Hallo,
hoffe hier auf einen guten Rat.
Wir haben die Bauunterlagen im Freistellungsverfahren nach §67 LBauO an die Gemeinde eingereicht, mit dem Vermerk, "Weiterbehandlung als Antrag auf Baugenehmigung ..... wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll". Hintergrund, uns fehlen 2cm zum Grenzabstand des Nachbarn, haben dies aber auch in den Plänen so eingereicht.
Die Gemeinde gibt nun die Zustimmungserklärung zum Baubeginn, und forderd kein Genehmigungsverfahren.
Nun zur Frage:
Gilt hier auch rechtlich die Aussage, "Weder das Bauamt noch der Nachbar kann sich nach Inkrafttreten der Baugenehmigung gegen das Eigenheim wenden" , oder kann uns gar der Bau eingestellt werden, sollte irgendwer irgandwann die 2cm feststrellen ?
Vielen Dank für Hinweise
Oje
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