Geschrieben von:
Carola Haage
Bauaufsicht
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Guten Morgen Sabine,
der Bau eines zusätzlichen Carports ist bis zu einer Länge von 9,00 m und einer max. Höhe von 2,75 m baugenehmgungs- bzw. bauanzeigefrei.
Für eine zweite Zufahrt und die damit verbundene Bürgersteigabsenkung ist die örtliche Gemeinde zuständig; hier erfahren Sie auch die Höhe der anfallenden Kosten/Gebühren. Ansprechpartner für Ihre Fragen ist also die Gemeinde Ammersbek.
Viele Grüße
Carola Haage
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