Ein Nachbar möchte sich eine Garage bauen. Die Ämter sagen, nicht weiter als
20 Meter vom Wohnhaus entfernt. Damit würde die Garage mitten in einem
Knick stehen der beseitigt werden müße.
Macht so etwas Sinn ?
Wo steht die gesetzliche Regelung (oder gefestigte Rechtsprechung" dieser
20 Meter Distanz ?
Würde die Garage näher an das Wohnhaus rücken, müßten einerseits Anpflanzungen (Bäume)
beseitigt werden, andererseits wäre über Brandschutz pp. neu nachzudenken.
Aus welchen Gründen kann also die Garage nicht "hinter dem Knick", eingebunden in
einem Erdwall eingebettet werden ?
Die Aussage eines User war, der Ursprungsfragesteller solle sich eine Wohnung in der
Stadt nehmen und nicht in der Natur Knicks beseitigen wollen. So sinngemäß.
Dieser Aussage schließe ich mich vorbehaltlos an !
Nur sind das leider "persönliche Ansichten", die mit Baurecht pp. nicht unbedingt
etwas zu tun haben. Wie ist die Rechtslage zu verstehen ?
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