Sehr geehrter Herr Bebensee,
ich denke nicht, daß Ihre oder meine Ansichten dem Fragesteller weiter helfen werden ! Mich
erinnert das gesamte oft gewünschte Prozedere an den Song von Reinhard Mey, zur
Erlangung einer Bescheinigung der Bescheinigung, der ........ usw.
Hier ein Bespiel dafür :
http://www.thumm-siegen.de/wordweb/LEXIKON-DIN-A5%20neu.htm
Der Eingansfragesteller hat das Pech, offenbar nicht mit Ihnen bzw. Ihrer Behörde
zu tun zu haben. Sonst würde er sich seinen Ordner unter den Arm klemmen und
anhand der Flurkarte in wenigen Minuten mit Ihnen abklären, was möglich ist.
Die Schilderung vom Marktplatz spricht für sich .............. die Luft ist "dick".
Aber auch die fehlende Antwort auf seine Voranfrage spricht für sich !
Eine Freizeitbeschäftigung der Deutschen besteht darin,
die Zeituing zu lesen, TV zu sehen.
- Über 7 Jahre dauerte die Planung der Behörden für eine Vertiefung
der Elbe. Die Arbeiten dauerten 3. Monate.
- Der Flughafen Hamburg wird erweitert. Die EU hat sich nun
eingeschaltet, weil das Mühlenberger Loch zugeschüttet wurde / wird.
- Ein 14 jähriger Junge kam vor wenigen Tagen ums Leben, in
Weihenstephan, weil ein Bauwerk, ein im Haus befindlicher
Brunnen nicht richtig gesichert war.
- "Schürmann-Bau" in Bonn soff ab .....
- Eigenplanung der Bauaufsicht der Stadt Bückeburg des örtlichen
Tierheim sollte Geld sparen, kostete am Ende ein Vielfaches mehr
wegen Fehlplanungen dieser Behörde. E$ine "Schwarzwohnung"
im Garten wurde von der Stadt Bückeburg genehmigt, weil die "stand",
einem Nachbar rückte die Baubehörde auf den Pelz, weil der eine
Garage bauen wollte.
Das versteht kein "normaler" Mensch mehr !
Wenn Sie ausführen, sehr geehrter herr Bebensee, der Fragesteller solle sich im
Falle der Fiktion diese von der Behörde bescheinigen lassen, dann bin ich der
Auffassung, daß das unnötig ist. Ihr "Arbeitgeber", der Gesetzgeber, hat die
Fiktionsregelung so hergerstellt wie sie ist. Fiktion ist Fiktion. Basta. Da braucht
es keine Bescheinigung mehr.
Eine Behörde ist so strukturiert, daß Fristen beachtet werden. Kann ein fall eben
nicht bearbeitet werden, kann die Behörde diese Bearbeitungszeit
um drei Monate verlängern.
So, und wenn die Behörde daß dann immer noch nicht schafft, kann diese
Behörde auch einen Fordruck versenden, daß man den Fall nicht zu Ende
bearbeiten konnte und daher die Fiktion eingetreten sei.
Aus welchem Grunde muß der Antragsteller hinter laufen ?
Wie eingangs bechrieben bin ich der Auffassung, daß beide Ansichten dem
Fragesteller nicht helfen werden !
Ich schreibe auch klar dazu, daß man für meinen Weg ein "dickes Fell"
benötigt (und etwas Kriegsgeld).
Daher meine ich, sollte sich der Eingangsfragesteller in Ruhe nochmals überlegen,
gemeinsam mit Fachleuten, was machbar ist und dann entscheiden, ob er
einen neuen Bauantrag einreicht. Dazu ergänzend die Obere Bauaufsicht im
Innenministerium bzw. den Petitionsausschuß einschaltet.
Offenbar besteht doch das Problem in dieser Sache dafrin,
daß der örtlich zuständige Leiter der Bauaufsicht "keine Lust" hatte
und der Eingangsfragesteller "keinen Bok" mehr oder "die Nase voll" hat.
Daher wäre mein Stichwort : Mediation.