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Thema: Baustellencontainer für Material / Arbeiter.

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 09.07.2007 09:25:36 Titel: Baustellencontainer für Material / Arbeiter.
Guten Morgen !

Auf einer Baustelle sollen Container für Material, Toiletten und als Unterkunft für die
Arbeiter aufgestellt werden.

Das Haus wird - mit Baugenhmigung - renoviert.
Ein Fragebogen der BG kam an und soll ausgefüllt werden.

Nach der Renovierung sollen alle \\\\\\\"Baustelleneinrichtungen\\\\\\\" wieder entfernt werden.

Gibt es, außer Arbeiterschutz, Berufsgenossenschaft uisw. irgendwelche
Bauvorschriften zu beachten ? Die Container / Toiletten werden per LKW
angeliefert und wieder abgeholt.
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 Verfasst am: 12.07.2007 18:21:22 Titel: Re: Baustellencontainer für Material / Arbeiter.
Hallo,

Sie müssesn bei Ihrem Vorhaben möglichst alle baurechtlichen Vorschriften beachten. Natürlich werden für Ihr Vorhaben nicht alle Vorschriften relevant sein, aber trotzdem muss das, was Sie oder Ihre Handwerker tun, dem geltenden Recht entsprechen. Und nach § 61 LBO-SH - http://sh.juris.de/sh/gesamt/BauO_SH_2000.htm#BauO_SH_2000_P61 - sind Sie für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

Als kleine Hilfe, was für Sie wichtig sein könnte, habe ich einige Informationen angehängt, von denen Sie vielleicht einen Teil schon zusammen mit Ihrer Baugenehmigung erhalten haben:
1. s. Baustellenverordnung:
http://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/5/53/MerkblattBaustellenV.pdf
2. Merkblatt der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft:
s. http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15 - Merkblatt für Bauherren über die gesetzliche Unfallversicherung der bei Bauarbeiten beschäftigten Personen -
3. Informationsblatt des Kreises Stormarn für Baugenehmigungsverfahren nach § 73 bzw. § 75 LBO:
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15

Sie könnten sich außerdem zur Einrichtung der Baustelle § 16 LBO - http://sh.juris.de/sh/gesamt/BauO_SH_2000.htm#BauO_SH_2000_P16 - ansehen sowie § 69 Abs. 1 Nr. 24 LBO, wonach Baustelleneinrichtungen baugenehmigungsfrei sind. - http://sh.juris.de/sh/gesamt/BauO_SH_2000.htm#BauO_SH_2000_P69.

Ich hoffe, ich habe Ihnen ein wenig weitergeholfen,

Mit freundlichen Grüßen
Larissa Bebensee
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