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Thema: zweite Auffahrt

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 04.06.2007 13:00:25 Titel: zweite Auffahrt
Guten Tag,

wir haben uns vor kurzem ein gebrauchtes Einfamilienhaus in Ammersbek gekauft.
Dieses Haus hat eine Garage im Keller und entsprechend eine Zufahrt von der Straße.
Wir möchten zusätzlich einen (Dopppel-)Carport auf unser Grundstück stellen. Hierzu jetzt einige Fragen:

1. Wird uns eine zweite Zufahrt hierfür genehmigt ?
2. Falls ja, was mag diese Genehmigung kosten ?
3. Wer veranlasst den Umbau den Bürgersteigs für die Zufahrt ?
4. und was kostet so ein Umbau ?
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 Verfasst am: 05.06.2007 08:04:03 Titel: Re: zweite Auffahrt

Guten Morgen Sabine,

der Bau eines zusätzlichen Carports ist bis zu einer Länge von 9,00 m und einer max. Höhe von 2,75 m baugenehmgungs- bzw. bauanzeigefrei.

Für eine zweite Zufahrt und die damit verbundene Bürgersteigabsenkung ist die örtliche Gemeinde zuständig; hier erfahren Sie auch die Höhe der anfallenden Kosten/Gebühren. Ansprechpartner für Ihre Fragen ist also die Gemeinde Ammersbek.

Viele Grüße

Carola Haage
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 Verfasst am: 05.06.2007 09:09:11 Titel: Re: zweite Auffahrt
Guten Morgen Carola,
vielen Dank für den Tipp !
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