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Thema: Bebauungsplan

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Autor Beitrag
 Verfasst am: 13.02.2005 11:41:42 Titel: Bebauungsplan
Hallo!

als wir unser Grundstück vor drei Jahren gekauft haben, war neben uns noch ein freies Grundstück, dort sollte laut Bebauungsplan nur ein Haus drauf gebaut werden. Das war völlig ok. Da hätten wir noch genug Garten zwichen unserem Haus und dem Nachbarhaus gehabt. Wir haben Hunde und Kinder und wählten bewust ein recht abseits gelegenes Grundstück um möglichst wenig Nachbarn zu haben, damit wir keinen stören.
Nun wurden aber zwei Einfamilienhäuser auf dem Nachbargrundstück gebaut. Das zweite "nicht geplante" Haus, steht direkt vor unserer Terrasse. Wenn ich aus dem Wohnzimmerfenster, bzw. Schklafzimmerfenster schaue, dann sehe ich nur das Haus. Den Abstand zur Grenze halten sie ein, aber wir hätten hier niemals gebaut, wenn wir das vorher gewusst hätten. Nun haben unsere Nachbarn einen furchtbar kleinen Garten, so das sie quasi direkt bei uns am Zaun sitzen werden. Das bedeutet für uns, das wir unsere Hunde nicht mehr rauslassen können. Der Zaun darf maximal 1,25m hoch sein.
Lächerlich, da kann man nicht mal einen Sichtschutzzaun aufstellen.
Nun wollen wir unser Haus gerne verkaufen, aber das Haus was dort steht schreckt jeden ab. Kann man da etwas tun? Nicht abreißen, klar, aber kann man die Gemeinde auf Schadensersatz verklagen?. Weil es ja hieß, das dort nur ein Haus gebaut werden dürfte...
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 Verfasst am: 14.02.2005 07:12:47 Titel: Re: Bebauungsplan
Guten Morgen, Erwin,
zunächst müsste geprüft werden, ob die Baugenehmigung des strittigen Nachbarhauses zu recht erteilt wurde, d.h. unter Einhaltung aller Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Wurde das Gebäude innerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet?
Wird das Maß der baulichen Nutzung -GRZ/GFZ eingehalten?
Ist die Anzahl der zulässsigen Wohneinheiten nicht überschritten? usw.
Nur wenn sich herausstellen sollte, dass die Baugenehmigung rechtswidrig und mit Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften erteilt wurde, könnten Sie unter Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Ein Rechtsanspruch auf freien Ausblick in die Natur besteht jedenfalls nicht. Vielleicht könnte die Errichtung eines baugenehmigungs- bzw. bauanzeigefreier Sichtschutzzaunes von max. 2,00 m Höhe und max. 5,00 m Länge helfen?
Um sicher zu gehen, könnten Sie bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde einen Antrag auf bauaufsichtliches Einschreiten stellen: dann könnten die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Nachbarhauses geprüft werden. So eine Überprüfung ist aber u.U. mit Kosten verbunden, deshalb empfehle ich Ihnen als betroffener Nachbar, sich erst einmal um Akteneinsicht bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde zu bemühen.

Viel Erfolg wünscht
Carola Haage




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Zuletzt geändert am 14.02.2005 um 07:35:04 von Carola Haage.
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