Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Grundstück einzäunen

Autor Beitrag
 Verfasst am: 16.12.2006 15:31:32 Titel: Grundstück einzäunen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine ähnliche Frage wie in dem Beitrag "Zaun auf Grundstücksgrenze" vom 21.08.2006.

Unser Grundstück liegt zu drei Seiten zur Straße. In unserem Bebauungsplan sind Zäune bis zu einer Höhe von 1,50 m als integrierter Bestandteil einer Hecke zulässig.

An den straßenseitigen Grundstücksgrenzen habe wir eine Buchenhecke gepflanzt. Nun möchte wir auf der Innenseite einen Zaun setzten, damit wir von der Straße nicht gesehen werde und unsere Kinder nicht auf die Straße laufen können. Auf der Innenseite wollen wir dann noch eine Efeuhecke anlegen, die an dem Zaun hochwächst.

Im Fachmarkt sage man uns, wir könnten durchaus 1,80 x 1,80 m hohe Dichtzäune setzen, bei denen die oberen 30 cm nicht "dicht" sondern mit Ornamenten verziert sind. Ist diese Aussage richtig? Das wäre nämlich phantastisch.

Über Ihre Antwort freue ich mich sehr und bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung.

Ihre Catarina


Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen