Geschrieben von:
Catarina K.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine ähnliche Frage wie in dem Beitrag "Zaun auf Grundstücksgrenze" vom 21.08.2006.
Unser Grundstück liegt zu drei Seiten zur Straße. In unserem Bebauungsplan sind Zäune bis zu einer Höhe von 1,50 m als integrierter Bestandteil einer Hecke zulässig.
An den straßenseitigen Grundstücksgrenzen habe wir eine Buchenhecke gepflanzt. Nun möchte wir auf der Innenseite einen Zaun setzten, damit wir von der Straße nicht gesehen werde und unsere Kinder nicht auf die Straße laufen können. Auf der Innenseite wollen wir dann noch eine Efeuhecke anlegen, die an dem Zaun hochwächst.
Im Fachmarkt sage man uns, wir könnten durchaus 1,80 x 1,80 m hohe Dichtzäune setzen, bei denen die oberen 30 cm nicht "dicht" sondern mit Ornamenten verziert sind. Ist diese Aussage richtig? Das wäre nämlich phantastisch.
Über Ihre Antwort freue ich mich sehr und bedanke mich im Voraus herzlich für Ihre Unterstützung.
Ihre Catarina
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