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Thema: Brunnenbau

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 22.08.2005 16:34:41 Titel: Re: Brunnenbau
Sehr geehrter Herr Schöbbermeyer,
zum Thema Brunnenbau möchte ich Ihnen folgende allgemeine Infomationen geben: Jede Bohrung für einen Brunnen o.ä., die tiefer wird als 10 m, muss gemäß §7 des Landeswassergesetz S-H 14 Tage vorher bei der unteren Wasserbehörde des Kreises angezeigt werden. Eine entsprechende Vorlage gibt es auf der Internetseite kreis-stormarn oder beim Brunnenbauer. Das Vorhaben wird dann durch die untere Wasserbehörde geprüft und der Antragsteller erhält einen Baubescheid, in dem für den Bau des Brunnens zum Schutz des Grundwassers Auflagen erteilt werden. Die Nutzung des Grundwassers zur Versorgung eines Haushaltes ist eine erlaubnisfreie Nutzung. Sollten mit dem Brunnen mehrere Haushalte versorgt werden, so ist vor Herstellung des Brunnens unabhängig von der Tiefe ein Antrag auf Erlaubnis zur Grundwassernutzung bei der unteren Wasserbehörde zu stellen. Das Antragsformular finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Kreises. Für das Thema Grundwassernutzung ist beim Kreis Stormarn der Fachdienst Abfall, Boden- und Grundwasserschutz als untere Wasserbehörde zuständig. Sollten Sie noch weitere Fragen zu dem Thema haben, können Sie mich auch telefonisch unter der Durchwahl -603 erreichen.
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 Verfasst am: 22.08.2005 11:42:58 Titel: Brunnenbau
Guten Tag miteinander,

zunächst vielen Dank für die Ratschläge zum Thema Weideschutzhütten.

Nun komme ich mit einem weiteren Anliegen:

Diegepachtete Wohn- und Wirtschaftsanlage der bereits angesprochenen Familie M. wird mit Wasser aus einem vorhandenen Brunnen des Verpächters mit Wasser versorgt. Während das Wasser für den Haushalt des Verpächters eine Aufbereitungsanlage durchläuft, gelangt völlig unaufbereitetes Wasser in den Haushalt der Pächter. Für dieses Wasser müssen an den Verpächter EUR 0,90/cbm gezahlt werden.
Eine Wasseruntersuchung durch das Med. Zentral-Laboratorium Dr. Kramer in Geesthacht hat nun ergeben, dass insbesondere die Werte für Eisen und Mangan sehr deutlich über den Grenzwerten nach TrinkwV liegen:
Eisen 6,75 mg/L, Mangan 0,30 mg/L.
Folgende Fragen stellen sich für die Familie M.:
ist es überhaupt zulässig derartig unaufbereitetes Wasser für den menschlichen Verbrauch zu veräussern,
welche behördlichen Vorschriften sind zu beachten, sofern man einen eigenen Brunnen mit entsprechender Aufbereitungsanlage bohren lassen will.

Für Antworten schon jetz vielen Dank.

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