Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Catarina,
ich denke, das dürfte sich leider nicht mehr mit den Bebauungsplanfestsetzungen decken, denn zumindest die Pfosten, die ja Bestandteil der Zaunanlage wären, würden die maximal zulässige Höhe von 1,50 m überschreiten.
Ich würde noch einmal mit Ihrer Gemeinde sprechen, ob sie mit Ihrem Vorschlag „leben könnte“ und eine Abweichung vom Bebauungsplan zulassen würde ...
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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Zuletzt geändert am 20.12.2006 um 17:17:48 von Jens Bebensee.
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