünem Stempel den Vorbesitzern die Genehmigung des "Gemeinsamen Anschlusses" im Abwasserplan erteilt !
Das führt jetzt zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den "Nachfolgern"
5) Macht das "Bauamt" als Genehmigungserteiler es sich nicht zu einfach, die Sache jetzt dem privaten Nachbarschaftsrecht zuzuschieben ?
6) Es hätte nach meinem Rechtsempfinden (Laie) die Genehmigung nie erteilt werden dürfen mangels 1) und 2).
7) Müsste
könnte die Genehmigung des Abwasserplanes jetzt nicht nachträglich aufgehoben werden und jeder der beiden Grundstückseigentümer müsste "von Amts wegen" verpflichtet werden, entweder die Regelung ( zu 1 und oder 2) nachzureichen - oder aber jeweils autark sich selbt eigenständig an die öffentliche Abwasserentsorgung anschliessen - zumal das zwanglos möglich ist. Es geht ja nur darum, dass der neue Nachbar "nicht will" und sein Abwasser kostenlos über den Keller und das Grundstück weiterhin entsorgen möchte, ohne Regelungen nach 1) oder 2) abschliessen zu wollen. Alle diesbezüglichen Gesprächsversuche werden von ihm abgelehnt.
8) Ich hoffe, dass der "Verursacher des grünen Stempels" (Bauamt), der die Voraussetzungen offensichtlich nicht geprüft hat, sich hier "doch noch etwas verantwortlich fühlt". ( Wie gesagt, ich bin Laie - aber durch Mobbing der neuen Nachbarn inzwischen sehr betroffen..............)
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 Verfasst am: 21.08.2007 17:06:19 Titel: Re: Abwassertrennung Doppelhaus
Hallo Frau Bebensee,

herzlichen Dank für die schnellen Informationen und Pointer. Auch wenn es mir als "Betroffenem" schwerfällt, akzeptiere ich selbstverständlich Ihre Bemerkungen zum Zweck dieses Forums und dessen Begrenzung.

Als "Verbraucher" wünscht man sich immer "alles aus einer Hand" - aber ich habe verstanden, das es hier nicht geht.

Freundliche Grüsse aus dem Regen - Hans


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 Verfasst am: 21.08.2007 15:22:40 Titel: Re: Abwassertrennung Doppelhaus
Hallo Hans,

die von Ihnen gewünschten Informationen können Sie an 3 Stellen erhalten:

1. Abwassersatzung der Gemeinde Großensee: Diese können Sie beim Amt Trittau, Europaplatz 5, Trittau, Tel. 04154/80790, einsehen.
2. Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Stormarn geführt, Ihren Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dieser Übersicht: http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/sachbearbeiter1.pdf
3. Die Grundbucheinträge können Sie beim Grundbuchamt beim Amtsgericht einsehen. Das für Sie zuständige Amtsgericht ist in Ahrensburg, Königstr. 11, Tel.: 04102/5190. Denken Sie bitte daran, dass Sie für eine Auskunft aus dem Grundbuch dem Amtsgericht Ihre Grundbuchblatt-Nr. mitteilen müssen. Einblick in das Grundbuch Ihrer Nachbarn werden Sie nur erhalten, wenn Sie ein "berechtigtes Interesse" nachweisen können.

Ihre Anregung, bei ähnlichen Streitereien aufzuklären oder andere Leser über ähnliche Erfahrungen berichten zu lassen, ist wertvoll. Dennoch ist gerade dieses jetzt gezwungenermaßen moderierte Forum nur dazu ins Leben gerufen worden, um durch Experten baurechtliche Fragen beantworten zu lassen. Das schließt einerseits aus, Fragen durch andere Personen beantworten zu lassen, und andererseits, andere als baurechtliche Fragen zu bearbeiten. Wir sind zwar bemüht, so weit als möglich Auskunft zu geben und auf zuständige Behörden hinzuweisen, diese ggf. auch bei der Beantwortung von Fragen zu beteiligen, müssen uns aber, wenn andere Rechtsgebiete betroffen sind, etwas zurückhalten. Hierfür bitte ich um Verständnis.

Mit freundlichem Gruß
Larissa Bebensee
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 Verfasst am: 20.08.2007 17:49:01 Titel: Abwassertrennung Doppelhaus
Guten Tag,
Sie haben mir bereits z.T. auf meine Fragen zur Trennung der gemeinsamen Abwasserentsorgung eines Doppelhauses geantwortet, dass dies privatrechtlich mit den neuen Nachbarn ( vor 1,5 Jahren gekauft) geklärt werden muss.
Davor möchte ich die rechtlichen Aspekte ( Abwassersatzung Gemeinde Grossensee, evtl. Baulastenverzeichnis, Grundbucheintrag) klären und bitte dringend um Hilfe/Ansprechpartner : wo kann ich entspr. Informationen einholen ?
Hintergrund : lt. Auskunft meiner neuen Versicherung sind Schäden durch Rückstau des Abwassers/Fäkalien nicht versichert und auch nicht versicherbar, solange in die Entsorgungsleitung keine Rückstauklappe ( Bj. ca 1970 ) eigebaut ist und solange das Abwasser der nachbarlichen Doppelhaushälfte durch unseren Keller (Estrich) in eine gemeinsame Entsorgungsleitung auf unserem Grundstück zur Abwasserentsorgung unter der Strasse fliesst.
Mehrere Fäkalien/Abwasserschäden musste ich in den vergangenen Jahren selbst tragen und habe sie auch selbst beseitigt/gereinigt. Es waren nicht nur die eigenen Fäkalien, die im Keller schwammen. Das kann und will ich jetzt aber nicht mehr für die neuen Nachbarn der anderen Doppelhaushälfte fortführen.
Deshalb möchte ich die bisherige Duldung der Überleitung vom Nachbarn durch unseren Keller/Grundstück kündigen und bei uns verschliessbare Rückstauklappen ( schliessen während längerer Abwesenheiten ) einbauen lassen.
Zwangmässig muss der neue Nachbar sich dann - wie mit allen anderen Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas) auch damals beim Bau geschehen - autark an die Abwasserentsorgung anschliessen. Das lehnt er aus Kostengründen ab und verweigert jetzt alle Gesprächsversuche zu diesem Thema.
Da auch die Kosten für Verstopfungsbeseitigung und/oder Rohr-Reparaturen evtl. mit Aufgrabung durchaus 10 - 15 tausend Euro betragen können, nehmen die Streitereien zwischen den Beteiligten in ähnlicher Situation zu und vielleicht könnten Sie hier "aufklären" ?
Oder haben evtl. Leser ähnliche Probleme/Erfahrungen und können hier berichten ?

Danke und mit freundlichen Grüssen - Hans


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