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Thema: Bauen im Aussenbereich, was ist denn wieder falsch gelaufen ?

Autor Beitrag
 Verfasst am: 18.12.2006 18:50:02 Titel: Bauen im Aussenbereich, was ist denn wieder falsch gelaufen ?
Moin-Moin :))

1. Gleich vorn weg, es ist nicht in Ihrem Kreis, aber in SH. :))
Also gleiche LBO ? :))

2. Behördenvertreter erscheinen vor Jahren, bringen gleich die Polizei und das Ordnungsamt
mit. Eine Art Party sozusagen. Der Grundstückseigentümer nicht zu Hause. Am nächsten
Tag kommt ein Behördenvertreter nochmals allein und berichtet von der "Party". Ein
Gabelstapler auf dem Grundstück (Aussenbereich) habe Dieselkraftstoff verloren
usw.
Heckklappe auf von dem Ding, es stellt sich raus : Elektro-Stapler, also nix mit Diesel !
Dennoch :
die mündliche sofortige Untersagung des Gebrauch und das Ding muß unter ein
Dach, falls es regnet, darf die Margarine aus den Hebeketten nicht ausgewaschen
werden und nicht in die Umelt gelangen.
Einen Tag später meldet sich per Telefon das Ordnungsamt. Die Sprachebene ist
schon besser als mit dem Vertreter des Landkreis, aber die gleiche Forderung.
Alle geräte unter Dach !

Gesagt, getan, Blechschuppen hingebastelt. Alles Gut. Nein doch nicht :

Jahre später kommt die Bauaufsicht. Illegaler Baukörper !
Platsch !
Anforderungen von Bauunterlagen.
Na gut, eingereicht.
Ein Jahr wird nicht entschieden, dem Eigentümer platzt der
Kragen, was bei Bürgern mal vorkommt :))
Er läßt alle Unterlagen zurück se4nden und von einem echten Dipl.-Ing.
neu abstempeln. Vorlageberechtigt.
Nun solls losgehen ......... geht es auch, aber :

nach über 6. Monaten tritt die Fiktivgenehmigung ein. Platsch.
Das erkennt die bauaufsicht auch an.

Nach 6. Monaten widerruft die Bauaufsicht eben diese
Fiktivgenehmigung, weil der "Blechschuppen" hätte
ja niemals genehmigt werden dürfen.

Ratlose Gesichter - bei den Bürgern .......

In der "Baubeschreibung" steht Maschinenhalle, so wie von der
Bauaufsicht gewünscht ............. und nun doch komplett
illegal ? :((

Die Rücknahme sei notwendig, weil sonst Vorbildcharakter
entstehen würde. Im Aussenbereich. An der B201 .........

Die erste Frage :
Hätte über dem Bauantrag das Wort "Garage" stehen sollen ?

Warum diese Überlegung ?
Der direkte Nachbar hat sein Nebengebäude als Bootsschuppen
und lager genehmigt bekommen.
Im Umkreis von weniger als einen Kilometer sind in den letzten
jahren entstanden :
- eine Baufirma,
- ein täglich geöffneter Flohmarkt,
- ein Garten-Service-Betrieb (ohne Pflanzen),
- ein Betonwerk mit zwei LKW zum Ausfahren,
- ein Kinderheim,
- ein KFZ-Handel
- ein Material-Container auf einem Sportplatz auf dem auch hin und wieder
Getränke / Nahrung verkauft werden, aber keine Toiletten sind .........

Wie paßt es zusammen, daß der "Blechschuppen" weg muß und alles
Andere stehen bleibt, die Bauaufsicht diort nicht mal schaut ???


Nächste Frage :
Nun nehmen wir den Gabelstapler und heben den Blechschuppen hoch.
Dann schrauben wir da Räder dran. Dann spannen wir den Trecker vorn
dran und fahren zur Belustigung einige Runden über den Parkplatz des
betroffenen Landkreis. Dazu sagt der KFZ-Sachverständige, daß das
Ding ein Anhänger sei. Den gesetzlichen maßen nach auch im
Straßenverkehr bewegt werden dürfte. Rote Nummer dran und los .......


Na gut, da hier ja auch Fachleute aus einer Behörde lesen und schreiben, kommt
Sarkasmus ggf. nicht so gut. Also, andere Idee :
- runter mit dem Blechdach vom Blechschuppen, Wände stehen lassen.
Das ergibt einen wunderschönen Platz für Grünabfälle .........

Oder :
- Blechdach runter vom Blechschuppen und Lichtplatten drauf. Dann haben wir
ein Gewächshaus ............

Oder :
Aussenwandverkleidung wegschrauiben, das Dach "auf Stelzen" lassen,
den Baukörper verkürzen und wir haben ein Carport ?
Nun ist dieses Carport fast so leicht, daß es zwei Personen wegtragen
können, oder doch noch Räder dran und mit dem Trecker ne Runde
auf dem Parkplatz der örtlichen Bauaufsicht fahren ?????

O.k. war wieder ein "schlechter Witz" oder doch so denkbar ?



Kommen wir mal auf den Punkt der Sache :

Da hat Jemand auf Spaß an der Freude einen Gabelstapler im Garten stehen. Über 50. Jahre alt
und schafft mehr Arbeit als der Eigentümer. Der alten Dame nebenan war die Ölkanne
umgefallen, als sie Heizöl holte. Eine Riesenschweinerei auf der Straße. Das war so.
Also holen die Jungs vom Straßenbauamt sich Hilfe.
Klar, im Verdacht steht erst mal der "böse Gabelstapler", der aber selber gar nicht
böse ist.
Nach dem Getöse oder der Party gibts also dennoch "Mecker" von den
Behörden wegen dem Gabelstapler.
Na gut, Bleschuppen hingestellt.
Nun aber kommt die nächste Behörde und "spielt dieses Spiel".
Warum ich das so schreibe ?
Weil man das nur als böses Spiel betrachten kann .........

Wir erinnern uns : nach der Anforderung der Bauunterlagen dauerte es über ein
jahr und es wurde nicht entschieden ............... kann doch eigentlich nicht
sein ?
Dann alle Anträge zurück, innerhalb drei tagen neu abgegeben und
wieder nicht innerhalb 6. Monaten entschieden ............. was is da denn los ?
Dann, nach weiteren etwa 6. Monaten die Rücknahme der
Fiktivgenehmigung ............ warum nicht innerhalb drei Wochen ..........

So,
nun bin ich aber auf Antworten gespannt !
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