Hallo!
Ich möchte ein Haus erwerben in dem ich wohnen kann und zugleich (ggf. in einer zweiten Wohnung oder einem ehem. Stall, Doppelgarage o.ä.) ein Tonstudio betreiben kann (Ca. 40qm Aufnahmeraum und 20mqm Regieraum). Mir ist klar, dass das Tonstudio die Nachbarn nicht belästigen darf (es muß ja auch schon wegen des evtl. Außenlärms schallgedämmt sein).
Meine Frage ist nun:
Welche Wohngebietskategorien erlauben diese Mischnutzung (vermutl. reines Wohngebiet nicht)?
Was ist, wenn überhaupt kein Bplan besteht?
Kann ich z.B. in einem Zweifamilienhaus eine Wohnung bewohnen, die andere umnutzen?
Gibt es besondere baubehördliche Vorschriften für das Tonstudio (z.B. Feuer oder Fluchtwege oder eigene Toiletten oder Stellplatzvorschriften o.ä.)?
Kann man eine Doppelgarage mit rückwärtigem Abstellraum passend umbauen, wenn die GFZ nicht überschritten wird?
Muß in diesem Fall der Nachbar zustimmen (wenn die Garagen z.B. nur 2m von der Grenze entfernt sind)?
Da ich gleich Anfang Januar im Rahmen einer Zwangsversteigerung mitbieten möchte, würde ich mich über einen baldigen Rat freuen!
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