Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Bauen im Aussenbereich, was ist denn wieder falsch gelaufen ?

Autor Beitrag
 Verfasst am: 20.12.2006 14:05:06 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich, was ist denn wieder falsch gelaufen ?
Hallo Peter,

die Idee mit dem Zelt ist nicht schlecht.

Sie sollten jedoch bedenken, dass auch baugenehmigungs- und anzeigefreie Anlagen das öffentliche Recht beachten müssen, also etwa die naturschutzrechtlichen Regelungen im § 36 LNatSchG (siehe http://sh.juris.de/sh/NatSchG_SH_2003_P36.htm ) und/ oder Bestimmungen einer ggf. bestehenden Landschaftsschutzverordnung.


Ich gehe davon aus, dass der Container, von dem Sie schreiben, geschlossen sein soll. Ein solcher Container,. der überwiegend ortsfest genutzt wird, erfüllt die Merkmale einer baulichen Anlage (vgl. § 2 Abs. 1 LBO unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P2.htm ). Der Container wäre im Außenbereich baugenehmigungspflichtig, wenn er einen umbauten Raum von mehr als 10 m3 hätte (Umkehrschluss aus § 69 Abs. 1 Nr. 1 LBO, siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Wenn mehrere (ähnliche) Anlagen auf dem Grundstück stehen, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob man nicht von einem baugenehmigungspflichtigen Lagerplatz im Außenbereich ausgehen muss (vgl. § 69 Abs. 1 Nr. 36 LBO).




Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen