Geschrieben von:
Christian Schwöbbermeyer
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Guten Tag miteinander,
zunächst vielen Dank für die Ratschläge zum Thema Weideschutzhütten.
Nun komme ich mit einem weiteren Anliegen:
Diegepachtete Wohn- und Wirtschaftsanlage der bereits angesprochenen Familie M. wird mit Wasser aus einem vorhandenen Brunnen des Verpächters mit Wasser versorgt. Während das Wasser für den Haushalt des Verpächters eine Aufbereitungsanlage durchläuft, gelangt völlig unaufbereitetes Wasser in den Haushalt der Pächter. Für dieses Wasser müssen an den Verpächter EUR 0,90/cbm gezahlt werden.
Eine Wasseruntersuchung durch das Med. Zentral-Laboratorium Dr. Kramer in Geesthacht hat nun ergeben, dass insbesondere die Werte für Eisen und Mangan sehr deutlich über den Grenzwerten nach TrinkwV liegen:
Eisen 6,75 mg/L, Mangan 0,30 mg/L.
Folgende Fragen stellen sich für die Familie M.:
ist es überhaupt zulässig derartig unaufbereitetes Wasser für den menschlichen Verbrauch zu veräussern,
welche behördlichen Vorschriften sind zu beachten, sofern man einen eigenen Brunnen mit entsprechender Aufbereitungsanlage bohren lassen will.
Für Antworten schon jetz vielen Dank.
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