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Thema: Wer begutachtet bauliche Mängel?

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 Verfasst am: 30.07.2007 13:54:28 Titel: Wer begutachtet bauliche Mängel?
Hallo, ich bin vorgestern, innerhalb von acht Wochen, zum dritten mal eine Treppe herunter, bzw. seitlich von einer Höhe von ca 80 cm gestürzt, diesmal etwas unglücklich, weil da kein Treppengeländer angebaut wurde. Eine 78 jährige Frau und Kinder stürzten ebenfalls auch schon die Treppe runter, wobei die ältere Frau auf ihr Gesicht fiel und sich sehr veletzt hat. Die ca 30 losen Ziegelsteine, die neben der Treppe auf zementierten Ziegelsteinen ( ca 40 cm hoch ) aufeinander gestapelt waren, räumte ich bereits schon zur Seite. Unten im Keller fehlt die Abdeckung vom Stromkasten, wobei auf dem Stromkasten Strom drauf ist. Davon abgesehen fehlen in der Mietwohnung sämtliche Steckdosenabdeckungen, usw. Vor mehren Jahren fing der Vermieter mit baulichen Veränderungen an dem Zweifamilienhaus
in Ahrensburg ( S-H ) an, die heute noch einer Baustelle gleichen. Nun meine Frage: Wo genau kann ich mich informieren, was der Treppensicherheit und auch der Sicherheitsmängel in der Wohnung ( Stromkasten ) betreffen. Wer begutachtet bauliche Mängel, wo sämtliche Gefahren lauern? Landesbauordnung? Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie mir sagen können, bei welchem Amt, oder bei welcher dafür zuständigen Person ich diese Baumängel melden kann.
Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichem Gruss
schnaggel
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 Verfasst am: 26.09.2007 12:31:16 Titel: Re: Wer begutachtet bauliche Mängel?
Hallo Schnaggel,

hinsichtlich der Vorschriften im Zusammenhang mit Treppen kann ich Ihnen folgendes sagen: Bei einer Absturzhöhe von mindestens 1,00m ist eine Umwehrung mit einer Höhe von 90cm erforderlich. Bei Treppen müssen die freien Seiten durch Geländer gesichert sein. Dies können Sie der Landesbauordnung § 43 ( Umwehrungen) und § 38 ( Treppen) entnehmen.
Zu den geschilderten Sicherheitsbedenken wegen des fehlenden Deckels des Stromkastens sowie der fehlenden Steckdosenabdeckungen möchte ich § 3 Abs. 2 LBO zitieren, wonach bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten , zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet sind. Ob es sich bei den von Ihnen beschriebenen Mängeln tatsächlich um solche handelt, die Leben und Gesundheit gefährden, kann ich jedoch von hieraus nicht beurteilen.
Möglicherweise kann Ihnen die für Ahrensburg zuständige Bauaufsicht weiterhelfen.
Diese ist unter Telefon: 0 41 02- 77 oder persönlich in der Manfred- Samusch- Straße 5 in 22926 Ahrensburg zu erreichen.
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