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Thema: Carport Ja oder nein

Autor Beitrag
 Verfasst am: 20.12.2006 17:08:28 Titel: Re: Carport Ja oder nein
Hallo Henri,

den Ausführungen von Carola Haage können Sie entnehmen, dass Ihre vorrangigen Probleme im Bauplanungsrecht und in der öffentlich-rechtlichen Absicherung der Zufahrt per Baulast über ein fremdes Grundstück liegen dürften (vgl. §§ 4 Abs. 2 und 89 LBO unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P4.htm und http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P89.htm ).

Im Rahmen dieses Bürgerforums habe ich schon häufiger darauf hingewiesen, dass auch baugenehmigungs- und anzeigefreie bauliche Anlagen die gesetzlichen Bestimmungen und etwaige Bebauungsplanfestsetzungen beachten müssen.


Losgelöst von der planungsrechtlichen Beurteilung dürfte ein Carport eine Breite von 9 m haben, wenn er rückwärtig an die Grenze oder in einem Mindestabstand von 1 m zur rückwärtigen Grenze errichtet wird (vgl. § 6 Abs. 10 LBO unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P6.htm ).


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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