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Thema: Bauen im Aussenbereich, was ist denn wieder falsch gelaufen ?

Autor Beitrag
 Verfasst am: 18.12.2006 20:00:57 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich, was ist denn wieder falsch gelaufen ?
Zitat aus einem anderen Beitrag :

Solche Zelte sind mit einer Grundfläche von bis zu 75 m² baugenehmigungs- und anzeigefrei; ihre Höhe spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Die Betreiber sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Fliegenden Bauten den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen - insbesondere der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) entsprechen. Die untere Bauaufsichtsbehörde hat aber dennoch die Möglichkeit, im Einzelfall Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen - etwa bei unzureichender Standsicherheit - (vgl. §§ 66 Abs. 1 und 82 Abs. 7 LBO).


Jens, ich hoffe, Sie haben in Ihrem Amt den Humor behalten können
und erlaube mir denn gleich eine "Provokation" ..........

Nun habe ich in den letzten tagen verschiedene "Zelte" gesehen. Alle Marke : Eigenbau !
Da sgtehen Boote drunter und werden in Stand gesetzt.
Die örtlichen Behörden schreiten nicht ein, weil die Zelte gesichert sind,
also keine Gefahrenquelle dastellen.

Nun stelle ich mir vor, den oben beschriebenen "Blechschuppen" so umzubauen,
daß er ein Zelt dastellt ...... Mal ganz im ernst : 20 Vorzelte von Wohnwagen
nehmen, umnähen. Die Wände des Blechschuppen weg und Zeltplane vor. Je
nach Lust und laune, aber schön regelmäßig "dieses Zelt" herumtragen,
von einer Stelle zur anderen, von einem Grundstück zum anderen.
Nur nicht bei Wind :))



Dann hat es in der näheren Umgebung Ärger gegeben. Ein Handwerker kaufte sich
einen See-Container. Der nachbar zeigte ihn bei der Bauaufsicht an. Die kam
auch prombt. Gaben dem mann noch Hinweise, wie er den Container so
bemalen könne, daß er Nachbar sich ärgere. Aber ne Baugenehmigung müße
her und die würde er bekommen.
Weil die bauaufsicht gerade vor Ort war wurde auch gleich der Schuppen von
dem Mann unter die Lupe genommen. Der stand etwa 30 Zentimeter auf dem
Grundstück des anzeigenden nachbarn - und dafür gäbe es KEINE
Baugenehmigung.
Nach wenigen Wochen, alle Unterlagen waren eingereicfht, kam Post vom
bauamt.
ups.
1. Container abgelehnt ! Platsch ! Der Mann habe für sein Gewerbe keine
Betriebserlaubnis auch wenn der Schmidebetrieb über 200 Jahre bestehe :((
Später wurde aus dem Container ein Fahrrd- und Mopedschueppen und
wurde für den "Privatgwebrauch" genehmigt :))
2. Der Schuppen über die Grenze hinweg wurde genhemigt ...........
obwohl es doch erst hies keine baugenehmigung.



Gut, noch zu einer Fragestellung :

Wie so ein Container aussieht kann sich der geneigte Leser ja
vorstellen, weil diese Dinger ja wie Unkraut "wachsen" und
überall herumstehen .........

Aber, als ich selbst mal einen Container brauchte habe ich den selbst
genagelt, aus Brettern, und der wurde auch prombt nach Asien
befördert und kam dort heile an ............. Akku-SChrauber, Stichsägen,
eben allerhand Handmaschienen, was man als Mann so benötigt
für "Bauausführungen" ........

Jetzt stelle ich mir,
ich bastele den "Bleschschuppen" zu einen "Container" um .......... ich stelle mir das
so vor. Und immer wenn die Damen und Herren der Bauaufsicht in
Erscheinung treten schwinge ich mich auf den Elektro-Gabelstapler und
fahre ne Runde zum Nachbarn oder so ..........

Jetzt mal wieder im Ernst :
Container sind ja durch ihr Eigengewicht mit dem Erdboden verbunden, könnten
also auch ein Bauwerk dastellen. Also wäre eine Baugenehmigung aus der
Sicht erforderlich ?



Jens, stellen Sie sich vor, Sie wären der Chef "meiner Bauaufsicht", stellen Sie sich
vor, immer wenn Sie zu "hoheitlichem Besuch" kommen sehen Sie gerade noch wie
der Gabelstapler mit dem Container auf den gabeln abfährt ........ was machen Sie
denn dann in Ihrem Landkreis ?
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