Hallo Herr Makober,
Büroräume zählen zu den Aufenthaltsräumen, die hinsichtlich lichter Raumhöhe und Belichtung usw. entsprechende Anforderungen erfüllen müssen; ein Archiv ist -auch gewerblich genutzt- kein Aufenthaltsraum, sondern ein Abstellraum.
Erläuterungen zu den Begriffen „Abstellraum“, „Aufenthaltsraum“ und „Aufenthaltsraum im Kellergeschoss“ finden Sie auf folgenden Seiten unserer Homepage:
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=116
http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=126
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15
(Stichwort: Zusatzinformationen Bauaufsicht).
Zu unserem Baulexikon können Sie sich „durchklicken“ über die Seite
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/lebenslagen/index.php?lblid=2
Bedenken Sie bitte, dass Aufenthaltsräume im Keller- bzw. Dachgeschoss u.U. auf die festgesetzte GFZ -Geschossflächenzahl- angerechnet werden. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, welche planungsrechtlichen Vorschriften für Ihr Baugrundstück gelten.
Viele Grüße aus Bad Oldesloe
Carola Haage